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Protokolls des Chats vom 16. April 2007

Moderator: Willkommen zum heutigen Webchat zum Thema "EducationUSA Germany - Studying, Internships and Working in the U.S.". Ihre Fragen beantworten heute Austauschreferentin Ute Strack, Education USA Berlin, und Jana Hirsch von der Visa-/Konsularabteilung der US-Botschaft. Ein Transkript des heutigen Chats wird in den nächsten Tagen auf der Website der US-Botschaft unter http://www.us-botschaft.de veröffentlicht. Bitte stellen Sie Ihre Fragen jetzt (auf Deutsch oder Englisch). Die Anfragen werden der Reihe nach beantwortet, bitte haben Sie etwas Geduld und stellen Sie ihre Frage nur einmal!

A.Lee:Schönen guten Tag! Ich absolviere dieses Jahr ein Praktikum in den Staaten. Brauche ich irgendwelche unterlagen außer dem neuen Reisepass?

Joerg W: Hallo, ich werde ab Sept 07 für 2 Jahre meinen MBA in den USA machen. Dazu werde ich vermutlich ein F1 Visum bekommen, meine Frau entsprechend F2. Unser 1. Kind soll am 8. Sept 07 kommen. Ich hätte daher bitte folgende Fragen an Sie: 1. Darf meine Frau in hochschwangerem Zustand ca. Anfang / Mitte August 2007 noch in die USA einreisen, um das Kind in Boston zur Welt zu bringen (Krankenversicherung + Flug wären OK)?

Visareferentin: Joeg: Wenn die Fluggesellschaft und die Krankenversicherung nichts dagegen haben, besteht diesbezueglich kein Problem.

Austauschreferentin: Hallo A.Lee, Sie muessen auf jeden Fall die Formulare DS 156, 158 ausfuellen, wenn Sie maennlich sind auch das DS-157. Sie muessen im Konsulat nachweisen koennen, das Sie ausreichend finanzielle Mittel zur Verfuegung haben. Dies kann auch durch den Nachweis von einem Praktikumsgehalt passieren. Vergessen Sie nicht Ihre Visaantragsgebuehr und die SEVIS Gebuehr zu bezahlen.

Wisi: Ich werde in etwa einem Monat mein Abitur bekommen und möchte im Anschluss daran in die USA reisen, um mein Englisch zu verbessern. Ich möchte während dieses Aufenthalts eine Stelle (als volunteer ohne Bezahlung) bei einer Firma, welche mir auch schon zugesagt hat, annehmen. Mein Problem ist nun allerdings, dass ich auf große Probleme bei der Beschaffung eines Visums gestoßen bin, da ich noch nicht in der Lage bin ein J1 Visum zu beantragen, da ich noch kein Student bin und noch keine Abgeschlossene Berufsausbildung habe. Welche Möglichkeiten gäbe es noch an ein gültiges Visum zu kommen. Wäre vielleicht ein H2B-Visum eine Möglichkeit? Wenn ja haben Sie Tipps zu Beantragung eines solchen Visa oder sehen Sie noch andere Möglichkeiten.

kumka: Hallo. Frage zum Studentenvisum: wie kann ich nachweisen, dass ich vorhabe, nach dem Studium nach Deustchland zurück zu kehren?

Visareferentin: Wisi: Es ist theoretisch moeglich ein Volunteer Aufenthalt mit einem B1/B2 visum zu machen, alledings muss die Organisation in den Staaten gewissen Kriterien unterfallen und zwar ist es nur moeglich wenn die Organisation gemeinnuetzig ist und steuerfreien Status nachweise kann. Ausserdem muss die Arbeit die gemacht werden soll, auch gemeinnuetzig sein.

Joerg W: Frage 2. Falls hochschwangere Einreise problematisch wegen US-Staatsbürgerschaft des Kindes: würde eine frühere Einreise (ca. Anfang Juli) helfen bzw. wären Einreise + Geburt möglich, wenn man freiwillig auf das Recht der US-Staatsbürgerschaft verzichtet?

Austauschreferentin: Kumka: Konsularbeamte achten darauf, dass das Vorhaben sich in Ihren Lebenslauf einfuegt, d.h. in Ihrem Lebenslauf einen Sinn ergibt. Ergibt das Vorhaben zu diesem Zeitpunkt einen Sinn. Wie sieht Ihre Planung fuer die Zeit danach aus? Dies laesst sich nicht immer mit Dokumenten nachweisen. Konsularbeamte haben aber Erfahrung in der Einschaetzung.

Joerg W: Frage 3. Welche Folgen hätte eine Geburt des Kindes in den USA für die Eltern aus staatlicher Sicht (Bleiberecht, Green Card, o.ä.)?
flora7: Welches Visum benötigt man für ein Praktikum in den USA?

Austauschreferentin: Flora, ein J-1 Visum. Sie brauchen zuerst aber ein DS-2019 von einer Mittlerorganisation, ohne dies wird das J-1 Visum nicht ausgestellt.

DOn Andres: Hallo, meine Firma plant mich für bis zu 2 Jahre in die USA zu schicken, um dort die neue Niederlassung mit zu leiten. Dazu würde ich ja ein entsprechendes Visum erhalten. Meine Frau ist Kolumbianerin, lebt aber mit mir in Deutschland und hat eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Meines Wissen können Ehepartner ein Visum erhalten. Könnte es in meinem Fall Probleme geben, da Kolumbien ja ein Problemstaat ist? Meine Frau war bereits zweimal in den USA, einmal berufliich und es hat nie Probleme gegeben.

Visareferentin: Joerg W: Mit einm F-1 bzw. F-2 Visum kann man nur 30 vor Trainingsbeginn einreisen. Es ist nicht moeglich auf US-Staatsbuergerschaft im vorraus zu verzichten. WEnn das Kind in den Staaten geboren wird, ist es automatisch U.S. Staatsbuerger und benoetigt kein Visum fuer die USA. DAs Kind ist ausserdem automatisch deutscher Staatsbuerger durch die Eltern und braucht einen deutschen Pass um in Deutschland einzureisen.

Visareferentin: Joerg W: 30 Tage

flora7: Wie kann ich Kontakt zu der Mittlerorganisation aufnehmen
Visareferentin: Don Andres: WEnn Sie verheiratet sind, kann Ihre Frau ein L-2 Visum beantragen. Es ist egal welche Staatsbuergerschaft sie hat.

rolf.winter: Hallo. Ich habe ein Angebot fuer ein Jahr in die USA unter einem J1 zu gehen. Ich wuerde gerne meine Freundin (japanischer Staatsbuerger) mitnehmen. Geht das?

Austauschreferentin: Flora, schauen Sie mal auf unserer Webseite unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/arbeiten.html#Praktika und http://usa.fh-hannover.de/praktikm.htm

hmai: Ich werde dieses Jahr ein Forschungssemester in den USA verbringen. Alle meine Kosten werden von meinem Arbeitgeber getragen. Ich bin Gast meiner aufnehmenden Organisation und werde von dort nicht bezahlt. Welches Visum benötige ich dafür?

Visareferentin: rolf.winter: Ihre Freundin muss sich fuer ein B1/B2 Visum bewerben. Wenn Sie zusammen leben, ist es moeglich, dass bei der Einreise die Beamten der Einwanderungsbehoerde einen laengeren Aufenthalt als sechs MOnate genehmigen. Mit einem B1/B2 Visum sind normalerweise sechs Monate kein Problem.

kumka: Ich möchte Medizin studieren, und eigentlich Krankenschwester werden. Das ist in Deutschland nur eine Ausbildung, doch ich würde gerne mal im Ausland (Afrike, Indien) arbeiten und denke, dass ich mit einem Studium in den USA bessere Chancen habe.

Visareferentin: kumka: Was ist Ihre Frage???

Nahla2: Guten Tag. Ich möchte im August dieses Jahres einen selbstorganiierten Highschoolbesuch in Philadelphia/Pennslvania antreten und dort eine private Hochschule besuchen. Zur Zeit warte ich leider noch auf den notwendigen Vordruck der Higschool. Ich habe zwei Fragen: Welche ärztlichen Unterlagen/Impfbescheinigungen benötige ich für mein Visum und kann ich vi elleicht schon während der Wartezeit beantragen? Kann ich während meines Aufenthaltes in den USA (ich bin 17 Jahre) dort die Fahrerlaubnis erlangen. Welche Voraussetzungen uss ich erfüllen/welche Dokumente werden benötigt?

Austauschreferentin: hmai, dies haengt davon ab was Sie mit "Forschung" meinen. Nur wenn Sie rein beobachtend taetig sind reicht ein B-1 aus. Sobald Sie aktiv an etwas forschen brauchen Sie von der gastgebenden Orga ein DS-2019 fuer ein J-1 Shortterm scholar visum

Austauschreferentin: Kumka, Informationen zur Ausbildung als Nurse finden Sie auf unserer Webseite http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/studium.html#Professional

Visareferentin: Nahla2: Zur Visabeantragung ist keine Impfbescheinigung etc. erforderlich. Es kann sein das die Schule etwas benoetigt.
Wisi: Ich werde in einer Universität (University of Maryland) mein „Praktikum“ absolvieren. Es ist ein „educational program“. Wie kann ich herausfinden ob ein B1/B2 Visum für diese Tätigkeit reicht.

Visareferentin: Nahla2: FAhrerlaubis und Fuehrerscheinregelungen sind in jedem Bundesstaat anders und es ist am besten sich vor Ort zu erkundigen. Bitte gehen Sie zu google "Motorvehicle Department". Erkundigen Sie sich bei Ihrer Austauschorganisation zwecks Fahren in den USA.

Austauschreferentin: Wisi, fuer Praktika reicht ein B1 grundsaetzlich nicht aus. Um ein Praktikum machen zu koennen muss man aber eine abgesclossene Berufsausbildung haben oder seit mind einem Jahr Student sein

Katrin: ich mache ab januar nächsten jahres ein austauschsemester in den usa und würde gerne wissen, wie man am besten an eine wohnung kommt

marivan2: Kann ich nach Ende des Studiums noch in den USA bleiben, d.h. ist das VIsum auch noch danach gültig?

Austauschreferentin: Katrin, am besten durch das International Student Office Ihrer U.S. Uni! Wenn die keine eigenen Quellen haben, koennen sie aber andere Anlaufstellen nennen.

kerstin: Ist plane meine Diplomarbeit im Surgical Planning Lab, ein Teil des Brigham and Women Hospitals in Boston, zu schreiben. Reicht hierfür ein B1 Stipendium aus?

Visareferentin: marivan2: Bitte schauen Sie auf Ihr I-20 oder DS-2019 Formular. Grundsaetzlich koennen Sie bei einem F-1 Visum 60 TAge und bei einem J-1 Visum 30 TAge nach Beendigung Ihres Programmes in den USA bleiben.

tom-boi: Ich gehe bald nach San Diego für ein Auslandssemester. Allerdings würde ich gerne außerhalb des Campus leben. Wie sieht es aus mit der Wohnungssuche in den USA? Wie organisiert man so etwas am Besten? Lieber über einen Makler oder klappt so etwas auch gut allein?

Visareferentin: Kerstin: Wenn es sich um Ihre Wahlstation handelt, koennen Sie ein B1 Visum beantragen.

kumka: Ich habe ncoh ein Problem: ich wurde bei meinem letzten EInreiseversuch in die Staaten von der Homeland Security wieder nach Deustchland geschickt (wurde abgewiesen). Mit welchen Shcwierigkeiten habe ich bei der Beantragung des Studentenvisums zu rechnen?

Visareferentin: Kumka: Das muss waehrend des Interviews besprochen werden. Bitte geben Sie alle Informationen auf Ihrem Antrag wahrheitsgemaess an.

July: Hallo, ich werde am 4. September für ein Semester in den USA studieren. Mit einem J-Visa ist mir die Einreise daher erst ab dem 4. August erlaubt. Ich habe meinen Flug allerdings schon für den 18. Juli gebucht, weil ich zuvor einen Sprachaufenthalt und einen Urlaub in den USA plane. Welche Möglichkeiten gibt es nun für mich zum 18. Juli einzureisen? Ist ein Besuchervisa möglich? Da ja jeder deutsche Staatsbürger für 90 Tage Visafrei in die USA einreisen darf?

Austauschreferentin: Tom-boi: das International Student Office kann Ihnen bestimmt auch helfen wenn Sie ausserhalb des Campus wohnen wollen. Sie kennen die Situation vor Ort und nennen Ihnen weitere Moeglichkeiten

A.Lee: Wo kriege ich die Formulare? und außerdem kriege ich kein Geld fürs Praktikum. Ist das wichtig?

Visareferentin: July: Sie koennen nur 30 Tage vor Programmbeginn einreisen, daher muessen Sie den Flug umbuchen oder ein B1/B2 Visum beantragen. Mit dem Visa Waiver Programm sind keine Statusaenderungen moeglich.

rolf.winter: d.h. es gibt keine garantie, dass wir zusammen dort ein ganzes jahr verbringen koennen? Kann man mit B1/2 arbeiten?

Austauschreferentin: A.Lee, woher das Geld fuer das Praktikum stammt ist nicht so wichtig wie die Tatsache, dass Sie welches nachweisen koennen. Sie muessen schliesslich in den USA leben. Die Formulare DS-156-158 finden Sie auf unser Webseite http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/formulare.html

Joerg W: Welche Möglichkeiten gäbe es, früher als die mit F1-Visum erlaubten 30 Tage einzureisen?

Visareferentin: rolf.winter: Mit einem B1/B2 koennn Sie nicht arbeiten. Die einzige Moeglichkeit besteht, dass Ihre Freundin auch ein F-1 oder J-1 Visum (z.B. fuer einen Sprachkurs etc.) beantragt.

marivan2: Ich werde von August 2007 bis Mai 2008 2 Autauschsemester in den USA verbingen, benötige ich schon den neuen Reisepass? Habe mir vor einem Monat einen anfertigen lassen, muss ich nun für die USA einen speziellen, biometrischen anfertigen lassen?

A.Lee: Vielen Dank

Austauschreferentin: Marivan2: wenn Sie einen neuen deutschen Pass haben, ist der richtig

Visareferentin: Joerg W: Theoretisch koennen Sie ein B1/B2 Visum + F-1 Visum beantragen, mit dem B1/B2 Visum einreisen und in den Staaten den Status auf das F-1 Visum mit dem Department of Homeland Security aendern.

Visareferentin: Joerg W: Statusaenderungen sind oft ein wenig problematisch, da sie viel Zeit beanspruchen.

kerstin: was meinen Sie mit Wahlstation? Stimmt das, dass ich von meinem Betreuer vor Ort dann eine Invitation brauche.

hmai: Ist bei aufnehmenden Forschungsorganisationen, z.B. NASA, die Nummer eines entsprechenden Austauschprogrammes für ein solches J-1 Visum bekannt? Ist in diesem Fall die SEVIS-Gebühr zu entrichten?

Visareferentin: hmai: Wenden Sie sich bitte an die einladende Organisation, die sollten dies wissen. Ohne Programm # koennen wir dies nicht beantworten.

hmai: Ist bei aufnehmenden Forschungsorganisationen, z.B. NASA, die Nummer eines entsprechenden Austauschprogrammes für ein solches J-1 Visum bekannt? Ist in diesem Fall die SEVIS-Gebühr zu entrichten?

Austauschreferentin: Kerstin, ja einen "Letter of Support" - sehen Sie mal unter http://usa.fh-hannover.de/b-support.pdf

July: kann ich denn ein B1 Visum für die ersten drei Wochen und ein J1 Visum für die Zeit danach beantragen oder ist das nicht möglich?

rolf.winter: Danke fuer die Tips!!! Einen schoenen Tag noch.

Wisi: Waere es grundsaetzlich moeglich ein Praktikum mit einem H2B Visum zu bsolvieren, da ich mich noch nicht auf ein J1 Visum bewerben kann?

Visareferentin: July: Wir wuerden dringend empfehlen Ihre Flugdaten zu aendern.

LynX: Hallo, kann ich mit meinem maschinenlesbaren Pass, der vor dem 25.10.2005 ausgestellt wurde, ein Studentenvisa beantragen oder benötige ich einen neuen Pass mit Chip?

Austauschreferentin: Wisi, leider nein. Ich fuerchte, ausser Camp Counseler gibt es keine Programme http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/arbeiten.html#Sommerjobs

Visareferentin: LynX: Der Reisepass ist okay, damit koennen Sie Ihr Visum beantragen.

Tina: Hallo, ich werde diesen Sommer 8 Wochen in den USA arbeiten und hinterher 2 Wochen Urlaub anschließen. Für mich wird ein J1 Visum beantragt. Mein man wird mich in meiner letzten Arbeitswoche besuchen und insgesamt ca. 3 Urlaub in den USA bringen. Braucht er dafür ein J2 Visum oder kann er einfach als ohne Visum Turist einreisen?

kerstin: Noch eine grundsätzliche Frage: Reicht für eine Diplomarbeit an einem Institut, bei der man nicht als Student an der Uni eingeschrieben ist, ein B1 Visum.

LynX: Danke, und muss ich erst eine Wohnung mieten um mich beim Einwohnermeldeamt anzumelden oder muss ich mich zuerst im Einwohnermeldeamt anmelden um eine Wohnung mieten zu können?

Visareferentin: Tina: Bei einem J1- Visum koennen Sie bis zu 30 Tage nach Programmende in der USA bleiben. Ihr Mann hat zwei Moeglichkeiten als deutscher Staatsbuerger: entweder Visa WAiver reisen, wenn es sich um einen Kurzurlaub handelt (bitte Reisepassbestimmungen auf der Website www.usembassy.de beachten) oder wenn er den gesamten Aufenthalt mitmachen moechte, sollte er sich ein J-2 Visum besorgen.

Joerg W: Falls das Kind in Deutschland geboren wird: welche Unterlagen sind für dessen Einreise in die USA kurz nach der Geburt notwendig (Reisepass, Visum, Impfungen, etc)?

Austauschreferentin: Kerstin, wenn Sie nur an der Diplomarbeit schreiben und in der Bibliothek recherchieren ja. Sobald Sie aber aktiv an der Uni arbeiten oder forschen brauchen Sie ein J-1 Visum als Shortterm Scholar. Dazu brauchen Sie dann das DS-2019 von der gastgebenden Organisation. Wenn diese dies nicht ausstellen kann, muessen Sie sich an eine Mittlerorganisation wenden.

Sabina: Hallo, ich möchte mit meinem Freund zwei Jahre nach Detroit gehen. Er wird von seiner Firma dahin entsendet. Welche Möglichkeiten habe ich, in den US zu arbeiten? Was benötige ich? Welche Stellen können hier weiterhelfen? Wo bekomme ich Infos?

Visareferentin: Joerg W: Fuer die Beantragung des Visa's wird der Reisepass und ein I-20 benoetigt.

July: Es sind nicht nur die flugdaten, da hängt leider sehr viel dran(auch Kosten)Gilt das selbe, was Joerg W gefragt hat auch für das J-Visa und was heißt theoretisch? Ist es möglich zwei visa zu beantragen und zu bekommen? Die zeit wäre mir egal.Wo befinden sich diese Department of Homeland Security ? In jeder Stadt?

Austauschreferentin: July, das Problem beim 'change of status' von B-1 nach J-1 ist, dass dies sehr lange (mehere Monate) dauern kann. Waehrend dieser Zeit duerfen Sie Ihr J-1 Vorhaben nicht beginnen!

LynX: Danke, und muss ich erst eine Wohnung mieten um mich beim Einwohnermeldeamt anzumelden oder muss ich mich zuerst im Einwohnermeldeamt anmelden um eine Wohnung mieten zu können?

Visareferentin: Sabina: Nur Familienmitglieder (verheiratet) koennten ein L-2 Visum beantragen. Ihre Situation ist etwas schwieriger, mit Visa Waiver koennen Sie nur bis zu 90 Tage bleiben, ein B1/B2 Visum ist normalerweise fuer 6 Monate moeglich, aber arbeiten kann man damit nicht. Weitere Informationen ueber Studenten- oder Arbeitsvisa finden Sie auf unserer WEbsite www.usembassy.de.

Austauschreferentin: LynX: in den USA gibt es kein Einwohnermeldeamt. Fuer das DS-156, 157, 158 geben Sie erst einmal die Adresse der Uni an, wenn Sie bei der Einreise noch keine feste Wohnung haben. Sie melden den neuen Wohnsitz der Uni sobald Sie ihn haben

marivan2: Welche Gründe können entscheiden, ob man von der Homeland Security abgelehnt wird? Muss ich Angst haben, nicht in die USA einreisen zu dürfen?

kumka: Weche Beweise brauche ich um nachzuweisen, dass ein Studium in den USA hilfreich für meine Karriere ist? Wie kann ich beweisen, dass ich nach Deustchland zurückkehren werde? Ist das nicht auch subjektiv und Asulegungssache?

LynX: Vielen Dank

Visareferentin: marivan2: Welche Probleme hatten Sie denn?

marivan2: Keine, ich habe nur vorhin hier gelesen, dass einer abgelehnt worden ist!?

Visareferentin: marivan2: Sie koennen sich auch an unsere e-mail consberlin@state.gov wenden, um Ihre Situation naeher zu erlaeutern.

Austauschreferentin: Kumka, Konsularbeamte beurteilen immer die gesamte Situation. Ergibt das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt einen Sinn. Wie sind Ihre Plaene anschliessend. Sie sollten das im Interview ueberzeugend darlegen koennen

Sabina: Danke. Gesetzt den Fall, wir heiraten noch vorher: Kann ich mit einem L-2-Visum in den USA arbeiten oder ist die Arbeitserlaubnis ein separates Papier?

Joerg W: Kann ein Säugling auch als Eintrag in den Reisepass der Mutter einreisen? Wie bekommt ein Säugling ein I-20?

Visareferentin: marivan2: Generell wird von dem Beamten der Einwanderungsbehoerde ueber die Einreise entschieden. Wenn Zweifel am Grund oder der Legalitaet bestehen oder wenn Zweifel an der Ausreise bestehen, koennten Probleme entstehen.

Visareferentin: Sabina: Ja, Sie muessen das mit dem Department of Homeland Security vor Ort klaeren. (www.dhs.gov)

Visareferentin: Joerg W: Es ist moeglich wenn er im Reisepass der Mutter ist, benoetigt aber ein Visum. Es ist aber besser einen elektronischen Reisepass fuer das Saeugling zu habe.

howdodelydo: Hallo! Ich würde ende des jahres gerne für 6 monate meine tante die in den usa wohnhaft ist besuchen. allerdings möchte ich neben herr etwas jobben um geld zu verdienen und mehr kontakt zu einheimischen zu haben.welches visum brauche ich dafür? reicht da ein j-visum?

Wisi: Welche Tätigkeiten darf man als volunteer machen und wie findet man heraus, ob man bei der Firma/Organisation mit einem B1/2 Visum als volunteer arbeiten darf?

Visareferentin: Wisi: Man darf nur gemeinnuetzige Arbeiten machen. Die Organisation muss gemeinnuetzig sein und einen steuerfreien Status haben.

Austauschreferentin: Howdodelydo, Sie koennen nicht nebenher arbeiten. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder Student sind, koennen Sie sich einen Praktikumsplatz suchen und ueber eine Mittlerorganisation ein Praktikum organisieren. Aber einfach jobben ist leider nicht gestattet.

Sabina: Ok. Bedeutet vor Ort, dass ich das erst final weiß, wenn ich eingereist bin? Oder kann ich das von hier aus mit dem lokalen DHS klären?

Visareferentin: Sabina: Wenn Sie schon wissen, in welchem Staat Sie sein werden, koennen Sie sich jetzt schon erkundigen. Sie muessen aber einen Arbeitgeber angeben koennen. Am besten setzen Sie sich mit der Kontaktperson der Firma Ihres Partner in den USA in Verbindung. Die koennn IHnen sicherlich weiterhelfen und Kontakte zu DHS aufbauen.

Micky L: Haettet Ihr einen Vorschlag was ich meiner Gastfamilie mitnehmen koennte? Ich werde im September in El Paso ein High School Jahr machen

Joerg W: Wie lange dauert es ca., um für den Säugling einen Reisepass und dann ein I-20 Visum zu bekommen?

Visareferentin: Joerg W: Bitte setzen Sie sich zwecks deutschen Reisepass mit den deutschen Behoerden in Verbindung. Das I-20 muss die Schule - sobald das Kind geboren ist und einen Namen bekommen hat - ausstellen.

Austauschreferentin: MickyL, schau mal bei den Foren von http://www.schueleraustausch.de und http://www.ausgetauscht.de. Dort findest Du gute Ratschlaege. Und deine Austauschorganisation kann Dir auch helfen. Wie waere es denn mit einem deutschen Kochbuch in englischer Sprache?

Visareferentin: Joerg W: Ja, mit Schule ist die U.S. Uni gemeint.

howdodelydo: Nein, eine abgeschlossene Berufsausbildung habe ich nicht und das studium wollte ich erst nach meinem usa aufenthalt beginnen. das heißt dann, ich könnte nur als tourist einreisen, wenn es auf privater ebene läuft?welches visum brauche ich dann?oder kann ich dann innerhalb des erlaubten aufenthalts von 3 monaten einreisen und dort eine verlängeung um 3 monate beantragen?

Austauschreferentin: Howdodelydo, leider kommt nur das Visa Waiver Programm ohne jedgliches Arbeiten in Frage.

Joerg W: Vielen Dank für die Infos und schönen Tag! Toller Service!

Austauschreferentin: Danke, Joerg, fuer das Kompliment

Wisi: Welche Tätigkeiten darf man als volunteer machen und wie findet man heraus, ob man bei der Firma/Organisation mit einem B1/2 Visum als volunteer arbeiten darf?

kumka: Vielen Dank für alles!

Visareferentin: Wisi: Wir hatten schon weiter oben die Frage beantwortet. Bitte morgen im Skript nachlesen.

Moderator: Vielen Dank für Ihre Teilnahme an diesem Chat. Das Transkript des heutigen Chats wird auf der Website der US-Botschaft unter http://www.us-botschaft.de veröffentlicht. Hier werden auch noch Fragen beantwortet, die während des Chats zu kurz kamen. Chats zu "Let's go USA - Study, Internships, Summer Jobs, High School Exchanges" werden an jedem zweiten Montag im Monat angeboten http://www.usembassy.de/germany/chat.html. Der nächste Chat findet am 14. Mai 2007 statt. In der Zwischenzeit sind wir auch telefonisch ueber unsere InfoLine, dienstags, mittwochs, und donnerstags von 14:00-17:00 Uhr, Tel: 030 - 31 80 08 99 zu erreichen, oder per E-Mail austausch@state.gov. Um sich aus dem Chat auszuloggen, klicken Sie bitte rechts unten auf “exit chat”. Bis zum nächsten Mal!

  



 

 

 

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