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Protokoll des Chats vom 12. Februar 2007

Moderator says: Willkommen zum heutigen Webchat zum Thema "EducationUSA Germany - Studying, Internships and Working in the U.S.". Ein Transkript des heutigen Chats wird in den nächsten Tagen auf der Website der US-Botschaft unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/chat.html veröffentlicht. Ihre Fragen beantworten heute Austauschreferentin Ute Strack, Education USA Berlin, und Jana Hirsch von der Visa-/Konsularabteilung der US-Botschaft. Bitte stellen Sie Ihre Fragen jetzt (auf Deutsch oder Engli¬sch). Die Anfragen werde der Reihe nach beantwortet, bitte haben Sie G¬eduld und stellen Sie ihre Frage nur einmal!

Florian1860: Hallo, mein Name ist Florian Obermeier. Ich würde gerne, beginnend diesen Sommer, meinen Zivildienst als FSJ/ADIA in den USA leisten. Meine Trägerorganisation sind die „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.“. Bis jetzt haben die Freiwilligen immer ein B-Visum beantragt. In den letzten Jahren soll es allerdings teilweise große Probleme bei der Visaerteilung gegeben haben. Deshalb würde ich gerne wissen, wie groß meine Chancen sind ein solches Visum zu erhalten bzw. wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass mir trotz eines gültigen Visums die Einreise untersagt wird.

Austauschreferentin: Florian, wir muessen erst kurz nachschauen. Habe bitte ein wenig Geduld

Maximilian: Hallo! Ich möchte diesen Sommer gerne einen Englischkurs machen, den eine US-Universität im Rahmen ihres Summer School Programs anbietet. Benötige ich für die 8 Wochen des Kurses ein Studenten-Visum oder kann ich als deutscher Staatsbürger einfach im Rahmen des Visa Waiver Progra¬mms einreisen?

Visareferentin: Maximilian: Du benoetigst auf jeden FAll ein Visum. Bitte gehe auf den Link: http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/kurzaufenthalte.html#Sprachkurse an

Austauschreferentin: Florian, hier ein Link http://usa.fh-hannover.de/praktik4.htm#zivildienst

Austauschreferentin: Florian: und http://www.zivildienst.de/cln_027/lang_de/nn_152086/Content/de/Downloads/Z__Downloads/ROeff-002AndereDiensteImAusland.html__nnn=true

matze: Hallo, ich bin Matthias Fröhlich und würde gerne ein Schuljahr in Amer¬ika verbringen. Und hätte ein paar Fragen wegen dem Visum

Austauschreferentin: Matze, schiess los

matze: also ich bräuchte das Formular I-20, wie bekomme ich das?

Austauschreferentin: Matze, die Schule auf die Sie in den USA gehen wollen, muss vom United¬ States Citizenship and Immigration Service http://www.uscis.gov die Erlaubnis dazu bekommen haben. Schauen Sie auf unser Webseite unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/schueler.html#Selbst

Austauschreferentin: Matze: der Link ist nicht vollstaendig, Sie muessen ihn komplett in Ih¬ren Browser kopiern

jona: ich werde von 1.mai bis 20.juni meine abschlussarbeit in den usa schre¬iben (j1 visum). Erste Frage: Ich darf automatisch 30 Tage länger ble¬iben, stimmt das? Zweite Frage: Ich würde gerne ca. 6 wochen länger bl¬eiben, da meine freundin später urlaub bekommt, sodass wir dann verreisen können. Was muss ich dafür machen?

Chiquita: Hallo! Ich beabsichtige im Sommer meine Diplomarbeit in Amerika zu schreiben. Für eine Unterkunft ist bereits gesorgt. Da ich die Diplomarbeit bei einem Unternehmen schreiben möchte, brauche ich ein Working Visa. Im Mai werde ich für 2 Wochen in die USA fliegen, um Interviews mit Unternehmen zu führen, d.h. einen Vertrag würde ich wenn erst Anfang Juni bekommen. Meine Frage: ist es möglich bereits jetzt ein normales Visitors Visum zu beantragen und dieses dann vor Ort in den Status eines Working Visums umzuwandeln (ohne zurück nach Deutschland zu müssen...)? Bzw. was für ein Visum brauche ich, um dies später in Amerika in ein Working Visum umzuändern. Falls ja, was muss ich tun?

Visareferentin: Jona: Bei einem J-1 Visum kann man laut Gesetz 30 Tage laenger bleiben. Sie muessen dies aber bei der Einreise dem Immigration Officer mitteilen. Ein laengerer Aufenthalt ist nicht moeglich.

Austauschreferentin: Chiquita: Sie brauchen nicht zwangsweise ein Working Visa. Zur Erstel¬lung einer Diplomarbeit können Sie auch mit einem Internship Visa machen: DS-2019 von der Mittlerorganisation und J-1 Visum. Das H1-B Arbeitsvisum ist fuer den Arbeitgeber viel aufwaendiger, denn er muss dem Dept of Labor eine Petition einreichen.

moee: hallo, ich möchte im oktober für ein Jahr in die USA( work and travel). aber ich werde dies ohne Organisation machen. welches Visum brauche ich dafür? und wie ist das mit eventuellen Arbeitsstellen? muss ich eventuelle Jobs schon vorher bestätigen lassen?

Florian1860: Wie sehen Sie die Chancen auf eine Visaerteilung, wenn meine Dienststelle eine Waldorfschule oder ein Waldorfkindergarten in den USA wäre ?

Austauschreferentin: Moee, leider geht dies nicht. Work & Travel Programme gibts nur fuer den Sommer, max. 4 Monate. Und auch nur fuer eingeschriebenen Studenten. Und ausschliesslich ueber eine Organisation.

matze: Danke, auf dieser Seite war ich schon und ich weiss auch das die Schule dieses Formular beantragen muss. Aber leider weiss ich das es eine Weile dauert bis ich das Formular bekomme. Gibt es nicht eine schnellere Möglichkeit?

matze: Oder gibt es ein anderes Visum, das ich benutzen könnte?

Austauschreferentin: Florian, die Liste vom Bundesamt fuer Zivildienst http://www.zivildienst.de/ ist die ausschlaggebende. Nur die dort aufgelisteten Orgas sind in der Lage anerkannten Zivildienst zu vermitteln. Und nur wenn diese Ihren Walldorfkindergarten akzeptiert ...

jona: kann ich nach dem j1-visum ein b2-visum beantragen, oder macht das keinen sinn? Könnte ich zurückfliegen und direkt wieder mit dem visa-waiver-programm einreisen?

Moderator: Moee, leider geht dies nicht. Work & Travel Programme gibts nur fuer den Sommer, max. 4 Monate. Und ¬auch nur fuer eingeschriebenen Studenten. Und ausschliesslich ueber eine Organisation.

Austauschreferentin: Matze, leider gibt es keine andere Moeglichkeit wenn Sie den Austausch selbst organisieren wollen. Sie koennen natuerlich Ihre US Gasteltern bitten sich an eine Austauschorganisation zu wenden, um in deren Programm aufgenommen zu werden.

Haddy: Hallo, ich werde meine Studienarbeit in Santa Barbara scheiben (ca. 5Monate), welches Visum brauche ich dafür und ist es möglich das ich einen kleinen Nebenjob annehme?

Visareferentin: Jona: Letztendlich entscheidet ueber eine Wiedereinreise das Department of Homeland Security. Es koennte zu Schwierigkeiten fuehren das Sie sich bereits 1 oder 1 1/2 Jahre in den USA aufgehalten haben.

moee: ich habe allerdings von einem H2B visum gehört. was hat es damit auf sich?

Austauschreferentin: Haddy, dafuer ist am besten das Praktikumsvisum J-1 geeignet. Wenden Sie sich an eine Mittlerorgansiation, die Ihnen das DS-2019 ausstellt. Einen Nebenjob duerfen Sie dabei aber nicht annehmen. Es ist Ihnen aber gestattet von der Firma, bei der Sie das Praktikum machen eine Verguetung zu erhalten.

Visareferentin: Moee: Das H1-B Visa ist das Arbeitsvisum. Das H2 Visa fuer Familienangehoerige, sprich Ehefrau und Kinder.

bogo says: Guten tag. Wenn ich mein J1 Visum verlaengern moechte, ist es richtig das ich zwischen der Verlaengerung 90 Tage "frei" hab. also 90 Tage zwischen einer Visum verlaengerung

Florian1860 says: Danke, aber das wusste ich bereits. Meine Trägerorga sind die "Freunde Steiners", die auch in der Liste stehen. Der Kindergarten wäre von ihnen anerkannt. Nur warnen sie, man solle sich bei Dienststellen in den USA vorher ekundigen, wie hoch die Chancen für ein Visum seien.

Visareferentin: Bogo: Habe ich noch nie was davon gehoert. Wenn Ihr J-1 Visum abgelaufen ist, koennen Sie im Konsulat Ihres Heimatlandes ein neues Visum beantragen. Vorausgesetzt Sie haben alle erforderlichen Unterlagen dabei.

bogo: Mein Pass ist bei der Beantrung meiner Visaverlaengerung noch 9 Monate gueltig, wenn mein Programm endet aber nur noch 2 Monate, muss ich vo¬r der Visumverlaengerung einen neuen Pass beantragen?

Austauschreferentin: Florian, das entscheidet der Konsualbeamte während des Visumsprozesses. Er schaut sich alle Unterlagen an und entscheidet dann. Dafuer ist die Visaapplication da.

matze: Meine Gasteltern sind Rotarier. Gibt es eine Möglichkeit das der Rotary-Club in den USA mir das Formular besorgt?

matze: Für einen normalen Rotary-Austausch ist es leider für das kommende Schuljahr zu spät. Ich habe keinen Club in Deutshcland gefunden, der mich noch versenden könnte.

Visareferentin: Bogo: Wenn Ihr Pass noch 9 Monate gueltig ist und bei der Ausreise noch 2 Monate dann ist dies in Ordnung.

moee says: ok. danke. könnte ich dann mit dem H1B visum in die USA reisen und dort arbeiten? (nicht unter dem gesichtspunkt "work'n'travel" ).

Austauschreferentin: Matze, ob die Rotarier DS-2019 ausstellen duerfen, koennen Sie hier nachsehen http://exchanges.state.gov/jexchanges/?fuseaction=record.list&userMax=50&mode=&state=&sort=prog_name&cat=11&sc=

Stephanie2308: Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zur Berechnung des Referenzgehaltes in USA. Mit welchem Converter muss ich mein Nettogehalt in Deutschland umrechnen um mein Referenzgehalt in USA zu erhalten?

Austauschreferentin: Stephanie, tut mir leid, aber ich habe keine Ahnung was ein Referenzgehalt ist. In welchem Zusammenhang brauchen Sie dies?

Visareferentin: Moee: Fuer die Ausstellung eines H1-B visums wird ein Arbeitgeber in der USA benoetigt. Dieser muss eine Petition bei USCIS beantragen. Bitte siehe den Link: http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/voruebergehend.html

moee: ok,...vielen Dank

Florian1860: Sie können also nicht allgemein sagen, wie groß die Chancen für ein Visum bei einem Freiwilligendienst sind ?

Austauschreferentin: Florian, nein, dies ist die Sache der Konsularbeamten.

matze: Was mach ich wenn der Rotary-Club nicht in der Liste ist aber der Club schon Erfahrungen mit Austauschschülern hatte?

bogo: in meinem Visum ist folgender vermerk: bearer is not subject to section 212(E) two years rule does not apply, werde ich dadurch schwierigkeiten haben mein Visa zu verlaengern?

Austauschreferentin: Matze, nur zugelassene Sponsoren duerfen das DS-2019 Dokument fuer das J-1 Visum ausstellen. Eine andere Moeglichkeit gibt es nicht

Visareferentin: Bogo: Hast Du momentan ein J-1 Visum?

Visareferentin: Bogo: Moechtest Du jetzt wieder ein neues J-1 Visum beantragen?

Chiquita: Also, ich hoffe meine Frage ist verständlich....ich muss im Endeffekt wissen, welches Visum ich genau brauche. Ich habe gestern noch ein paar Foren gefunden, wo es heisst, dass es als Täuschung gilt und man u.U. eine mehrjährige Einreisesperre für die Staaten bekommt :( Hoffe das hat sich mittlerweile geändert.... Wenn das mit der Änderung des Stat¬us gar nicht möglich ist, wüsste ich gerne, wie lange es dauert, wenn ¬man alle Unterlagen bereit hat (inkl. des document DS2019) bis man das visum bekommt. Ich könnte das nämlich erst ab Anfang Juni haben und Ende Juli will ich ja schon rüber....

bogo: Ja ich habe ein J-1 Visum. Ja ich wuerde wieder ein J-1Visum beantragen wollen, eine Verlaengerung

Austauschreferentin: Chiquita, Sie brauchen ein DS-2019 von einer Mittlerorganisation fuer Praktika. Damit beantragen Sie das J-1 Visum.

Stephanie2308: ich gehe für ein Jahr nach usa als Expat. Ich habe hier ein festes gehalt, was umgerechnet wurde von der Firma in ein Gehalt in US$. Dafür wurde eine art Umrechnungssatz genommen, wo ich nicht weiss ob er stimmt. Kurs und Kaufkraft in USA wurde hierbei verwendet. Jetzt suche ich eine Expertenmeinung noch hierzu.

Visareferentin: Bogo: Kannst Du bitte eine e-mail an consberlin@state.gov schicken und Deine Situation nochmals genau schildern. Wir koennen Dir dann auch ausfuehrlich eine Antwort geben.

Austauschreferentin: Stephanie, bedauerlicherweise koennen wir Ihnen ueberhaupt nicht weiterhelfen. Gehaelter sind eine Privatsache zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen. Hier einige Links zu Cost of Living Rechnern http://jobmarket.nytimes.com/pages/jobs/?excamp=GGJMcostofliving und http://www.lib.umich.edu/govdocs/steccpi.html

matze: Was mach ich wenn der Rotary-Club nicht in der Liste ist aber der Club schon Erfahrungen mit Austauschschülern hatte?

matze: Sie hatten in den letzten Jahren schon Austauschschüler. Sie tauchen n¬icht in der Liste auf.

moee: eine Frage noch. Wenn ich dann diese Petition von einem Arbietgeber vorlegen kann, ich dort aber nur einen Teil meines Aufenthalts arbeiten will, muss ich dann von einem eventuellen zweiten job auch direkt die petition vorlegen? oder kann ich das erst vor Ort regeln?ich möchte nämlich in verscheidenen Städten arbeiten und es könnte schwer werden im Vorraus so viele Petitions zu kriegen

Austauschreferentin: Matze, fragen Sie doch bei den Rotariern nach, wie das gelaufen ist. Aber fuer ganze HighSchool Jahre muss die Organisation vom Dept of State zugelassen sein - siehe Liste unter dem genannten Link.

Haddy: Es handelt sich aber nicht um ein Praktikum sondern ich werde nur die Studienarbeit unter der Betreuung eines Dortigen Professors schreiben. Ich bin werder an der Universität in Santa Barbara eingeschrieben noch habe ich einen Vertrag bei einer Firma. Genauer gesagt bin ich weite¬rhin an meiner Uni in Deutschland eingeschrieben. Gibt es dafür eine andere Möglichkeit (auser J-1) mit dem evtl. ein kleiner Nebenverdienst erlaubt ist?

Visareferentin: Moee: Dein Arbeitgeber in der USA muss die Petition einreichen. Wenn Sie diesen Arbeitgeber verlassen wird dies Department of Homeland Security gemeldet. Eine Arbeitsaufnahme bei einem anderen Arbeitnehmer muss durch eine neue Petition erfolgen.

bogo: Vielen Dank! Ich werde eine email schreiben.

moee: ok

Florian1860: Aber grundsätzlich ist es möglich seinen Zivildienst mit einem B-Visum in den USA zu leisten, oder ?

Austauschreferentin: Haddy, wenn Sie nur an der Diplomarbeit schreiben ohne als Student eingeschrieben zu sein geht das auch mit B1/2 Visum. Dabei ist ein Nebenjob aber strikt untersagt. Sehen Sie auch http://usa.fh-hannover.de/praktik7.htm#B-1Visum bezueglich eines Letter of Support etc nach

Austauschreferentin: Florian, wir ueberpruefen das im Anschluss an den Chat. Schicken Sie uns eine e-mail an austausch@state.gov

Stephanie2308: aber nicht der offizielle umrechnungssatz, der von allen verwendet wird

Florian1860: Vielen Dank, ich werde Ihnen eine Email schicken

Austauschreferentin: Stephanie, was meinen Sie mit "offiziell"? Wie gesagt, wir koennen zu Gehaltsfragen von Privatpersonen und Firmen keine Stellung nehmen.

matze: Wenn ich einen Rotary-Club finde der mir das Formular ausstellt ist dann das DS 2019 Formular nicht Schulbezogen?

Austauschreferentin: Matze, das DS-2019 wird immer von einem offiziell zugelassenen Sponsor fuer einen ganz bestimmten Zweck ausgestellt. Das bezieht sich ganz gezielt auf die Schule, die Gastfamile und den Schueler fuer einen genau festgelegten Zeitraum.

jan-henrikw: hallo

Visareferentin: jan-henrikw: Hallo

jona says: ich bin nur für 2 monate auf einem j1-visum in den usa plus die 30Tage zulässige "verlängerung", gibt es denn eine möglichke¬it für 3 weitere wochen in den usa zu bleiben oder gibt es keine möglichkeit?

jan-henrikw: ich habe mal eine frage, gibt es für die USA auch so etwas wie für australien mit work&travel?

Austauschreferentin: Jan-Henrik, ja, gibt es. Aber nur fuer eingeschriebene Studenten waehrend der Sommerferien.

Visareferentin: Jona: Es gibt aus unserer Sicht keine Moeglichkeit noch weiter zu verlaengern. Gern kannst Du Dich vor Ort mit Department of Homeland Security (www.dhs.gov) in Verbindung setzen und anfragen.

jan-henrikw: an einer deutschen uni oder amerikanischen uni?

Austauschreferentin: Wenn Sie Fragen lieber privat stellen wollen, koennen Sie uns auch eine e-mail an austausch@state.gov schicken.

Chiquita: ich glaube, Sie haben meine Frage missverstanden. Sie lautete: ist es möglich bereits jetzt ein normales Visitors Visum zu beantragen und di¬eses dann vor Ort in den Status eines Working Visums umzuwandeln (ohne zurück nach Deutschland zu müssen...)? Bzw. was für ein Visum brauche ich, um dies später in Amerika in ein Working Visum umzuändern. Falls ja, was muss ich tun? - Muss ich tatsächlich für eine Diplomarbeit ein DS-2019 von einer Mittlerorganisation fuer Praktika haben?

Austauschreferentin: Jan-Henrik, an einer deutschen - oder genauer gesagt an einer Uni ausserhalb der USA. Das Programm gilt naemlich weltweit.

jan-henrikw: aso ok, vielen dank, aber schade das es so ein programm nicht gibt... nja, aber die usa besuchen werde ich trotzdem gerne wieder und viellei¬cht klappt es ja auch irgenwann mit der green card lottery

Austauschreferentin: Chiquita, theoretisch gibt es die Moeglichkein ein B1/2 Besuchervisum vor Ort mit einem "Change of Status" in ein H1-B Visum umzuwandeln. Aber die Betonung liegt auf theoretisch. In der Praxis ist davon strikt abzuraten. Es kann sehr lange dauern - wenn es ueberhaupt genehmigt wird und Sie duerfen in der Zwischenzeit nicht arbeiten. Ein J-1 Intern Visum ist viel einfacher. Dafuer brauchen Sie auf jeden Fall das DS-2019 einer Mittlerorganisation.

matze: Ja, aber muss die Schule nicht irgendwo gelistet sein?

Austauschreferentin: Matze, Sie verwechseln einen selbstorganisierten Austausch (I-20 von der Schule, F-1 Visum) mit einem Austausch ueber eine Organisation (DS-2019 - J-1 Visum)

Moderator: Vielen Dank für Ihre Teilnahme an diesem Chat. Das Transkript des heutigen Chats wird auf der Website der US-Botschaft unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/chat.html veröffentlicht. Hier werden auch noch Fragen beantwortet, die während des Chats zu kurz kamen. Chats zu "Let's go USA - Study, Internships, Summer Jobs, High School Exchanges" werden an jedem zweiten Montag im Monat angeboten http://www.usembassy.de/germany/chat.html. Der nächste Chat findet ausnahmsweise erst am 22. Maerz 2007 statt. In der Zwischenzeit sind wir auch telefonisch ueber unsere InfoLine, dienstags, mittwochs, und donnerstags von 14:00-17:00 Uhr, Tel: 030 - 31 80 08 99 zu erreichen, oder per E-Mail austausch@state.gov. Um sich aus dem Chat auszuloggen, klicken Sie bitte rechts unten auf “exit chat”. Bis zum nächsten Mal!


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