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Protokoll des Chats vom 22. März 2007
Willkommen zum Webchat "EducationUSA Germany - Studying, Internships and Working in the U.S." Chats zu "Let's go USA - Study, Internships, Summer Jobs, High School Exchanges" werden an jedem zweiten Montag im Monat angeboten http://www.usembassy.de/germany/chat.html. Der nächste Chat wird am 16. April stattfinden. Ihre Fragen beantworten heute Austauschreferentin Renate Vollmer, Education USA Frankfurt, und Visareferent Keith Lommel von der Visa-/Konsularabteilung des US-Generalkonsulats. Bitte stellen Sie Ihre Fragen jetzt.
Bitte beachten Sie, dass Informationen zu Visa auf den im Rahmen dieses Chats angeführten Informationen beruhen.
Robert: Guten tag Ich plane mit einem B1 einzureisen um den US für unser Unternehmen zu erkunden gilt es dabei etwas besonderes zu beachten?
Austauschreferentin says: Robert: Sie koennen dies mit einem B1 machen. Aber sie duerfen während des Aufenthaltes nicht bei einem amerikanischen Unternehmen angestellt sein.
LeipzigBookFair: Gibt es fuer die USA ein aehnliches Programm wie "Work and Travel"?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Ich vermute, Sie meinen das australische Work and Travel. Fuer die USA gibt es kein vergleichbares Programm. Work und Travel gibt es nur fuer eingeschriebene Studenten, die im Sommer arbeiten moechten.
LeipzigBookFair: Ist das deutsche Abitur als Zugangsvorraussetzung fuer ein Studium in den USA ausreichend?
Austauschreferentin: LeipzigbookFair, Abitur oder Fachabitur reichen. Aber die Entscheidung ueber eine Aufnahme an einer Uni liegt immer bei der Uni
Thomas says: hallo. ich schreibe bei einem amerikanischen unternehmen hier in deutschland meine master thesis. vom 1.juni - 30.juli soll ich in die konzernzentrale in die usa um dort weitere recherchen für meine thesis zu machen. ich habe einen vertrag mit dem werk in deutschland vom 1.märz - 1.september abgeschlossen, und werde von dort aus für den gesamten zeitraum bezahlt. für meinen usa aufenthalt wird mir ein firmenwagen und ein zimmer bereitgestellt, den flug muss ich aus eigener tasche bezahlen. in meinem vertrag steht bezgl des aufentahlts in den usa "will not do any productive labour, only for observational reasons". zusätzlich wurde mir aus den usa ein einladungsschrieben geschickt, in dem festgehalten ist dass ich weder bezahlung, training noch akademischen support erhalte und nicht in den gecshäftsbetrieb eingreifen darf. die personalabteilung in deutschland hat mir zugesichert, dass der usa aufenthalt innerhalb des visa waiver programs als "business trip" möglich ist, d.h. kein visum erforderlich ist. stimmt das so?
Visareferent: Thomas: Wir schreiben Ihnen die Antwort in Deutsch, da wir keine definitiven Zusagen erteilen koennen. Jeder Fall ist anders, und Aussagen im Rahmen eines Chats koennen nicht als Argument gegenueber Grenzbeamten genutzt werden.
Die Regel ist: Bei dem Visa Waiver Programm dürfen Sie in den USA nicht arbeiten. Ob das, was Sie vorhaben in den USA zu tun, als Arbeit zählt oder nicht, kann ich im Kontext eines Webchats nicht beantworten. Die endgültige Entscheidung, ob ihre Tätigkeiten mit dieser Regel übereinstimmen oder nicht, wird von den Grenzbeamten im Flughafen gemacht. Die Tatsache, dass Ihre Tätigkeiten im Vertrag als „only observation“ beschrieben werden, ist gut, aber reicht alleine nicht aus. Der Beamte muss das auch glauben. Je länger Sie vorhaben, dort zu bleiben, desto unglaubhaftiger es ist, dass sie bei der Firma wirklich nur zuschauen. Leider kann ich ihre Frage nicht definitiver beantworten. Sie koennen aber auch ein Besuchervisum (B1) beantragen.
LeipzigBookFair: Kann man den ACT-Test in Deutschland machen? Und wo findet man weitere Informationen?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Der ACT kann in Deutschland abgelegt werden, ebenso wie der SAT. Info zu Tests unter: http://www.actstudent.org/regist/outside.html
MarkusJB: Ist es tatsächlich bei einem J1-Visum notwendig, im Konsulat die Hin- und Rückflugtickets vorzuweisen? Dies ist bei einem mehr als 12-monatigen Aufenthalt schwer möglich, da man die Tickets maximal 12 Monate im Voraus kann.
Visareferent: MarkusJB: Nein, sie müssen bei dem Interview für ein J1-Visum nicht unbedingt Hin- und Rückflugtickets vorzeigen.
LeipzigBookFair says: Wie hoch sind ueblicherweise die Studiengebuehren in den USA und gibt es Foerderungsmoeglichkeiten?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Die Studiengebuehren sind von Uni zu Uni unterschiedlich. Harvard hat gerade auf $46000 erhoeht, aber es gibt auch Universitaeten, die ca. $15000 fuer "International Students" nehmen. Fuer ein Studienjahr sollte man zur Sicherheit ca. $30000 rechnen. Von deutscher Seite gibt es fuer ein Vollstudium keine Finanzierungshilfen, aber man kann bei den meisten US Unis "financial Aid" beantragen. Es gibt auch gute Programme fuer ein oder zwei Semester in den USA, und fuer diese gibt es Foerdergelder von deutscher Seite (DAAD, Fulbright etc.) Siehe auch: http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/studium.html, Abschnitt Finanzielle Hilfen
simon05 says: Hallo, ich werde ab dem 15.8. für ein Jahr auf einem J-1 Visum an einer amerikanischen Universität lehren. Ich möchte gerne wissen, welche Visa meine Lebensgefährtin (i.e., wir sind nicht verheiratet) und unser gemeinsamer Sohn (2 Jahre alt) benötigen, um mit mir in den USA zu leben? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Visareferent says: Simon05: Ein J2 Visum kann nur von einer Ehegattin beantragt werden. Ihre Lebensgefährten könnte nur ein B1B2 Visum beantragen. Es wird nicht unbedingt möglich dass Sie das ganze Jahr Ihnen begleiten kann. Die Länge des erlaubten Aufenhalts mit einem B Visum wird bei der Einreise von den Beamten im Flughafen entschieden. Ihr Kind könnte allerdings ein J2 Visum beantragen und damit Ihnen begleiten.
Robert says: Ein B1 Visum ermöglicht eine wiedereinreise so weit ich weiss, muss man dann für eine bestimmte Zeit das Land verlassen bevor man wieder einreisen darf? Gibt es etwas besonderes für den B1 Visa Antrag zu beachten? Wenn ich vorab in die US möchte um Wohnugne etc. zu besichtigen, sollte ich dies direkt mit dem B1 Visum oder besser vorher ohne das Visum, wozu würden sie raten?
Austauschreferentin: Robert: Wie lange man im Land bleiben kann legt der Grenzbeamte fest. Eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland gibt es nicht, aber es muss deutlich sein, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Spaetestens wenn man mehrfach direkt hintereinander fuer jeweils z.B. 6 Monate einreist, wird der Beamte an der Grenze nachfragen und ggf. die Einreise verweigern. Bei Visa Waiver darf man maximal 90 Tage fuer touristische oder geschaeftliche Zwecke einreisen.
LeipzigBookFair: Ich bin bereits Dolmetscherin und Programmiererin und moechte gerne ein Praktikum in den USA machen. Welche Moeglichkeiten gibt es?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Es gibt das sogenannte Career Training oder Practical Training fuer Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Man kann bis zu 18 Monaten in den USA in einer Firma bleiben. Informationen zu Praktika und Mittlerorganisationen unter http://usa.fh-hannover.de
Andi_H2007 says: Ich möchte mit einem J-1 Visum in die USA einreisen. Und ich bekomme auch von meinem Unternehmen ein Empfehlungsschreiben für den kulturellen Austausch. Kann ich die Formulare per Post einsenden oder muss ich persönlich in der Botschaft erscheinen? Wenn persönlich, wie ist dann der Ablauf in der Botschaft?
Austauschreferentin says: Andi_H2007: Fuer ein J-1 Visum fuer ein Praktikum (?) benoetigen Sie das Formular DS2019. Sie muessen persoenlich zum Visainterview nach Frankfurt, Berlin oder Muenchen kommen. Einen Termin vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0900-1-850055 (EUR 1,86/minute) und kommen dann zur Botschaft/Konsulat fuer ein kurzes Interview. Der Pass wird dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt
MarkusJB: Wieviel Geld muss man nachweisen, um ein J1-Visum für 21 Monate zu erhalten, insbesondere, wenn man dank eines Austauschprogramms keine Studiengebühren bezahlen muss?
Austauschreferentin: MarkusJB: Es gibt keine fest Hoehe. Es muss nur deutlich werden, dass sie den Aufenthalt finanzieren koennen, z.B. durch regelmaessige Zahlungen der Eltern, Weiterbezug von Bafoeg, Finanzierung durch z.B. den DAAD oder Fulbright oder andere Stipendien...
Naddl says: Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich des J-1 Visums. Ich war 2005 mit Fulbright in den USA und falle unter die 2-year home residence rule. Kann ich vor ablauf dieser zeit ein neues visum beantragen? Ich soll nämlich im rahmen meines traineeprogrammes ab september in die USA und dort 6 monate arbeiten, wofür ich ein neues J-1 Visum brauche. Ist dies möglich, obwohl die 2year rule meines alten J-1 Visums noch nicht abgelaufen ist? welche anderen möglichkeiten hätte ich sonst?
Visareferent: Naddl, die "2-year home residence rule" betrifft nur Arbeits- und Einwanderungvisen. Für ein neues J1 ist das kein Problem.
LeipzigBookFair: Gibt es fuer im Ausland lebende Amerikaner, die den SAT-Test ablegen moechten, besondere Regelungen?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Nein, alle Personen die den SAT ablegen moechten unterliegen den gleichen Vorschriften. Zum SAT koennen Sie sich unter http://apps.collegeboard.com/cbsearch_code/codeSearchSatTest.jsp
nathi: hi! mein freund und ich gehen im sommer nach australien und wollen nächsten sommer in den usa als campcounselor arbeiten!unsere organisation ist ccusa!können wir schon 1 jahr im voraus ein J-1-Visa bekommen? wenn nicht wäre es möglich dieses in australie zu beantragen mit hilfe der organisation?einen arbeitgeber haben wir auch schon!
Austauschreferentin: Nathi: Sobald sie alle Unterlagen zusammen haben, auch das DS2019, koennen Sie das J-1 beantragen, also auch ein Jahr im Voraus. Ein Visaantrag im Ausland ist nicht unbedingt empfehlenswert, da man Bindungen ans Heimatland nachweisen muss (Intent to return), was im Ausland etwas schwierig sein kann
DDetzer: Ist es möglich, falls ich mich entschließe mein Studium in den USA um ein Semester zu verlängern, eine Verlängerung des Visums in den USA zu beantragen? Wenn ja, wo?
Austauschreferentin: DDetzer: Die Daten auf dem Visum sind der Zeitraum, indem sie in die USA einreisen koennen. Die Dauer des Aufenthaltes wird an der Grenze festgelegt. Bei Studenten wird meist D/S (Duration of Status) eingetragen, d.h. solange Sie Vollzeitstudent sind, sind sie legal im Land.
Robert: Wie lange dauert ca. die Erstellung des Visums B1? Nach dem man sein Interview bei der Botschaft hatte?
Visareferent: Robert: Im Normalfall bekommen Sie das Visum per Post innerhalb einer Woche.
LeipzigBookFair: Wird mein deutscher BA inUSA anerkannt?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Das haengt von der Entscheidung der einzelnen Universitaet ab. Inzwischen sind fast alle US Universitaeten bereit, Bewerbungen mit einem deutschen BA anzunehmen. Letztendlich haengt es davon ab, was und wie intensiv sie studiert haben und was sie in den USA studieren wollen. Eine allgemeine Anerkennung von Abschluessen fuer den Beruf gibt es nicht - da liegt es beim Arbeitgeber. Zur Anerkennung von Abschluessen siehe http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/arbeiten.html#Anerkennung
simon05: Welche Dokumente muss man für die Beantragung eines J-2 Visums bei der Botschaft vorlegen oder einreichen?
Visareferent says: Simon05: Für das J2 müssen Sie nur das Verhältnis belegen. Eine Geburtsurkunde reicht schon wenn es um Ihren Kind handelt.
Lars: Ich würde gerne für ein jahr in den USA arbeiten und leben, welches visum benötige ich dafür sofern das möglich ist? vielen dank
Austauschreferentin: Lars: Es kommt darauf an, was sie genau machen wollen. Mit einem J-1 Visum fuer ein Praktikum/Practical Training kann man bis zu 18 Monaten in den USA bleiben. Es gibt kein Visum, mit dem man im Land herumreisen kann und jobben kann. Firmen koennten auch ein H-3 Trainee Visum fuer Sie beantragen oder ein H-1B, wenn sie als Mitarbeiter eingestellt werden sollen
Giulz: Ich reise mit einem J1 Visum für einen Forschungsaufenthalt in die USA. Welche Möglichkeiten gibt es, ein Visum für meinen langjährigen Lebenspartner - wir sind nicht verheiratet- zu bekommen?
Austauschreferentin: Giulz: Ihr Lebenspartner muss ein eigenes Visum beantragen, z.B. ein Besuchervisum, mit dem er aber nicht arbeiten/studieren kann. Ansonsten muesste er einen Arbeitgeber finden, der ihn ins Land holt. Oder er studiert und beantragt ein Studentevisum. Siehe auch Antwort fuer Simon05 im Transkript.
maxi: Welche Steuern müssen abgeführt werden mit dem Status Trainee (Absolvent) und einem J1-Visum?
MarkusJB: Welche Einschränkungen gibt es für Nebenjobs in den USA, wenn man als Austauschstudent ein J-1-Visum erhält? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Austauschreferentin: MarkusJB: Mit einem J-1 Visum duerfen sie im Semester bis zu 20 Stunden/Woche on-campus arbeiten, in den Ferien bis 40 Stunden/Woche. Der Job muss aber immer von der International Office genehmigt werden und im Zusammenhang mit ihrem Studium stehen.
Austauschreferentin: Maxi: Es kommt auf den Verdienst und den Bundesstaat an. Aber sie bekommen die Steuern zurueck, wenn sie eine Steuererklaerung abgeben. Wenn sie aber laenger als 180 Tage in den USA arbeiten, sind sie in den USA steuerpflichtig. Auf der Seite der FH Hannover finden Sie folgende Angaben: "Laut Artikel 20, Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens - U.S.-German Tax Treaty - sind Sie als deutscher Student von der amerikanischen Steuer befreit, wenn Ihr Praktikantenverdienst 5.000 Dollar für das Steuerjahr (=Kalenderjahr) nicht übersteigt. Um die Steuerbefreiung nach dem o.g. Abkommen geltend zu machen, muss Ihr Arbeitgeber beim Finanzamt (IRS) das IRS-Formular 8233 einreichen."
LeipzigBookFair: Gibt es fuer einen deutschen Studenten in den USA besondere Versicherungsbestimmungen oder -verpflichtungen - wie z.B. zur Krankenversicherung?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Nein, gesetzliche Vorschriften gibt es nicht, zumindest beim Privatorganisierten Aufenthalt. Wenn Sie einen Austausch machen und ein J-1 Visum beantragen gibt es eine Mindestsumme, fuer die man krankenversichert sein muss. Aber bitte bedenken sie: Es ist sehr kostspielig in den USA krank zu werden, und auch ein kurzer Krankenhausaufenthalt kann schnell mehrere zehntausend Dollar kosten. Es ist auf jeden Fall ratsam eine Krankenversicherung abzuschliessen. Haftpflicht gilt in der Regel weltweit.
Robert: Wenn man es genau nimmt dann steht die Anmietung eines Apartments im direkten zusammenhang mit der Tätigkeit die ich für die deutsche Firma in den USA ausüben soll, es ist aber vollkommenn legitim dies vorab unter dem waiver visum zu machen und erst dann das B1 zu beantragen?
Austauschreferentin: Robert: Bitte schildern Sie uns in einer e-mail an austausch@state.gov ihr Vorhaben genau. Wenn sie laenger fuer eine deutsche Firma in den USA arbeiten wollen, kann es sein, dass ein B1 nicht ausreicht. Aber dies koennen wir erst klaeren, wenn wir mehr ueber ihr Vorhaben wissen. Danke
Giulz: Wenn ich meinen 12-monatigen Aufenthalt für 1 Jahr verlängere und das Formular DS-2019 verlängern lasse, muss ich nach meinem Verständnis das Visum nicht verlängern, solange ich in den USA bleibe. Kann man das Visum nachträglich verlängern, wenn die Notwendigkeit zu reisen doch ensteht (z.B. eine wissenschaftliche Tagung im Ausland oder Notfall in der Familie)?
Visareferent: Giulz: Wenn Sie es mit einem Besuchervisum für Ihren Lebenspartner machen, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass die Möglichkeit entsteht, dass sein Aufenhalt kurzer begrenzt wird als Ihre J1 gültigkeit. Visareferent: Giulz: Stimmt, so lange Sie in den USA bleiben brauchen Sie ihr Visum nicht zu verlängern. Das neue DS-2019 genügt. Aber wenn Sie nachher die USA verlassen sollten, dann müssten Sie ein neues Visum beantragen um wieder einzureisen. Sie können das neue Visum bei dem Konsulat beantragen. Machen Sie ein Termin und bringen Sie das neue (verlängerte) DS2019.
Marcel: Ist es richtig das meine deutscher reisepass, bei einer einreise mit einem J1 visa, nur für den aufenthaltszeitraum gültig sein muss?
Austauschreferentin: Marcel: Fuer deutsche Paesse - Ja. Aber es empfiehlt sich immer, fruehzeitig einen neuen Pass zu beantragen, der auch ueber den Zeitraum hinaus gueltig ist. Wenn Ihr Aufenthalt dann laenger dauert, brauchen Sie keinen deutschen Pass im Ausland zu beantragen.
LeipzigBookFair: Where do I find information about opportunities in library science such as background on library schools?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Universities and majors can be researched at http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/studium.html. A good source for information on occupations, training and educational institutions is the Occupational Outlook Handbook published be the Dept. of Labor: http://www.bls.gov/oco/. Please also check the pages of the American Library Association http://www.ala.org
LeipzigBookFair: Concerning the library schools: Where would I find a reference to the best library school?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Well, the question is how you would define "best" library school - a school you might consider the best for your interests might not be the best for someone else. Please take a look a the pages of the American Library Association: http://www.bls.gov/oco/
DDetzer: Gibt es allgemein vorgeschriebene Impfungen, die zur Einreise bzw. für ein Studium im Bundesstaat New York vorgeschrieben sind?
Austauschreferentin: DDetzer: Nein, es gibt keine vorgeschriebenen Impfungen fuer die Einreise. ABer die Universitaeten legen individuell fest, welche Impfungen die Studenten nachweisen muessen. Bitte fragen Sie beim International Office der Uni nach
Austauschreferentin: Leipzig BookFair: Ranking for library schools are provided by U.S. New and World Report: http://www.usnews.com/usnews/edu/grad/rankings/lib/libindex_brief.php
Naddl: wird bei Beantragung eines neuen J-1 Visums automatisch eine neue 2year rule verhängt?
Visareferent: Naddl: Nein, die zwei Jahren werden weder verlängert noch verkürzt wenn Sie ein neues J1-Visum beantragen. Die zwei Jahren werden dadurch quasi nur verschoben.
maxi: Inwieweit müssen für ein J1 English-Kenntnisse nachgewiesen werden? Mein J1 in 2000 erforderte dies.
Visareferent: Maxi: Die erforderliche Englischkenntisse sind von dem Program abhängig. Wenn Sie dort als Visiting Professor arbeiten wollen verlangt man viel mehr als wenn Sie dort als Austauschschüler hinfahren wollen.
rauhfasertapete: Für ein J-1 Visum ist es ja nötig in der Botschaft "vorzusprechen". Gibt es bestimmt Regellungen in welche Botschaft in muss bzw. kann, abhängig von meinem Hauptwohnsitz? (Ich befinde mich momentan in der Nähe von Frankfurt, aber mein Hauptwohnsitz liegt näher an Berlin)
Austauschreferentin: Rauhfasertapete: Nein, sie koennen seit letztem Sommer frei waehlen ob sie nach Berlin, Frankfurt oder Muenchen kommen moechten.
Titu: Folgende Sitution: Ich habe bereits ein J-1 Visum für ein Praktikum in den USA in Anspruch genommen. Es könnte sein, dass ich auch meine Diplomarbeit in den Staaten schreiben werde. Hier gibt es momentan 2 Möglichkeiten: a) an einer US-Hochschule b) in einem Unternehmen; Meine Fragen: 1. (zu a und b) Ist es korrekt, dass man mehrere J-1 Visa in seinem Leben erhalten kann, sofern es sich um unterschiedliche Nutzungszwecke handelt? Also kann ich für eine Diplomarbeit erneut ein J-1 Visum beantragen? 2. (zu a) Kann ich ggf. auch ein B1/2 Visum nutzen? Ich wäre nur ein Visiting research student ohne Bezüge. Der Titel wird von der Heimuni verliehen, an der Gastuni wre ich nicht eingeschrieben.
Visareferent says: Titu: 1) Ja, man kann im Leben viele J1-Visen beantragen, auch mehrmals für das gleich Zweck. Für ihre Diplomarbeit können Sie gerne ein neues J1 beantragen. 2) Man kann auch in den USA mit B1-B2 Visum forschen, aber es gibt bestimmte Bedingungen (z.B. das muss völlig selbstständig sein -- es geht nicht wenn Sie einen Berater in den USA haben). Die klassische Beispiel wäre, wenn Sie nur die Bibliothek bei einer US-Universität benutzen würden.
Nils: Ich informiere mich zum ersten Mal über eine Stelle in den USA. Meine Frage: Was ist das angegeben Gehalt wert? Sprich, welche Abgaben sind noch zu leisten und um welche Versicherungen ,uss ich mich kümmern? Um welcher Versicherungen muss ich mich während eines 18 Monatigen Aufenthaltes selber kümmern? Mit welchen Steuerabgaben muss ich rechnen?
Austauschreferentin: Nils: Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da die Steuern und Abgaben von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sind. Auch z.b. die Mehrwertsteuer. Es gibt sogenannte Salarycalculator im Internet, bei denen man eingeben kann was man z.B. in Frankfurt verdient und dann wird berechnet, was man in z.B. Seattle verdienen muss fuer einen vergleichbaren Lebensstandard. Versicherungen sind nicht vorgeschrieben, aber Krankenversicherung und Haftpflicht sind sehr empfehlenswert. Auch die Steuern sind von Staat zu Staats andere, so gibt es Staaten ohne Einkommenssteuer. Am Besten auf den Seiten des Finanzamtes (IRS) nachsehen
LeipzigBookFair: Wo kann man in den USA einen Abschluss als Master of Intercultural Communication machen?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Bitte recherchieren sie dies ueber die in unserer Seite eingebundenen Suchmachinen: http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/studium.html Dort kann man seinen "Major" eingeben und erhaelt eine Liste aller Unis, die diesen Abschluss anbieten.
simon05: Ich hatte bei meinem vorletzten USA Aufenthalt vor 2 Jahren (Touristenvisum) vergessen, die kleine grüne Karte entfernen zu lassen. Bei meiner Einreise im letzten Jahr wurde dies an der Grenze moniert. Kann es deshalb Probleme bei der Beantragung eines J1 Visums geben?
Austauschreferentin: Simon05: Es sollte keine Probleme geben, vor allem, da sie ja inzwischen in das Land ein und ausgereist sind. Und den Beamten im Konsulat/Botschaft kann man auch alles in Ruhe erklaeren.
Naddl: Vielen Dank und tschüß!
Robert: Also wenn ich das richtig verstehe sollte man immer sicherstellen das man mehr Zeit in Deutschland verbringt als in USA wenn man für eine deutsche Firma mit einem B1 Visum in die USA geht um Marktstudien zu betreiben, mit dem Ziel Kunden zu akquieren um später einmal möglicherweise ein Niederlassung vor Ort zu errichten?
LeipzigBookFair: Koennen Sie mir Hinweise geben, wo man einen summer cource in Library Science machen?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Summersessions in the U.S. can be researched at http://berlin.usembassy.gov/germany/exchanges/shortterm.html#Sessions
simon05: Vielen Dank; toller Service!
DDetzer: Muss ich für das Gespräch mit dem Visa-Beauftragten einen Nachweis über Guthaben in US-Dollar haben oder reichen Finanzübersichten in Euro aus?
Austauschreferentin: DDetzer: Finanzuebersichten in Euro reichen aus
nathi: ist also möglich das J-1-Visa im Mai07 zu beantragen und zu erhalten und im mai08 erst in die USA einzureisen?! vielen dank sie haben mir sehr weiter geholfen.
Austauschreferentin: Nathi: Ja, wenn sie im Mai 07 schon alle notwendigen Unterlagen haben, insbesondere das DS2019
nathi says: ok!danke vielmals
LeipzigBookFair: Gibt es in den USA das Studienfach Anglistik?
Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Es gibt verschiedene Studiengaenge, z.B. English/American Literature oder auch American Studies. Es kommt darauf an, was sie genau inhaltlich studieren moechten.
Robert: Ich habe Ihnen meine Situation in einer Email etwas ausführlicher geschildert danke für Ihre Hilfe
LeipzigBookFair: Thank you so much for all the answers to our questions. Yor help is very much appreciated!
Moderator: Vielen Dank für Ihre Teilnahme an diesem Chat. Der nächste Chat wird am 16. April stattfinden. Ein Transkript wird auf der Chat-Webseite der US-Botschaft veröffentlicht unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/chat.html Have a nice day!



