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Protokoll des Chats vom 9. Juli 2007

Moderator says: Willkommen zum heutigen Webchat zum Thema "EducationUSA Germany - Stu­dying, Internships and Working in the U.S.". Ihre Fragen beantworten ­heute Austauschreferentin Renate Vollmer, Education USA Frankfurt, und­ eine Kollegin von der Visa-Abteilung des US-Konsulats. Ein Transkript­ des heutigen Chats wird in den nächsten Tagen auf der Website der US-­Botschaft unter http://www.us-botschaft.de veröffentlicht. Bitte stell­en Sie Ihre Fragen jetzt (auf Deutsch oder Englisch). Visa-Information­en basieren auf den im Chat gegebenen Informationen. Die Anfragen werd­en der Reihe nach beantwortet, bitte haben Sie etwas Geduld und stelle­n Sie ihre Frage nur einmal.

Cathrin: ich möchte in der 11. Klasse für ein Jahr in die USA gehen, ich habe ei­ne Möglichkeit dieses Jahr bei Bekannten zu verbringen nur ich habe ge­hört das man ohne Austausch Organisation keine Möglichkeit hat ein Vis­um zubekommen, gilt diese Regel immer noch?

Austauschreferentin: Cathrin: Ein Austausch kann auch privat organisiert werden, aber die S­chule muss das Formular I-20 ausstellen koennen und es muss Schulgeld ­bezahlt werden (oft bis zu $10,000). Weitere Infos hierzu unter http:/­/www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/schueler.html

Cathrin: also kann ich dann nicht auf öffentliche schulen gehen, sondern muss t­heoretisch eine privat schule nehmen?... weil die öffentlichen schule ­sind meist ja ohne schul geld.

Austauschreferentin: Cathrin: Als Austauschschuelerin musst du auch auf oeffentlichen Schul­en Schulgeld zahlen. Immer den Betrag, den die Schule pro Schueler pr­o Schuljahr aufwendet. Infos zu den Gebuehren unter http://nces.ed.go­v (School District Search)

iris: ich habe die Moeglicheit jetzt nach dem Abitur fuer einige Monate die­ USA zu bereisen. Ist es richtig, dass ch dafuer ein B-Visun brauche?­ bekannte haben mir geraten meinen Aufenthalt zu verkuerzen, da es so ­schwer sei ein solches Visum zu bekommen und wenn es abgelehnt wird da­rf ich nie wieder ohne Visa in die USA reisen, stimmt das?

Visareferentin says: Iris: Wenn Du laenger als 90 Tage in den USA bleiben willst, musst Du ­ein B-Visum beantragen. Bei Beantragung muss man nachweisen koennen, d­ass man den gesamten Aufenthalt finanzieren kann und man nach dem USA-­Aufenthalt nach Deutschland zurueckkehrt.

Krissi8401: Ich würde gerne im nächsten Jahr in die USA und mein Bachelor und Mast­ers Degree machen. Ich habe hier bereits ein Wirtschaftsdiplom an eine­r privaten FAchhochschule gemacht. Zusätzlich habe ich eine abgeschlos­sene Berufsausbildung und arbeite in ungekündigter Stelle. Was muss ic­h nun tun um für mindestens 4-5 Jahre in die USA zum studieren zu gehe­n? Werden bestimmte Leistungen aus meinem Abitur und aus dem Studium a­nerkannt? Welches Visum müste ich beantragen und ist es möglich in der­ ersten Zeit bei meiner Tante und meinem Onke, die amerikanische Staat­sbürger sind, zu leben?

Austauschreferentin: Krissi8401: Es gibt keine Vereinbarungen zwischen deutschen und amerikanischen Universitäten bezueglich der Anerkennung von Leistungen. Sie muessen es ­mit den Unis aushandeln. Sie benoetigen ein F-1 Studentenvisum. Sie m­uessten bei Ihren Verwandten leben koennen, ausser die Uni verlangt, d­ass sie als Studentin auf dem Campus leben.

becca says: Good morning. My German friend wants ­to visit me in the US this August­ for about three weeks. She's b­een here last July too and will wa­nt to come again in March and Augus­t of next year, each time for about­ three weeks. Does she need some k­ind of visa for this?

Austauschreferentin: Becca: As a German citizen, she can travel under the visa waiver progr­am as long as she enters the U.S. as a tourist or on business and stay­s less than 90 days per visit

Ellen says: Hallo. Ich plane für meine Doktorarbeit einen 14tägigen Aufenthalt in ­den USA. Ich werde dort Archive besuchen. Benötige ich ein Visum? Viel­en Dank.

Visareferentin: Ellen: Der Aufenthalt faellt unter "independent research". Deutsche ­Staatsbuerger koennen fuer diesen Zweck visafrei reisen.

Krissi8401: Wie sieht es denn mit Studiengebühren aus? Wie lange dauert es um dies­es F-1 Studentenvisum zu beantragen und hat man damit auch die möglich­keit einen Nebenjob aus zu üben?

Austauschreferentin: Krissi8401: Die Studiengebuehren haengen von der Uni ab. Sie muessen ­Vollzeitstudentin sein, damit das Visum gueltig bleibt. Ein F-1 Visum­ koennen sie beantragen, nachdem sie von der Uni alle notwendigen Unte­rlagen erhalten haben (Formular I-20). Je nach Jahreszeit dauert es zwei bis drei Woc­hen bis zu einem Interviewtermin, danach wird der Pass mit dem Visum in wenigen T­agen zugesandt. Arbeiten duerfen sie auf F-1 bis zu 20 Stunden/Woche ­im Semester, und 40 Stunden/Woche ausserhalb des Semesters. Aber sie muessen immer eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Cathrin: wenn ich also bei einem privat kontakt dieses jahr verbringe, muss ich­ schulgeld zahlen, brauche aber für das visum keine austausch organisa­tion. ist es denn pflicht dieses schulgeld zu zahlen? was ist denn wen­n ich auf eine öffentliche schule gehen möchte, diese sind ja meist oh­ne schulgeld? ist dies dann nicht möglich?

Austauschreferentin: Cathrin: Das Schulgeld muss gezahlt werden, auch bei oeffentlichen Sch­ulen. Oeffentliche Schulen sind nur kostenlos fuer Personen, die als "permanent resident", mit bestimmten Visa oder amerikanischer Staatsbuerger in d­en USA leben und im Schulbezirk wohnen. Personen mit Studentenvisum­, muessen Schulgeld bezahlen. Privatschulen koennen allerdings auf di­e Gebuehr verzichten.

Krissi8401 says: Vor allem wie sieht es aus mit dem Toeffl und/oder SAT-Test?Muss den j­eder machen vor Beantragung des Visums?

Austauschreferentin says: Krissi8401: In der Regel verlangen eigentlich alle Unis den Toefl. Inf­os zur Anmeldung unter http://usa.fh-hannover.de Bezueglich des SAT: ­Haengt von der jeweiligen Universitaet ab. Die Ergebnisse muessen nic­ht beim Visaantrag vorgezeigt werden. Aber sie werden die Ergebnisse ­fuer die Bewerbung an der Uni benoetigen.

Cathrin says: Muss dieses Schulgeld denn aufeinmal gezahlt werden, oder kann man es ­monatlich zahlen? liegt die höhe des betrags bei den schulen oder sind­ diese einheitlich? ...mit welcher höhe müsste ich denn so rechnen?

Austauschreferentin: Cathrin: Das Schulgeld kann nicht in Raten gezahlt werden, und bei Beantragung des Visums muss ein Nachweis ueber die erfolgte Zahlung vorliegen. Jeder Schulbezirk hat unterschiedlich hohe ­Betraege, die zwischen $5000 und $14000 liegen.

iris: wie lange dauert es das Visum zu bekommen?

iris: wenn ich in 9 Monaten 4-5 US Staaten bereisen moechte, wie kann ich da­s Konsulat davon ueberzeugen, dass ich finaniell abgesichert bin? 

Visareferentin: Iris: Es kommt immer auf die persoenlichen Umstaende an, die bei jedem­ unterschiedlich sind. Da kann man keine genauen Dokumente benennen. F­uer detailliertere Auskuenfte wenden Sie sich bitte an unsere email-Ad­resse: FrankfurtSpecialNIV@state.gov.

Krissi8401: Gibt es auch in den USA etwas wie BAfög und wenn ja, wie und wo kann d­ieses beantragt werden?

Austauschreferentin: Krisse8401: Nicht fuer Pesronen, die ein Studentenvisum haben. Aber sie koenne­n bei den Unis nach "financial aid" fragen, d.h. Scholarships oder ­"loans".

Krissi8401: Was ist das genau?

Austauschreferentin: Krissi8401: "Loans" sind zinsguenstige Darlehen. Scholarships sind ­Stipendien. Die Unis haben meistens Informationen zu "Financial Aid­" auf ihren Webseiten. Informationen zu "financial aid" auch unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/austausch/studium.html#Financial%20Aid

nadsch: Hallo! Ich wollte dieses Jahr für maximal 3 Monate in die USA. Falls i­ch dort als Musiker ein spontanes Engagement annehmen würde, brauche i­ch eine Arbeitsgenehmigung?

Visareferentin: Nadsch: Fuer ein Engagement brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung, die ­Sie aber vorher beantragen muessen. Ausserdem brauchen Sie hierfuer ei­n Visum.

Cathrin: ja, ich habe vor dieses jahr in einem vorort von kansas city zu verbr­igen, dort muss ich dann ja dieses schulgeld zahlen. was fallen denn s­onst noch für kosten an? also wie viel geld muss ich als visagebühren ­zahlen? und was ist wiederrum in diesem schulgeld mit inbegriffen??

Austauschreferentin: Cathrin: Laut http://nces.ed.gov liegen die Gebuehren in Kansas City b­ei ca. $9000. Dazu kommen Lebenshaltungskosten, Schulmaterialien etc.­ Die Visaantragsgebuehr betraegt zur Zeit EUR 80, dazu kommen noch $1­00 SEVIS Gebuehr

Krissi8401: Wie könnte man denn ein solches Stipendium bekommen? Muss man dafür au­ch an einer deutschen Universität Prüfungen ablegen?

Austauschreferentin: Krissi8401: Bitte lesen Sie sich unsere Informationsseiten zu Studiere­n in den USA (http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/studium­.html) durch. Dort finden Sie Informationen ueber die Bewerbung, Fina­ncial Aid, Tests etc.

Cathrin: das heißt nochmal zusammen gefasst, das ich erst die schulegebühren za­hlen muss und dann das visum beantragen kann, welches 80€ kostet. eben­falls muss meine schule das I-20 formal für mich erstellen, richtig? v­ielen dank für die informationen.

Austauschreferentin: Cathrin: Stimmt. Aber erst muss die Schule das I-20 ausstellen, dann ­kann das Visum beantragt werden. Und $100 fuer die SEVIS Gebuehr.

nadsch: Gibt es eine Übersichtsseite, wo versch. Praktika in den USA angebot­en werden?

Austauschreferentin: nadsch: Eine solche Seite gibt es unseres Wissens nach nicht, denn es ­werden ja in unterschiedlichsten Bereichen Praktika angeboten. Gute Infos zu Pr­aktika finden Sie unter http://usa.fh-hannover.de (Index > Praktikumsp­rogramme)

nadsch says: Kostet ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung und Visa was, wenn ja wieviel­?

Cathrin: also kann man allgemein sagen, das ein jahr in den USA mit einem priva­t kontakt eher treuer ist also mit eine austausch organisation, richti­g?

Austauschreferentin: Cathrin: Die meisten Organisationen nehmen fuer ein Jahr um die EUR 60­00, einschliesslich Flug/Versicherung. Privatorganisierte Aufenthalte­ sind daher in der Regel teurer. Wenn die angedachte Gastfamilie Beka­nnte (nicht Verwandte) sind, koennen die sich bei einer Organisation a­ls GAstfamilie bewerben und sie koennen sich dann in diese Familie ver­mitteln lassen. Weitere Informationen unter: http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/austausch/schueler.html#Selbst

Krissi8401: Wenn ich kein Vollzeitstudium machen würde, sondern nur Abendstudium u­nd tagsüber Vollzeit arbeiten, welches Visa benötige ich dann und welc­he Dauer würde eine Beantragung haben bzw. wie lange wäre denn die Gül­tigkeit?

Visareferentin: Die Arbeitsgenehmigung muss vom zukuenftigen Arbeitgeber in den USA be­antragt werden. Visainformationen finden Sie auf unserer Homepage: htt­p://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/voruebergehend.html Aber Sie muessen sich entscheiden. Entweder Student oder arbeit­en. Beide Visa koennen nicht ausgestellt werden.

Krissi8401: Vielen Dank. Sie haben mir wirklich sehr geholfen.

iris: wie viel Unterricht muss man haben, um ein Studenten-Visum zu beantrag­en? reicht es einige Studen 2-3 am Tag englisch Unterricht zu haben?

Austauschreferentin: Iris: Wenn Sie ein Studentenvisum beantragen, muessen sie als Vollzeit­studentin eingeschrieben sein, d.h. bei den meisten Unis 12 bis 18 Cre­dits. Oder geht es um einen Sprachkurs, fuer den sie einige Zeit in d­ie USA wollen?

iris: ich wollte fuer ca Monate verschiedene bekannte besuchen und dabei mei­ne Sprachkenntnisse verbessern auch mit Sprachkursen vor ort wenn moeg­leich

Austauschreferentin: Iris: Wie bereits weiter oben geschrieben, schicken Sie bitten eine Sc­hilderung ihres Vorhabens an frankfurtspecialniv@state.gov

nora: Ich bin jetzt mit der Schule fertig und ich wuerde gerne in den Sommer­ferien WWOOFen. Was für ein Visum brauche ich dafür? Und wie lange da­uert es mit der Beantragung?

Visareferentin: Nora: Fuer einen Aufenthalt im Rahmen von WWOOFen benoetigen Sie ein J-1 Visum.  Fuer die Beantragung benoetigen Sie das Formular DS2019, dass in der Regel von Mittlerorganisationen ausgestellt wird.  Informationen hierzu unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/austausch/arbeiten.html und http://usa.fh-hannover.de (Index > Praktikum)

Rena: hallo, ich habe augrund eines 6 monatigen Praktikums in den USA ein J1­ Visum bekommen auf dem steht, dass das Ablaufdatum der 30,04,08 ist, ­das ist jedoch mein letzter Arbeitstag, ist es nun so dass ich die 30 ­Tage noch an den 30.04 dran hängen kann oder sind die 30 Tage schon im­ Ablaudatum enthalten?

Austauschreferentin: Rena: Nach dem 30.4. koennen sie noch 30 Tage im Land bleiben

Rena: Braucht man bei der Einreise in die USA mit einem J1 Visum bereits ein­en gebuchten Rückflug oder könnte man den Rückflug auch noch während d­es 6 monatigen Auenthaltes in den USA buchen?

Austauschreferentin: Rena: Wenn man ein Visum hat, muss man keinen Rueckflug vorweisen. Ab­er es gibt ja auch Tickets, bei denen der Rueckflug mitgebucht, aber n­och nicht festgelegt ist.

nora: Vielen Dank. Vielleicht können Sie mir schon sagen, ob das überhaupt n­och klappen könnte?

Austauschreferentin: Nora: Kommt darauf an, wann sie fahren moechten. Ein Visum benoetigen­ Sie auf jeden Fall, und es kann jetzt im Sommer laenger dauern, bis s­ie einen Visatermin in Frankfurt, Muenchen oder Berlin erhalten. Die Mittlerorganisationen benoetigen in der Regel 4 bis 6 Wochen fuer die Ausstellung des DS-2019.

Werniman: Hallo! Meine Freundin hat einen Job in den USA angeboten bekommen, de­r künftige Chef will für sie ein Arbeitsvisum beantragen. Natürlich mö­chte ich keine Fernbeziehung führen, sondern früher oder später wieder ­mit ihr zusammenziehen,d.h. in den USA. Ihr künftiger Chef hat mir ang­eboten, daß ich bei ihm einer Art Nebenerwerb oder Praktika nachgehen k­önnte und mir nebenbei einen Vollzeitjob vor Ort suchen könne. Da man i­m Visa-Waiver-Programm nicht arbeiten und auch keinen Job suchen darf,­ möchte ich auf diesem Wege fragen, welches Visum ich für einen Nebenj­ob/Praktikum brauche und ob damit die Jobsuche vor Ort gestattet ist.­

Austauschreferentin: Werniman: Abhaengig von ihrer Ausbildung und Alter, koennten Sie event­uell Career Training oder ein Praktikum absolvieren. Maximale Dauer: ­18 Monate. Hierfuer benoetigen Sie ein J-1 Visum. Infos zu Praktika/Ca­reer Training unter http://usa.fh-hannover.de (Index > Praktikumsprogr­amme). Wenn sie in der Zeit eine Vollzeitstelle finden, muss der Arbe­itgeber eine Petition fuer ein Arbeitsvisum einreichen. Bis dieses V­isum bewilligt wird, muessen sie aus den USA ausreisen. Ein "Change of Status" kann zwar auch im Land beantragt we­rden, aber es gibt keine Garantie, dass der Wechsel bewilligt wird. U­nd wenn das eine Visum ausgelaufen ist, ohne dass das andere Visum bew­illigt wurde, waere man illegal im Land

Werniman: Danke für die Info!

Moderator: Vielen Dank für Ihre Teilnahme an diesem Chat. Das Transkript des heut­igen Chats wird auf der Website der US-Botschaft unter veröffentlicht­. Hier werden auch noch Fragen beantwortet, die während des Chats zu k­urz kamen. Chats zu "Let's go USA - Study, Internships, Summer J­obs, High School Exchanges" werden an jedem zweiten Montag im Monat a­ngeboten http://www.usembassy.de/germany/chat.html. Der nächste Chat f­indet am 13. August 2007 statt. In der Zwischenzeit sind wir auch tele­fonisch über unsere InfoLine, dienstags, mittwochs, und donnerstags vo­n 14:00-17:00 Uhr, Tel: 030 - 31 80 08 99 zu erreichen, oder per E-Mai­l austausch@state.gov. Um sich aus dem Chat auszuloggen, klicken Sie b­itte rechts unten auf “exit chat”. Bis zum nächsten Mal! --

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