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Studieren und Arbeiten in den USA

Protokoll des Chats vom 10. Dezember 2007

Willkommen zum heutigen Webchat zum Thema "Let's go USA - Studium, Praktika, Schüleraustausch, AuPair und Sommerjobs". Ihre Fragen beantworten heute Austauschreferentin Renate Vollmer, EducationUSA Frankfurt, und eine Kollegin aus der Visa-Abteilung des US-Generalkonsulats. Ein Transkript des heutigen Chats wird in den nächsten Tagen auf der Website der US-Botschaft unter http://www.us-botschaft.de veröffentlicht.

Bitte stellen Sie Ihre Fragen jetzt (auf Deutsch oder Englisch). Die Anfragen werden der Reihe nach beantwortet, bitte haben Sie etwas Geduld und stellen Sie ihre Frage nur einmal. Die Fragen erscheinen erst mit den Antworten.

pb: Ich möchte einen Austausch privat organisieren und in den Vereinigten Staaten ein Highschool-Jahr machen. Laut Konsulat müsste ich dort x Euro Schulgeld bezahlen. Meine Lehrerin sagte mir allerdings, dass ich einen Antrag an das dortige Schulamt (Schuldistrikt) stellen kann, ob diese mich als Schüler aufnehmen würden. Wenn ich aufgenommen werden, müsste ich kein Schulgeld bezahlen! Besteht diese Möglichkeit und wie muss ich den Antrag stellen? Danke.
Visareferent / Austauschreferent: pb: Bei privatorganisierten Aufenthalten muss immer Schulgeld bezahlt werden, auch wenn die Schule bereit ist auf dieses Geld zu verzichten oder man von einer amerikanischen Familie aufgenommen wird (z.B. Transfer of Guardianship).
Wer Verwandte, Freunde, Briefpartner in den USA hat, zieht es oft vor, einen Schüleraustausch selbst zu organisieren. Der wesentliche Unterschied zum Austausch über eine Organisation besteht in den Formalitäten, die es zu beachten gilt:
--die gastgebende Schule muss beim United States Citizenship and Immigration Service (USCIS) die Teilnahme am Student and Exchange Visitor Program (SEVP) beantragt haben. Erst wenn die Schule am SEVP teilnimmt kann sie das Visumsvordokument I-20 ausstellen. Dieses Formular benötigt der Schüler, um in Deutschland das Visum (F-1) zu beantragen.
Eine Liste von Schulen, die das I-20 ausstellen dürfen, finden Sie unter: http://www.ice.gov/doclib/sevis/pdf/ApprovedSchools.pdf
-- öffentliche Schulen sind gesetzlich verpflichtet ein angemessenes Schulgeld zu erheben: pro Schuljahr zwischen $ 4,900 und $ 12,500 Es muss ein glaubwürdiger Nachweis über dessen Zahlung vorliegen, bevor das Visum ausgestellt wird. Die Summe kann ueber http://nces.ed.gov recherchiert werden. Einige Austauschorganisationen sind nach Absprache bereit, selbst ausgesuchte Gasteltern zu akzeptieren und in ihr Austauschprogramm aufzunehmen. Dann können die Formalitäten über die Austauschorganisation abgewickelt werden. Der Schüler zahlt dann statt des Schulgeldes den Programmpreis an die Austauschorganisation. Diese Möglichkeit liegt aber völlig im Ermessen der einzelnen Organisation.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Schüler NICHT mit der Gastfamilie verwandt sein darf! Weitere Informationen finden Sie unter http://www.educationusa.de/fileadmin/files/infoSheets/schueler_selbst.pdf
a.lee: hallo, ich habe das Angebot für einen einjährigen Arbeitsvertrag in Nashville Tennessee. Welche Formulare brauche ich für ein einjähriges Arbeitsvisum? Wo kann ich diese Formulare beantragen? Ich würde gerne das Angebot, nächstes Jahr, nach meinem Studium annhemen. Reicht die Zeit für die anfallenden Formulare aus? Als ich vor einigen Wochen aus der USA ausgereist war, wurde in meinem Reisepass die Ausreise nicht abgestempelt. Ist diese Vorgehen normal oder wurde das versäumt? Ich danke im Voraus
Visareferent / Austauschreferent: A.Lee: Bei einem Traineeship/Fachpraktikum koennten Sie mit einem J-1 Visum fuer ein Jahr in die USA gehen. Das notwendige DS-2019 Formular kann Ihnen entweder die Firma oder eine Mittlerorganisation ausstellen. Das Visum muessten Sie in Deutschland beantragen. Infos zu Praktika unter http://usa.fh-hannover.de (Index > Praktikum)

Katrin Alt-Rudin: Liebe Frau Vollmer, eine Studentin der Uni Augsburg hat zwei Staatsbürgerschaften (deutsch und amerikanisch). Sie möchte sich als Deutsche für ein DAAD-Stipendium bewerben, als Amerikanerin allerdings um den Studienplatz. Mir ist bekannt, dass sie als Amerikanerin einreisen muss. Hat sie Schwierigkeiten dahingehend zu erwarten, dass sie zwar als Amerikanerin das Land betreten wird, aber als Deutsche die Finanzierung durch den DAAD (hoffentlich) erhalten wird? Würde das aus irgendwelchen Papieren überhaupt hervorgehen? Visareferent / Austauschreferent: Frau Alt-Rudin: Am Besten die Studentin informiert sich beim DAAD, denn eigentlich sind DAAD Stipendien fuer Deutsche Staatsbuerger gedacht. Wie es bei doppelter Staatsangehoerigkeit gehandhabt wird ist mir unbekannt. Zumindest sollte sie mit offenen Karten spielen. Irgendwann kommt es sicherlich raus.

tobse: Hallo, meine Frage betrifft das J1-Visum. Ich habe bereits einen Praktikumsplatz und mich auch schon über das Visum informiert. Ich weiß, dass ich nach Ablauf meines Praktikums noch 30 Tage in den USA bleiben darf; doch wie sieht es bei der Einreise aus? Wann kann ich frühestens, bezogen auf mein Praktikumsbeginn, in die USA einreisen, um mir dort dann eine Unterkunft zu suchen?
Visareferent / Austauschreferent: tobse: Die Einreise kann 30 Tage vor dem Datum, welches auf dem Formular DS-2019 als Anfang des Programs angefuehrt ist, erfolgen.

Thomas2: Ich habe vor im August für ein halbes Jahr ein Auslandssemester in Valparaiso zu machen. Ab wann sollte ich das Visum beantragen das ich es rechtzeitig habe und kann ich mit diesem Visum auch 1 - 2 Tage nach Kanada reisen?
Visareferent / Austauschreferent: Thomas2: Bitte beantragen Sie das Visum sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben. Ein J-1 Visum kann jederzeit beantragt werden, das F-1 Visum 90 Tage vorher. Mit dem Visum koennen Sie auch ausreisen, aber bitte achten Sie darauf, dass vor der Reise das International Office das Formular DS-2019 "endorsed", d.h. bestaetigt, dass Sie noch an der Uni sind. Das DS-2019 und die Karte I-94 (bekommen Sie im Flugzeug) an der Grenze nicht aus dem Pass entfernen lassen.

grika: Guten Tag, ich plane einen einjährigen Bildungsaufenthalt in den USA. Zunächst möchte ich eine Sprachschule besuchen und anschließend ein Praktikum absolvieren. Der Besuch der Sprachschule ermöglicht mir den Antrag auf ein F1-Visum für die Dauer des Sprachkurses. Ist es möglich, im Anschluss ein J1-Visum für die Dauer des Praktikums in den USA zu beantragen, ohne ausreisen zu müssen? Wenn ja, welche Bearbeitungszeiten und Fristen muss ich beachten? Vielen Dank im Voraus.
Visareferent / Austauschreferent: Grika: Wenn Sie die Formulare DS-2019 (J-1 Visum) und I-20 (F-1 Visum) haben, koennen Sie beide Visa im Konsulat beantragen. Ein Wechsel innerhalb der USA ("Change of Status") ist nicht empfehlenswert, da es u.a. sehr zeitaufwendig ist.

a.lee: Danke für die Antwort, aber ich habe eine bezahlte Vollzeitstelle. Welches Visum brauche ich da?Visareferent / Austauschreferent: a.lee: Sie benoetigen hierfuer dann eine Visum fuer Voruebergehend Beschaeftigte (http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/voruebergehend.html) Hierfuer muss der Arbeitgeber eine Petition einreichen. Erst wenn diese genehmigt wurde, koennen Sie das Visum beantragen. Das H1-B Visum ist zahlenmaessig limitiert, und in der Regel schnell vergeben. Ihr Arbeitgeber sollte daher so frueh wie moeglich den Antrag stellen. Er muss allerdings nachweisen, dass er u.a. keinen qualifzierten Arbeitnehmer auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt gefunden hat. Vielleicht ist es doch besser, das Jahr als bezahler Trainee zu arbeiten.

a.lee: ist es möglich das Traineeshipvisum zu beantragen als bezahltes Fachpraktikum?Visareferent / Austauschreferent: a.lee: Bitte nehmen Sie Kontakt mit entsprechenden Mittlerorganisationen auf: http://usa.fh-hannover.de Ein Fachpraktikum (Traineeship) ist in der Regel bezahlt. Die Stelle muss aber mit ihrer Ausbildung in Zusammenhang stehen.

Katha2: Hallo ich haette eine Frage: kann man als geschiedene Frau AuPair werden? Eine AuPair Agentur hat mir gesagt, das ginge nicht, auch wenn man unter 26 ist und keine Kinder hat. Vielen Dank.Visareferent / Austauschreferent: Katha2: Diesbezueglich gibt es keine gesetzliche Regelung, aber die Agenturen koennen frei entscheiden, wenn Sie in die Vermittlung aufnehmen moechten. Fuer Au Pair in den USA muessen Sie zwischen 18 und 26 Jahren alt sein.

Marija: Guten Tag Frau Vollmer, ich schliesse mein Studium im Februar ab. Darf ich danach ab März eine 6-monatiges Praktikum in den USA absolvieren? Angenommen, ich habe das Angebot, was wäre mein erster Schritt um ein Visum zu beantragen? Wie lange dauert der Prozess der Visaerstellung insgesamt? (Von der Zusage des Unternehmens bis dem zurückgesandten Pass)? Vielen Dank für die Information.
Visareferent / Austauschreferent: Marija: Sie koennen im Anschluss an das Studium ein Praktikum bis zu 12 Monaten in den USA machen. Sie muessen ein J-1 Visum beantragen. Hierfuer benoetigen Sie das Formular DS-2019, welches Ihnen entweder die Firma an der Sie das Praktikum machen ausstellen kann, oder eine Mittlerorganisation. Von der Zusage des Unternehmens bis zur Ausstellung des DS-2019 ueber eine Mittlerorganisation sollten Sie zur Sicherheit ca. 6 Wochen rechnen (es geht aber oft auch schneller). Einen Termin zum Visumsinterview in Berlin, Frankfurt oder Muenchen bekommen Sie zur Zeit in wenigen Arbeitstagen. Der Pass wird dann innerhalb weniger Tage zugesandt. Siehe auch http://usa.fh-hannover.de (Index > Praktikum) und http://www.educationusa.de/berufliche-aus-und-fortbildung.html

Katha2: das heisst, jede Agentur hat ihre eigenen Kriterien? Gibt es denn ueberhaupt eine Chance fuer mich?
Visareferent / Austauschreferent: Katha2: Es gibt fest Vorschriften von Seiten der USA, z.B. ueber das Alter. Sie muessen sich einfach an mehrere Agenturen wenden und nachfragen. Ihre Chancen koennen wir nicht beurteilen. Siehe auch: http://www.educationusa.de/berufliche-aus-und-fortbildung.html

Marija: Vielen Dank, noch eine Frage: wie kann bzw. muss man während des Praktikums medizinisch versichert werden? Mit welchen Kosten sollte man insgesamt rechnen?
Visareferent / Austauschreferent: Marija: Die dt. gesetzliche Kasse deckt die USA nicht ab, d.h. Sie benoetigen eine Auslandskrankenversicherung. Wenn Sie ueber eine Mittlerorganisation das DS-2019 erhalten, decken die Gebuehren meist auch eine Krankenversicherung ab. Sonst muessten Sie sich bei den einzelnen Krankenkassenanbietern erkundigen, welche Tarife sie anbieten. Fuer das DS-2019 von einer Organisation muessen Sie ca. EUR 400 - 600 rechnen. Wenn sie es von der Firma bekommen, ist es kostenlos.

Marija: Danke, noch nicht ganz verstanden: muss ich mich dann bei der deutschen Krankenkasse für den Auslandsaufenthalt verichern lassen, oder kann ich auch in den USA versichert werden? Welche Kasse in welchem Land übernimmt dann evtl. Kosten?Visareferent / Austauschreferent: Marija: Es wird schwierig werden fuer den kurzen Aufenthalt in den USA eine amerikanische Krankenkasse zu finden. Vor allem sollten Sie von der ersten Sekunde im Land versichert sein - auch auf dem Flughafen kann schon was passieren. Wenn sie bei einer deutschen Versicherung versichert sind, deckt diese die Kosten - je nach abgeschlossenem Tariff - in den USA ab. Eine gesetzliche Krankenkasse, in die man quasi automatisch aufgenommen wird wie hier in Deutschland, gibt es in den USA nicht.

U.S. Consulate Frankfurt: Das Transkript des heutigen Chats wird auf der Website der US-Botschaft unter http://www.usembassy.de/germany/chat.html veröffentlicht. Hier werden auch noch Fragen beantwortet, die während des Chats zu kurz kamen. Chats zu "Let's go USA - Study, Internships, Summer Jobs, High School Exchanges" werden monatlich angeboten. Der nächste Chat findet am 14. Januar 2008 von 15:00 - 16:00 Uhr statt. Happy Holidays!

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