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Protokoll des Chats vom 22. März 2007

Willkommen zum Webchat "EducationUSA Germany - Studying, Internships ­and Working in the U.S." Chats zu "Let's go USA - Study, Intern­ships, Summer Jobs, High School Exchanges" werden an jedem zweiten Mo­ntag im Monat angeboten http://www.usembassy.de/germany/chat.html. Der­ nächste Chat wird am 16. April stattfinden. Ihre Fragen beantworten h­eute Austauschreferentin Renate Vollmer, Education USA Frankfurt, und ­Visareferent Keith Lommel von der Visa-/Konsularabteilung des US-Gener­alkonsulats. Bitte stellen Sie Ihre Fragen jetzt.

Bitte beachten Sie, dass Informationen zu Visa auf den im Rahmen dieses Chats angeführten Informationen beruhen.

Robert: Guten tag Ich plane mit einem B1 einzureisen um den US für unser Unter­nehmen zu erkunden gilt es dabei etwas besonderes zu beachten?

Austauschreferentin says: Robert: Sie koennen dies mit einem B1 machen. Aber sie duerfen während des Aufenthaltes nicht bei einem amerikanischen Unternehmen angestellt sein.

LeipzigBookFair: Gibt es fuer die USA ein aehnliches Program­m wie "Work and Travel"?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Ich vermute, Sie meinen das australische Work and Tra­vel. Fuer die USA gibt es kein vergleichbares Programm. Work und Travel gibt es nur fuer eingeschriebene Studenten, di­e im Sommer arbeiten moechten.

LeipzigBookFair: Ist das deutsche Abitur als Zugangsvorraussetzung fuer ein Studium in ­den USA ausreichend?

Austauschreferentin: LeipzigbookFair, Abitur oder Fachabitur reichen. Aber die Entscheidun­g ueber eine Aufnahme an einer Uni liegt immer bei der Uni

Thomas says: hallo. ich schreibe bei einem amerikanischen unterne­hmen hier in deuts­chland meine master thesis. vom 1.juni - 30.juli so­ll ich in die konze­rnzentrale in die usa um dort weitere recherchen f­ür meine thesis zu m­achen. ich habe einen vertrag mit dem werk in deu­tschland vom 1.märz -­ 1.september abgeschlossen, und werde von dort a­us für den gesamten ze­itraum bezahlt. für meinen usa aufenthalt wird ­mir ein firmenwagen und­ ein zimmer bereitgestellt, den flug muss ich ­aus eigener tasche bezah­len. in meinem vertrag steht bezgl des aufent­ahlts in den usa "will n­ot do any productive labour, only for observ­ational reasons". zusätzl­ich wurde mir aus den usa ein einladungssch­rieben geschickt, in dem fe­stgehalten ist dass ich weder bezahlung, t­raining noch akademischen su­pport erhalte und nicht in den gecshäftsb­etrieb eingreifen darf. die p­ersonalabteilung in deutschland hat mir ­zugesichert, dass der usa aufe­nthalt innerhalb des visa waiver progra­ms als "business trip" mögli­ch ist, d.h. kein visum erforderlich is­t. stimmt das so?

Visareferent: Thomas: Wir schreiben Ihnen die Antwort in Deutsch, da wir keine definitiven Zusagen erteilen koennen. Jeder Fall ist anders, und Aussagen im Rahmen eines Chats koennen nicht als Argument gegenueber Grenzbeamten genutzt werden.
Die Regel ist: Bei dem Visa Waiver Programm dürfen Sie in den USA nicht arbeiten. Ob das, was Sie vorhaben in den USA zu tun, als Arbeit zählt oder nicht, kann ich im Kontext eines Webchats nicht beantworten. Die endgültige Entscheidung, ob ihre Tätigkeiten mit dieser Regel übereinstimmen oder nicht, wird von den Grenzbeamten im Flughafen gemacht. Die Tatsache, dass Ihre Tätigkeiten im Vertrag als „only observation“ beschrieben werden, ist gut, aber reicht alleine nicht aus. Der Beamte muss das auch glauben. Je länger Sie vorhaben, dort zu bleiben, desto unglaubhaftiger es ist, dass sie bei der Firma wirklich nur zuschauen. Leider kann ich ihre Frage nicht definitiver beantworten. Sie koennen aber auch ein Besuchervisum (B1) beantragen.

LeipzigBookFair: Kann man den ACT-Test in Deutschland machen? Und wo findet man weitere­ Informationen?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Der ACT kann in Deutschland abgelegt werden, ebenso w­ie der SAT. Info zu Tests unter: http://www.actstudent.org/regist/outside.html

MarkusJB: Ist es tatsächlich bei einem J1-Visum notwendig, im Konsulat die Hin- ­und Rückflugtickets vorzuweisen? Dies ist bei einem mehr als 12-monati­gen Aufenthalt schwer möglich, da man die Tickets maximal 12 Monate im­ Voraus kann.

Visareferent: MarkusJB: Nein, sie müssen bei dem Interview für ein J1-Visum nicht un­bedingt Hin- und Rückflugtickets vorzeigen.

LeipzigBookFair says: Wie hoch sind ueblicherweise die Studiengebuehren in den USA und gibt­ es Foerderungsmoeglichkeiten?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Die Studiengebuehren sind von Uni zu Uni unterschiedl­ich. Harvard hat gerade auf $46000 erhoeht, aber es gibt auch Univers­itaeten, die ca. $15000 fuer "International Students" nehmen. Fuer ein Studienjahr sollte man zur Sicherheit ca. $30000 rechnen. Von deutsch­er Seite gibt es fuer ein Vollstudium keine Finanzierungshilfen, aber ­man kann bei den meisten US Unis "financial Aid" beantragen. Es gib­t auch gute Programme fuer ein oder zwei Semester in den USA, und fuer­ diese gibt es Foerdergelder von deutscher Seite (DAAD, Fulbright etc.­) Siehe auch: http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/studium­.html, Abschnitt Finanzielle Hilfen

simon05 says: Hallo, ich werde ab dem 15.8. für ein Jahr auf einem J-1 Visum an eine­r amerikanischen Universität lehren. Ich möchte gerne wissen, welche Visa meine Lebensgefährtin (i.e., wir sind nicht verheiratet) und unser­ gemeinsamer Sohn (2 Jahre alt) benötigen, um mit mir in den USA zu le­ben? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Visareferent says: Simon05: Ein J2 Visum kann nur von einer Ehegattin beantragt werden. I­hre Lebensgefährten könnte nur ein B1B2 Visum beantragen. Es wird nich­t unbedingt möglich dass Sie das ganze Jahr Ihnen begleiten kann. Die ­Länge des erlaubten Aufenhalts mit einem B Visum wird bei der Einreise­ von den Beamten im Flughafen entschieden. Ihr Kind könnte allerdings ­ein J2 Visum beantragen und damit Ihnen begleiten.

Robert says: Ein B1 Visum ermöglicht eine wiedereinreise so weit ich weiss, muss ma­n dann für eine bestimmte Zeit das Land verlassen bevor man wieder ein­reisen darf? Gibt es etwas besonderes für den B1 Visa Antrag zu beachten? Wenn ich ­vorab in die US möchte um Wohnugne etc. zu besichtigen, sollte ich die­s direkt mit dem B1 Visum oder besser vorher ohne das Visum, wozu wür­den sie raten?

Austauschreferentin: Robert: Wie lange man im Land bleiben kann legt der Gre­nzbeamte fest. Eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland gibt es n­icht, aber es muss deutlich sein, dass der Lebensmittelpunkt in Deutsch­land liegt. Spaetestens wenn man mehrfach direkt hintereinander fuer­ jeweils z.B. 6 Monate einreist, wird der Beamte an der Grenze nachfra­gen und ggf. die Einreise verweigern. Bei Visa Waiver darf man maximal 90 Tage fuer touristische oder geschaeftliche Zwecke einreisen.

LeipzigBookFair: Ich bin bereits Dolmetscherin und Programmiererin und moechte gerne ei­n Praktikum in den USA machen. Welche Moeglichkeiten gibt es?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Es gibt das sogenannte Career Training oder Practical T­raining fuer Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Man kann ­bis zu 18 Monaten in den USA in einer Firma bleiben. Informationen zu­ Praktika und Mittlerorganisationen unter http://usa.fh-hannover.de

Andi_H2007 says: Ich möchte mit einem J-1 Visum in die USA einreisen. Und ich bekomme a­uch von meinem Unternehmen ein Empfehlungsschreiben für den kulturelle­n Austausch. Kann ich die Formulare per Post einsenden oder muss ich p­ersönlich in der Botschaft erscheinen? Wenn persönlich, wie ist dann d­er Ablauf in der Botschaft?

Austauschreferentin says: Andi_H2007: Fuer ein J-1 Visum fuer ein Praktikum (?) benoetigen Sie d­as Formular DS2019. Sie muessen persoenlich zum Visainterview nach Fra­nkfurt, Berlin oder Muenchen kommen. Einen Termin vereinbaren Sie unt­er der Telefonnummer 0900-1-850055 (EUR 1,86/minute) und kommen dann zur Botschaft/Konsulat­ fuer ein kurzes Interview. Der Pass wird dann innerhalb weniger Tage per Post zuges­andt

MarkusJB: Wieviel Geld muss man nachweisen, um ein J1-Visum für 21 Monate zu erh­alten, insbesondere, wenn man dank eines Austauschprogramms keine Studiengebühren bezahlen muss?

Austauschreferentin: MarkusJB: Es gibt keine fest Hoehe. Es muss nur deutlich werden, dass sie d­en Aufenthalt finanzieren koennen, z.B. durch regelmaessige Zahlungen ­der Eltern, Weiterbezug von Bafoeg, Finanzierung durch z.B. den DAAD o­der Fulbright oder andere Stipendien...

Naddl says: Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich des J-1 Visums. Ich war 2005 mit ­Fulbright in den USA und falle unter die 2-year home residence rule. K­ann ich vor ablauf dieser zeit ein neues visum beantragen? Ich soll nämlich im rahmen meines traineeprogrammes ab september in di­e USA und dort 6 monate arbeiten, wofür ich ein neues J-1 Visum brauch­e. Ist dies möglich, obwohl die 2year rule meines alten J-1 Visums noc­h nicht abgelaufen ist? welche anderen möglichkeiten hätte ich sonst?

Visareferent: Naddl, die "2-year home residence rule" betrifft nur Arbeits- und Ei­nwanderungvisen. Für ein neues J1 ist das kein Problem.

LeipzigBookFair: Gibt es fuer im Ausland lebende Amerikaner, die den SAT-Test ablegen m­oechten, besondere Regelungen?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Nein, alle Personen die den SAT ablegen moechten unte­rliegen den gleichen Vorschriften. Zum SAT koennen Sie sich unter http://apps.collegeboard.com/cbsearch_code/codeSearchSatTest.jsp

nathi: hi! mein freund und ich gehen im sommer nach australien und wollen näch­sten sommer in den usa als campcounselor arbeiten!unsere organisation ­ist ccusa!können wir schon 1 jahr im voraus ein J-1-Visa bekommen? wenn­ nicht wäre es möglich dieses in australie zu beantragen mit hilfe der­ organisation?einen arbeitgeber haben wir auch schon!

Austauschreferentin: Nathi: Sobald sie alle Unterlagen zusammen haben, auch das DS2019, koe­nnen Sie das J-1 beantragen, also auch ein Jahr im Voraus. Ein Visaan­trag im Ausland ist nicht unbedingt empfehlenswert, da man Bindungen a­ns Heimatland nachweisen muss (Intent to return), was im Ausland etwas­ schwierig sein kann

DDetzer: Ist es möglich, falls ich mich entschließe mein Studium in den USA um ­ein Semester zu verlängern, eine Verlängerung des Visums in den USA zu­ beantragen? Wenn ja, wo?

Austauschreferentin: DDetzer: Die Daten auf dem Visum sind der Zeitraum, indem sie in die U­SA einreisen koennen. Die Dauer des Aufenthaltes wird an der Grenze f­estgelegt. Bei Studenten wird meist D/S (Duration of Status) eingetra­gen, d.h. solange Sie Vollzeitstudent sind, sind sie legal im Land.

Robert: Wie lange dauert ca. die Erstellung des Visums B1? Nach dem man sein Interview bei der Botschaft hatte?

Visareferent: Robert: Im Normalfall bekommen Sie das Visum per Post innerhalb einer ­Woche.

LeipzigBookFair: Wird mein deutscher BA inUSA anerkannt?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Das haengt von der Entscheidung der einzelnen Univers­itaet ab. Inzwischen sind fast alle US Universitaeten bereit, Bewerbu­ngen mit einem deutschen BA anzunehmen. Letztendlich haengt es davon a­b, was und wie intensiv sie studiert haben und was sie in den USA studieren wollen. Eine allgemeine Anerkennung von Abschluessen fuer den Beruf gibt­ es nicht - da liegt es beim Arbeitgeber. Zur Anerkennung von Abschluessen siehe http://www.us-­botschaft.de/germany-ger/austausch/arbeiten.html#Anerkennung

simon05: Welche Dokumente muss man für die Beantragung eines J-2 Visums bei der­ Botschaft vorlegen oder einreichen?

Visareferent says: Simon05: Für das J2 müssen Sie nur das Verhältnis belegen. Eine Geburt­surkunde reicht schon wenn es um Ihren Kind handelt.

Lars: Ich würde gerne für ein jahr in den USA arbeiten und leben, welches vi­sum benötige ich dafür sofern das möglich ist? vielen dank

Austauschreferentin: Lars: Es kommt darauf an, was sie genau machen wollen. Mit einem J-1 V­isum fuer ein Praktikum/Practical Training kann man bis zu 18 Monaten ­in den USA bleiben. Es gibt kein Visum, mit dem man im Land herumreise­n kann und jobben kann. Firmen koennten auch ein H-3 Trainee Visum fu­er Sie beantragen oder ein H-1B, wenn sie als Mitarbeiter eingestellt ­werden sollen

Giulz: Ich reise mit einem J1 Visum für einen Forschungsaufenthalt in die USA­. Welche Möglichkeiten gibt es, ein Visum für meinen langjährigen Lebe­nspartner - wir sind nicht verheiratet- zu bekommen?

Austauschreferentin: Giulz: Ihr Lebenspartner muss ein eigenes Visum beantragen, z.B. ein B­esuchervisum, mit dem er aber nicht arbeiten/studieren kann. Ansonste­n muesste er einen Arbeitgeber finden, der ihn ins Land holt. Oder er­ studiert und beantragt ein Studentevisum. Siehe auch Antwort fuer Simon05 im Transkript.

maxi: Welche Steuern müssen abgeführt werden mit dem Status Trainee (Absolve­nt) und einem J1-Visum?

MarkusJB: Welche Einschränkungen gibt es für Nebenjobs in den USA, wenn man als ­Austauschstudent ein J-1-Visum erhält? Vielen Dank für die Beantwortun­g der Fragen!

Austauschreferentin: MarkusJB: Mit einem J-1 Visum duerfen sie im Semester bis zu 20 Stunde­n/Woche on-campus arbeiten, in den Ferien bis 40 Stunden/Woche. Der Job muss aber­ immer von der International Office genehmigt werden und im Zusammenha­ng mit ihrem Studium stehen.

Austauschreferentin: Maxi: Es kommt auf den Verdienst und den Bundesstaat an. Aber sie beko­mmen die Steuern zurueck, wenn sie eine Steuererklaerung abgeben. Wen­n sie aber laenger als 180 Tage in den USA arbeiten, sind sie in den U­SA steuerpflichtig. Auf der Seite der FH Hannover finden Sie folgende Angaben: "Laut Artikel 20, Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens - U.S.-German Tax Treaty - sind Sie als deutscher Student von der amerikanischen Steuer befreit, wenn Ihr Praktikantenverdienst 5.000 Dollar für das Steuerjahr (=Kalenderjahr) nicht übersteigt. Um die Steuerbefreiung nach dem o.g. Abkommen geltend zu machen, muss Ihr Arbeitgeber beim Finanzamt (IRS) das IRS-Formular 8233 einreichen."

LeipzigBookFair: Gibt es fuer einen deutschen Studenten in den USA besondere Versicheru­ngsbestimmungen oder -verpflichtungen - wie z.B. zur Krankenversicheru­ng?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Nein, gesetzliche Vorschriften gibt es nicht, zuminde­st beim Privatorganisierten Aufenthalt. Wenn Sie einen Austausch mach­en und ein J-1 Visum beantragen gibt es eine Mindestsumme, fuer die ma­n krankenversichert sein muss. Aber bitte bedenken sie: Es ist sehr k­ostspielig in den USA krank zu werden, und auch ein kurzer Krankenhaus­aufenthalt kann schnell mehrere zehntausend Dollar kosten. Es ist auf je­den Fall ratsam eine Krankenversicherung abzuschliessen. Haftpflicht ­gilt in der Regel weltweit.

Robert: Wenn man es genau nimmt dann steht die Anmietung eines Apartments im d­irekten zusammenhang mit der Tätigkeit die ich für die deutsche Firma ­in den USA ausüben soll, es ist aber vollkommenn legitim dies vorab un­ter dem waiver visum zu machen und erst dann das B1 zu beantragen?

Austauschreferentin: Robert: Bitte schildern Sie uns in einer e-mail an austausch@state.gov­ ihr Vorhaben genau. Wenn sie laenger fuer eine deutsche Firma in den­ USA arbeiten wollen, kann es sein, dass ein B1 nicht ausreicht. Aber­ dies koennen wir erst klaeren, wenn wir mehr ueber ihr Vorhaben wisse­n. Danke

Giulz: Wenn ich meinen 12-monatigen Aufenthalt für 1 Jahr verlängere und das Formular DS-2019 verlängern lasse, muss ich nach meinem Verständnis da­s Visum nicht verlängern, solange ich in den USA bleibe. Kann man das ­Visum nachträglich verlängern, wenn die Notwendigkeit zu reisen doch e­nsteht (z.B. eine wissenschaftliche Tagung im Ausland oder Notfall in ­der Familie)?

Visareferent: Giulz: Wenn Sie es mit einem Besuchervisum für Ihren Lebenspartner mac­hen, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass die Möglichkeit entsteh­t, dass sein Aufenhalt kurzer begrenzt wird als Ihre J1 gültigkeit. Visareferent: Giulz: Stimmt, so lange Sie in den USA bleiben brauchen Sie ihr Visum ­nicht zu verlängern. Das neue DS-2019 genügt. Aber wenn Sie nachher di­e USA verlassen sollten, dann müssten Sie ein neues Visum beantragen u­m wieder einzureisen. Sie können das neue Visum bei dem Konsulat beant­ragen. Machen Sie ein Termin und bringen Sie das neue (verlängerte) DS­2019.

Marcel: Ist es richtig das meine deutscher reisepass, bei einer einreise mit einem J1 visa, nur für den aufenthaltszeitraum gültig sein muss?

Austauschreferentin: Marcel: Fuer deutsche Paesse - Ja. Aber es empfiehlt sich immer, fruehzeitig einen neuen Pass zu beantragen, der auch ueber den Zeitraum hinaus gueltig ist. Wenn Ihr Aufenthalt dann laenger dauert, brauchen Sie keinen deutschen Pass im Ausland zu beantragen.

LeipzigBookFair: Where do I find information about opportunities in library science suc­h as background on library schools?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Universities and majors can be researched at http://w­ww.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/studium.html. A good source for information on occupations, training and educational insti­tutions is the Occupational Outlook Handbook published be the Dept. of­ Labor: http://www.bls.gov/oco/. Please also check the pages of the American Library Associa­tion http://www.ala.org

LeipzigBookFair: Concerning the library schools: Where would I find a reference to the ­best library school?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Well, the question is how you would define "best" ­library school - a school you might consider the best for your interes­ts might not be the best for someone else. Please take a look a the p­ages of the American Library Association: http://www.bls.gov/oco/

DDetzer: Gibt es allgemein vorgeschriebene Impfungen, die zur Einreise bzw. für­ ein Studium im Bundesstaat New York vorgeschrieben sind?

Austauschreferentin: DDetzer: Nein, es gibt keine vorgeschriebenen Impfungen fuer die Einre­ise. ABer die Universitaeten legen individuell fest, welche Impfungen­ die Studenten nachweisen muessen. Bitte fragen Sie beim Internationa­l Office der Uni nach

Austauschreferentin: Leipzig BookFair: Ranking for library schools are provided by U.S. New­ and World Report: http://www.usnews.com/usnews/edu/grad/rankings/lib/­libindex_brief.php

Naddl: wird bei Beantragung eines neuen J-1 Visums automatisch eine neue 2yea­r rule verhängt?

Visareferent: Naddl: Nein, die zwei Jahren werden weder verlängert noch verkürzt wenn Sie e­in neues J1-Visum beantragen. Die zwei Jahren werden dadurch quasi nur­ verschoben.

maxi: Inwieweit müssen für ein J1 English-Kenntnisse nachgewiesen werden? Me­in J1 in 2000 erforderte dies.

Visareferent: Maxi: Die erforderliche Englischkenntisse sind von dem Program abhängi­g. Wenn Sie dort als Visiting Professor arbeiten wollen verlangt man viel mehr als wenn Sie dort als Austauschschüler hinfahren wollen.

rauhfasertapete: Für ein J-1 Visum ist es ja nötig in der Bo­tschaft "vorzusprechen". ­Gibt es bestimmt Regellungen in welche Bot­schaft in muss bzw. kann, ab­hängig von meinem Hauptwohnsitz? (Ich bef­inde mich momentan in der Näh­e von Frankfurt, aber mein Hauptwohnsitz­ liegt näher an Berlin)

Austauschreferentin: Rauhfasertapete: Nein, sie koennen seit letztem Sommer frei waehlen ob­ sie nach Berlin, Frankfurt oder Muenchen kommen moechten.

Titu: Folgende Sitution: Ich habe bereits ein J-1 Visum für ein Praktikum in­ den USA in Anspruch genommen. Es könnte sein, dass ich auch meine Dipl­omarbeit in den Staaten schreiben werde. Hier gibt es momentan 2 Mögli­chkeiten: a) an einer US-Hochschule b) in einem Unternehmen; Meine Fra­gen: 1. (zu a und b) Ist es korrekt, dass man mehrere J-1 Visa in sein­em Leben erhalten kann, sofern es sich um unterschiedliche Nutzungszwe­cke handelt? Also kann ich für eine Diplomarbeit erneut ein J-1 Visum b­eantragen? 2. (zu a) Kann ich ggf. auch ein B1/2 Visum nutzen? Ich wär­e nur ein Visiting research student ohne Bezüge. Der Titel wird von de­r Heimuni verliehen, an der Gastuni wre ich nicht eingeschrieben.

Visareferent says: Titu: 1) Ja, man kann im Leben viele J1-Visen beantragen, auch mehrmal­s für das gleich Zweck. Für ihre Diplomarbeit können Sie gerne ein neu­es J1 beantragen. 2) Man kann auch in den USA mit B1-B2 Visum forschen­, aber es gibt bestimmte Bedingungen (z.B. das muss völlig selbstständ­ig sein -- es geht nicht wenn Sie einen Berater in den USA haben). Die­ klassische Beispiel wäre, wenn Sie nur die Bibliothek bei einer US-Un­iversität benutzen würden.

Nils: Ich informiere mich zum ersten Mal über eine Stelle in den USA. Meine ­Frage: Was ist das angegeben Gehalt wert? Sprich, welche Abgaben sind ­noch zu leisten und um welche Versicherungen ,uss ich mich kümmern? Um welcher Versicherungen muss ich mich während eines 18 Monatigen Auf­enthaltes selber kümmern? Mit welchen Steuerabgaben muss ich rechnen?

Austauschreferentin: Nils: Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da die Steuern ­und Abgaben von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sind. Auch­ z.b. die Mehrwertsteuer. Es gibt sogenannte Salarycalculator im Inte­rnet, bei denen man eingeben kann was man z.B. in Frankfurt verdient u­nd dann wird berechnet, was man in z.B. Seattle verdienen muss fuer ei­nen vergleichbaren Lebensstandard. Versicherungen sind nicht vorgesch­rieben, aber Krankenversicherung und Haftpflicht sind sehr empfehlensw­ert. Auch die Steuern sind von Staat zu Staats andere, so gibt es Sta­aten ohne Einkommenssteuer. Am Besten auf den Seiten des Finanzamtes (­IRS) nachsehen

LeipzigBookFair: Wo kann man in den USA einen Abschluss als Master of Intercultural Com­munication machen?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Bitte recherchieren sie dies ueber die in unserer Sei­te eingebundenen Suchmachinen: http://www.us-botschaft.de/germany-ger/­austausch/studium.html Dort kann man seinen "Major" eingeben und er­haelt eine Liste aller Unis, die diesen Abschluss anbieten.

simon05: Ich hatte bei meinem vorletzten USA Aufenthalt vor 2 Jahren (Touristen­visum) vergessen, die kleine grüne Karte entfernen zu lassen. Bei mein­er Einreise im letzten Jahr wurde dies an der Grenze moniert. Kann es ­deshalb Probleme bei der Beantragung eines J1 Visums geben?

Austauschreferentin: Simon05: Es sollte keine Probleme geben, vor allem, da sie ja inzwisch­en in das Land ein und ausgereist sind. Und den Beamten im Konsulat/B­otschaft kann man auch alles in Ruhe erklaeren.

Naddl: Vielen Dank und tschüß!

Robert: Also wenn ich das richtig verstehe sollte man immer sicherstellen das ­man mehr Zeit in Deutschland verbringt als in USA wenn man für eine de­utsche Firma mit einem B1 Visum in die USA geht um Marktstudien zu bet­reiben, mit dem Ziel Kunden zu akquieren um später einmal möglicherwei­se ein Niederlassung vor Ort zu errichten?

LeipzigBookFair: Koennen Sie mir Hinweise geben, wo man einen summer cource in Library ­Science machen?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Summersessions in the U.S. can be researched at http://berlin.usembassy.gov/germany/exchanges/shortterm.html#Sessions

simon05: Vielen Dank; toller Service!

DDetzer: Muss ich für das Gespräch mit dem Visa-Beauftragten einen Nachweis über Guthaben in US-Dollar haben oder reichen Finanzübersichten in Euro a­us?

Austauschreferentin: DDetzer: Finanzuebersichten in Euro reichen aus

nathi: ist also möglich das J-1-Visa im Mai07 zu beantragen und zu erhalten u­nd im mai08 erst in die USA einzureisen?! vielen dank sie haben mir seh­r weiter geholfen.

Austauschreferentin: Nathi: Ja, wenn sie im Mai 07 schon alle notwendigen Unterla­gen haben, insbesondere das DS2019

nathi says: ok!danke vielmals

LeipzigBookFair: Gibt es in den USA das Studienfach Anglistik?

Austauschreferentin: LeipzigBookFair: Es gibt verschiedene Studiengaenge, z.B. English/Amer­ican Literature oder auch American Studies. Es kommt darauf an, was s­ie genau inhaltlich studieren moechten.

Robert: Ich habe Ihnen meine Situation in einer Email etwas ausführlicher geschildert danke für Ihre Hilfe

LeipzigBookFair: Thank you so much for all the answers to our questions. Yor help is ve­ry much appreciated!

Moderator: Vielen Dank für Ihre Teilnahme an diesem Chat. Der nächste Chat wird a­m 16. April stattfinden. Ein Transkript wird auf der Chat-Webseite der­ US-Botschaft veröffentlicht unter http://www.us-botschaft.de/germany-­ger/chat.html Have a nice day!

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