Protokoll des Chats vom 9. Juli 2007
Moderator says: Willkommen zum heutigen Webchat zum Thema "EducationUSA Germany - Studying, Internships and Working in the U.S.". Ihre Fragen beantworten heute Austauschreferentin Renate Vollmer, Education USA Frankfurt, und eine Kollegin von der Visa-Abteilung des US-Konsulats. Ein Transkript des heutigen Chats wird in den nächsten Tagen auf der Website der US-Botschaft unter http://www.us-botschaft.de veröffentlicht. Bitte stellen Sie Ihre Fragen jetzt (auf Deutsch oder Englisch). Visa-Informationen basieren auf den im Chat gegebenen Informationen. Die Anfragen werden der Reihe nach beantwortet, bitte haben Sie etwas Geduld und stellen Sie ihre Frage nur einmal.
Cathrin: ich möchte in der 11. Klasse für ein Jahr in die USA gehen, ich habe eine Möglichkeit dieses Jahr bei Bekannten zu verbringen nur ich habe gehört das man ohne Austausch Organisation keine Möglichkeit hat ein Visum zubekommen, gilt diese Regel immer noch?
Austauschreferentin: Cathrin: Ein Austausch kann auch privat organisiert werden, aber die Schule muss das Formular I-20 ausstellen koennen und es muss Schulgeld bezahlt werden (oft bis zu $10,000). Weitere Infos hierzu unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/schueler.html
Cathrin: also kann ich dann nicht auf öffentliche schulen gehen, sondern muss theoretisch eine privat schule nehmen?... weil die öffentlichen schule sind meist ja ohne schul geld.
Austauschreferentin: Cathrin: Als Austauschschuelerin musst du auch auf oeffentlichen Schulen Schulgeld zahlen. Immer den Betrag, den die Schule pro Schueler pro Schuljahr aufwendet. Infos zu den Gebuehren unter http://nces.ed.gov (School District Search)
iris: ich habe die Moeglicheit jetzt nach dem Abitur fuer einige Monate die USA zu bereisen. Ist es richtig, dass ch dafuer ein B-Visun brauche? bekannte haben mir geraten meinen Aufenthalt zu verkuerzen, da es so schwer sei ein solches Visum zu bekommen und wenn es abgelehnt wird darf ich nie wieder ohne Visa in die USA reisen, stimmt das?
Visareferentin says: Iris: Wenn Du laenger als 90 Tage in den USA bleiben willst, musst Du ein B-Visum beantragen. Bei Beantragung muss man nachweisen koennen, dass man den gesamten Aufenthalt finanzieren kann und man nach dem USA-Aufenthalt nach Deutschland zurueckkehrt.
Krissi8401: Ich würde gerne im nächsten Jahr in die USA und mein Bachelor und Masters Degree machen. Ich habe hier bereits ein Wirtschaftsdiplom an einer privaten FAchhochschule gemacht. Zusätzlich habe ich eine abgeschlossene Berufsausbildung und arbeite in ungekündigter Stelle. Was muss ich nun tun um für mindestens 4-5 Jahre in die USA zum studieren zu gehen? Werden bestimmte Leistungen aus meinem Abitur und aus dem Studium anerkannt? Welches Visum müste ich beantragen und ist es möglich in der ersten Zeit bei meiner Tante und meinem Onke, die amerikanische Staatsbürger sind, zu leben?
Austauschreferentin: Krissi8401: Es gibt keine Vereinbarungen zwischen deutschen und amerikanischen Universitäten bezueglich der Anerkennung von Leistungen. Sie muessen es mit den Unis aushandeln. Sie benoetigen ein F-1 Studentenvisum. Sie muessten bei Ihren Verwandten leben koennen, ausser die Uni verlangt, dass sie als Studentin auf dem Campus leben.
becca says: Good morning. My German friend wants to visit me in the US this August for about three weeks. She's been here last July too and will want to come again in March and August of next year, each time for about three weeks. Does she need some kind of visa for this?
Austauschreferentin: Becca: As a German citizen, she can travel under the visa waiver program as long as she enters the U.S. as a tourist or on business and stays less than 90 days per visit
Ellen says: Hallo. Ich plane für meine Doktorarbeit einen 14tägigen Aufenthalt in den USA. Ich werde dort Archive besuchen. Benötige ich ein Visum? Vielen Dank.
Visareferentin: Ellen: Der Aufenthalt faellt unter "independent research". Deutsche Staatsbuerger koennen fuer diesen Zweck visafrei reisen.
Krissi8401: Wie sieht es denn mit Studiengebühren aus? Wie lange dauert es um dieses F-1 Studentenvisum zu beantragen und hat man damit auch die möglichkeit einen Nebenjob aus zu üben?
Austauschreferentin: Krissi8401: Die Studiengebuehren haengen von der Uni ab. Sie muessen Vollzeitstudentin sein, damit das Visum gueltig bleibt. Ein F-1 Visum koennen sie beantragen, nachdem sie von der Uni alle notwendigen Unterlagen erhalten haben (Formular I-20). Je nach Jahreszeit dauert es zwei bis drei Wochen bis zu einem Interviewtermin, danach wird der Pass mit dem Visum in wenigen Tagen zugesandt. Arbeiten duerfen sie auf F-1 bis zu 20 Stunden/Woche im Semester, und 40 Stunden/Woche ausserhalb des Semesters. Aber sie muessen immer eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Cathrin: wenn ich also bei einem privat kontakt dieses jahr verbringe, muss ich schulgeld zahlen, brauche aber für das visum keine austausch organisation. ist es denn pflicht dieses schulgeld zu zahlen? was ist denn wenn ich auf eine öffentliche schule gehen möchte, diese sind ja meist ohne schulgeld? ist dies dann nicht möglich?
Austauschreferentin: Cathrin: Das Schulgeld muss gezahlt werden, auch bei oeffentlichen Schulen. Oeffentliche Schulen sind nur kostenlos fuer Personen, die als "permanent resident", mit bestimmten Visa oder amerikanischer Staatsbuerger in den USA leben und im Schulbezirk wohnen. Personen mit Studentenvisum, muessen Schulgeld bezahlen. Privatschulen koennen allerdings auf die Gebuehr verzichten.
Krissi8401 says: Vor allem wie sieht es aus mit dem Toeffl und/oder SAT-Test?Muss den jeder machen vor Beantragung des Visums?
Austauschreferentin says: Krissi8401: In der Regel verlangen eigentlich alle Unis den Toefl. Infos zur Anmeldung unter http://usa.fh-hannover.de Bezueglich des SAT: Haengt von der jeweiligen Universitaet ab. Die Ergebnisse muessen nicht beim Visaantrag vorgezeigt werden. Aber sie werden die Ergebnisse fuer die Bewerbung an der Uni benoetigen.
Cathrin says: Muss dieses Schulgeld denn aufeinmal gezahlt werden, oder kann man es monatlich zahlen? liegt die höhe des betrags bei den schulen oder sind diese einheitlich? ...mit welcher höhe müsste ich denn so rechnen?
Austauschreferentin: Cathrin: Das Schulgeld kann nicht in Raten gezahlt werden, und bei Beantragung des Visums muss ein Nachweis ueber die erfolgte Zahlung vorliegen. Jeder Schulbezirk hat unterschiedlich hohe Betraege, die zwischen $5000 und $14000 liegen.
iris: wie lange dauert es das Visum zu bekommen?
iris: wenn ich in 9 Monaten 4-5 US Staaten bereisen moechte, wie kann ich das Konsulat davon ueberzeugen, dass ich finaniell abgesichert bin?
Visareferentin: Iris: Es kommt immer auf die persoenlichen Umstaende an, die bei jedem unterschiedlich sind. Da kann man keine genauen Dokumente benennen. Fuer detailliertere Auskuenfte wenden Sie sich bitte an unsere email-Adresse: FrankfurtSpecialNIV@state.gov.
Krissi8401: Gibt es auch in den USA etwas wie BAfög und wenn ja, wie und wo kann dieses beantragt werden?
Austauschreferentin: Krisse8401: Nicht fuer Pesronen, die ein Studentenvisum haben. Aber sie koennen bei den Unis nach "financial aid" fragen, d.h. Scholarships oder "loans".
Krissi8401: Was ist das genau?
Austauschreferentin: Krissi8401: "Loans" sind zinsguenstige Darlehen. Scholarships sind Stipendien. Die Unis haben meistens Informationen zu "Financial Aid" auf ihren Webseiten. Informationen zu "financial aid" auch unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/austausch/studium.html#Financial%20Aid
nadsch: Hallo! Ich wollte dieses Jahr für maximal 3 Monate in die USA. Falls ich dort als Musiker ein spontanes Engagement annehmen würde, brauche ich eine Arbeitsgenehmigung?
Visareferentin: Nadsch: Fuer ein Engagement brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung, die Sie aber vorher beantragen muessen. Ausserdem brauchen Sie hierfuer ein Visum.
Cathrin: ja, ich habe vor dieses jahr in einem vorort von kansas city zu verbrigen, dort muss ich dann ja dieses schulgeld zahlen. was fallen denn sonst noch für kosten an? also wie viel geld muss ich als visagebühren zahlen? und was ist wiederrum in diesem schulgeld mit inbegriffen??
Austauschreferentin: Cathrin: Laut http://nces.ed.gov liegen die Gebuehren in Kansas City bei ca. $9000. Dazu kommen Lebenshaltungskosten, Schulmaterialien etc. Die Visaantragsgebuehr betraegt zur Zeit EUR 80, dazu kommen noch $100 SEVIS Gebuehr
Krissi8401: Wie könnte man denn ein solches Stipendium bekommen? Muss man dafür auch an einer deutschen Universität Prüfungen ablegen?
Austauschreferentin: Krissi8401: Bitte lesen Sie sich unsere Informationsseiten zu Studieren in den USA (http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/studium.html) durch. Dort finden Sie Informationen ueber die Bewerbung, Financial Aid, Tests etc.
Cathrin: das heißt nochmal zusammen gefasst, das ich erst die schulegebühren zahlen muss und dann das visum beantragen kann, welches 80€ kostet. ebenfalls muss meine schule das I-20 formal für mich erstellen, richtig? vielen dank für die informationen.
Austauschreferentin: Cathrin: Stimmt. Aber erst muss die Schule das I-20 ausstellen, dann kann das Visum beantragt werden. Und $100 fuer die SEVIS Gebuehr.
nadsch: Gibt es eine Übersichtsseite, wo versch. Praktika in den USA angeboten werden?
Austauschreferentin: nadsch: Eine solche Seite gibt es unseres Wissens nach nicht, denn es werden ja in unterschiedlichsten Bereichen Praktika angeboten. Gute Infos zu Praktika finden Sie unter http://usa.fh-hannover.de (Index > Praktikumsprogramme)
nadsch says: Kostet ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung und Visa was, wenn ja wieviel?
Cathrin: also kann man allgemein sagen, das ein jahr in den USA mit einem privat kontakt eher treuer ist also mit eine austausch organisation, richtig?
Austauschreferentin: Cathrin: Die meisten Organisationen nehmen fuer ein Jahr um die EUR 6000, einschliesslich Flug/Versicherung. Privatorganisierte Aufenthalte sind daher in der Regel teurer. Wenn die angedachte Gastfamilie Bekannte (nicht Verwandte) sind, koennen die sich bei einer Organisation als GAstfamilie bewerben und sie koennen sich dann in diese Familie vermitteln lassen. Weitere Informationen unter: http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/austausch/schueler.html#Selbst
Krissi8401: Wenn ich kein Vollzeitstudium machen würde, sondern nur Abendstudium und tagsüber Vollzeit arbeiten, welches Visa benötige ich dann und welche Dauer würde eine Beantragung haben bzw. wie lange wäre denn die Gültigkeit?
Visareferentin: Die Arbeitsgenehmigung muss vom zukuenftigen Arbeitgeber in den USA beantragt werden. Visainformationen finden Sie auf unserer Homepage: http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/voruebergehend.html Aber Sie muessen sich entscheiden. Entweder Student oder arbeiten. Beide Visa koennen nicht ausgestellt werden.
Krissi8401: Vielen Dank. Sie haben mir wirklich sehr geholfen.
iris: wie viel Unterricht muss man haben, um ein Studenten-Visum zu beantragen? reicht es einige Studen 2-3 am Tag englisch Unterricht zu haben?
Austauschreferentin: Iris: Wenn Sie ein Studentenvisum beantragen, muessen sie als Vollzeitstudentin eingeschrieben sein, d.h. bei den meisten Unis 12 bis 18 Credits. Oder geht es um einen Sprachkurs, fuer den sie einige Zeit in die USA wollen?
iris: ich wollte fuer ca Monate verschiedene bekannte besuchen und dabei meine Sprachkenntnisse verbessern auch mit Sprachkursen vor ort wenn moegleich
Austauschreferentin: Iris: Wie bereits weiter oben geschrieben, schicken Sie bitten eine Schilderung ihres Vorhabens an frankfurtspecialniv@state.gov
nora: Ich bin jetzt mit der Schule fertig und ich wuerde gerne in den Sommerferien WWOOFen. Was für ein Visum brauche ich dafür? Und wie lange dauert es mit der Beantragung?
Visareferentin: Nora: Fuer einen Aufenthalt im Rahmen von WWOOFen benoetigen Sie ein J-1 Visum. Fuer die Beantragung benoetigen Sie das Formular DS2019, dass in der Regel von Mittlerorganisationen ausgestellt wird. Informationen hierzu unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/austausch/arbeiten.html und http://usa.fh-hannover.de (Index > Praktikum)
Rena: hallo, ich habe augrund eines 6 monatigen Praktikums in den USA ein J1 Visum bekommen auf dem steht, dass das Ablaufdatum der 30,04,08 ist, das ist jedoch mein letzter Arbeitstag, ist es nun so dass ich die 30 Tage noch an den 30.04 dran hängen kann oder sind die 30 Tage schon im Ablaudatum enthalten?
Austauschreferentin: Rena: Nach dem 30.4. koennen sie noch 30 Tage im Land bleiben
Rena: Braucht man bei der Einreise in die USA mit einem J1 Visum bereits einen gebuchten Rückflug oder könnte man den Rückflug auch noch während des 6 monatigen Auenthaltes in den USA buchen?
Austauschreferentin: Rena: Wenn man ein Visum hat, muss man keinen Rueckflug vorweisen. Aber es gibt ja auch Tickets, bei denen der Rueckflug mitgebucht, aber noch nicht festgelegt ist.
nora: Vielen Dank. Vielleicht können Sie mir schon sagen, ob das überhaupt noch klappen könnte?
Austauschreferentin: Nora: Kommt darauf an, wann sie fahren moechten. Ein Visum benoetigen Sie auf jeden Fall, und es kann jetzt im Sommer laenger dauern, bis sie einen Visatermin in Frankfurt, Muenchen oder Berlin erhalten. Die Mittlerorganisationen benoetigen in der Regel 4 bis 6 Wochen fuer die Ausstellung des DS-2019.
Werniman: Hallo! Meine Freundin hat einen Job in den USA angeboten bekommen, der künftige Chef will für sie ein Arbeitsvisum beantragen. Natürlich möchte ich keine Fernbeziehung führen, sondern früher oder später wieder mit ihr zusammenziehen,d.h. in den USA. Ihr künftiger Chef hat mir angeboten, daß ich bei ihm einer Art Nebenerwerb oder Praktika nachgehen könnte und mir nebenbei einen Vollzeitjob vor Ort suchen könne. Da man im Visa-Waiver-Programm nicht arbeiten und auch keinen Job suchen darf, möchte ich auf diesem Wege fragen, welches Visum ich für einen Nebenjob/Praktikum brauche und ob damit die Jobsuche vor Ort gestattet ist.
Austauschreferentin: Werniman: Abhaengig von ihrer Ausbildung und Alter, koennten Sie eventuell Career Training oder ein Praktikum absolvieren. Maximale Dauer: 18 Monate. Hierfuer benoetigen Sie ein J-1 Visum. Infos zu Praktika/Career Training unter http://usa.fh-hannover.de (Index > Praktikumsprogramme). Wenn sie in der Zeit eine Vollzeitstelle finden, muss der Arbeitgeber eine Petition fuer ein Arbeitsvisum einreichen. Bis dieses Visum bewilligt wird, muessen sie aus den USA ausreisen. Ein "Change of Status" kann zwar auch im Land beantragt werden, aber es gibt keine Garantie, dass der Wechsel bewilligt wird. Und wenn das eine Visum ausgelaufen ist, ohne dass das andere Visum bewilligt wurde, waere man illegal im Land
Werniman: Danke für die Info!
Moderator: Vielen Dank für Ihre Teilnahme an diesem Chat. Das Transkript des heutigen Chats wird auf der Website der US-Botschaft unter veröffentlicht. Hier werden auch noch Fragen beantwortet, die während des Chats zu kurz kamen. Chats zu "Let's go USA - Study, Internships, Summer Jobs, High School Exchanges" werden an jedem zweiten Montag im Monat angeboten http://www.usembassy.de/germany/chat.html. Der nächste Chat findet am 13. August 2007 statt. In der Zwischenzeit sind wir auch telefonisch über unsere InfoLine, dienstags, mittwochs, und donnerstags von 14:00-17:00 Uhr, Tel: 030 - 31 80 08 99 zu erreichen, oder per E-Mail austausch@state.gov. Um sich aus dem Chat auszuloggen, klicken Sie bitte rechts unten auf “exit chat”. Bis zum nächsten Mal! --



