|
Pressemitteilung Büro des Pressesprechers Washington 10. Februar 2005
Das amerikanische Außenministerium hat die Gebührentabelle für konsularische Dienstleistungen überarbeitet. Die neue Tabelle ist ab dem 8. März 2005 gültig. Ab diesem Zeitpunkt werden sich die Gebühren für einige vom Außenministerium und den Amerikanischen Botschaften und Konsulaten im Ausland geleisteten Dienste ändern.
Das Ministerium muss gemäß Gesetzen und Verordnungen die tatsächlichen Kosten für den Großteil der konsularischen Dienstleistungen durch Gebühren decken. Um diesen Bestimmungen nachzukommen, werden die Gebühren für konsularische Dienstleistungen regelmäßig angepasst. Zuvor werden Kostenstudien von einem unabhängigen Auftragnehmer unter Aufsicht des Ministeriums durchgeführt. Die letzte größere Überarbeitung der Gebührentabelle fand 2002 statt.
Die überarbeitete Gebührentabelle für konsularische Dienstleistungen spiegelt auch die 2005 durch das Gesetz über konsolidierte Ausgaben (Consolidated Appropriations Act) autorisierten Zuschläge wieder.
Eine Deckung der tatsächlichen Kosten der konsularischen Dienstleistungen ist für die Beibehaltung und Verbesserung eines erstklassigen Kundenservice, die Nutzung von Fortschritten in der Informationstechnologie und die Verbesserung der Sicherheitsfunktionen bei der konsularischen Aufgabe des Grenzschutzes unerlässlich.
Die überarbeitete Kostentabelle der konsularischen Dienstleistungen nach der jüngsten Kostenstudie enthält die folgenden Punkte:
· eine Erhöhung des Zuschlags für die Diversity Visa Lottery für Anträge für das Diversity Immigrant Program von 100 Dollar auf 375 Dollar,
· eine Erhöhung der Gebühr für die Datenrecherche bei Passanträgen von 45 Dollar auf 60 Dollar und
· eine Herabsetzung der Gebühr für die Ausstellung eines Reisebriefes für Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung (Legal Permanent Resident Aliens – LPRA) für die Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten von 300 Dollar auf 165 Dollar.
Weitere Änderungen in der neuen Gebührentabelle aufgrund des Gesetzes über konsolidierte Ausgaben von 2005:
· ein Zuschlag von 12 Dollar auf die aktuellen Passgebühren,
· ein Zuschlag von 45 Dollar auf die aktuellen Gebühren für Einwanderungsvisa und
· eine Gebühr in Höhe von 500 Dollar für die Verhinderung und Aufdeckung von Fälschungen seitens Personen, die L-1-Visa mithilfe von "Rahmen"-Vorschriften im Ausland beantragen.
Das Gesetz über konsolidierte Ausgaben aus dem Jahre 2005 forderte zudem eine Gebühr für die Verhinderung und Aufdeckung von Fälschungen seitens H-1B- und L-1-Antragsstellern beim Einreichen der Petition oder bei Arbeitgeberwechsel. Diese Gebühren sind nicht in der neuen Gebührentabelle für konsularische Dienstleistungen enthalten, da sie vom Ministerium für innere Sicherheit erhoben werden.
2005/176
Herausgegeben am 10. Februar 2005
|