|
Die Registrierung für die Green Card Lotterie ist vorbei! Der Registrierungszeitraum der nächsten Green Card Lotterie wird im Herbst 2007 bekannt gegeben.
Anträge für die Diversity Visa Lottery (DV) 2008 konnten von Mittwoch, 4. Oktober 2006, 12.00 Uhr Ostküstensommerzeit (GMT-4) bis Sonntag, 3. Dezember 2006, Ostküstenzeit (GMT-5) gestellt werden. Während des Registrierungszeitraums steht den Antragsstellern das Antragsformular für das Diversity-Visa-Programm unter www.dvlottery.state.gov zur Verfügung. Schriftliche Anträge werden nicht akzeptiert. Den Antragstellern wird nahe gelegt, mit der Antragstellung nicht bis zur letzten Woche des Registrierungszeitraums zu warten. Starke Nachfrage könnte zu Verzögerungen beim Aufbau der Website führen. Nach 12.00 Uhr Ostküstenzeit am 3. Dezember 2006 werden keine Anträge mehr angenommen.
Das vom Kongress vorgeschriebene Diversity Immigrant Visa Program wird jährlich vom US-Außenministerium gemäß den Vorschriften von Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act - INA) durchgeführt. Mit Paragraf 131 des Einwanderungsgesetzes von 1990 (Pub. L. 101-649) wurde eine Änderung von INA 203 vorgenommen, um eine neue Kategorie von Einwanderern unter dem Namen "diversity immigrants" zu berücksichtigen. Paragraf 203(c) des INA sieht maximal 55.000 Diversity Visa (DV) pro Haushaltsjahr vor, die an Personen aus Ländern mit niedrigen Einwanderungsraten in die Vereinigten Staaten ausgestellt werden.
Im Rahmen des jährlichen DV-Programms werden Daueraufenthaltsgenehmigungen an Personen erteilt, die die einfachen, aber strengen Auswahlkriterien erfüllen. Bei einer computergestützten, zufallsgesteuerten Ziehung werden Personen ausgewählt, die Diversity Visa beantragen können. Allerdings werden die Visa auf sechs geografische Regionen verteilt, wobei Regionen mit niedrigeren Einwanderungsraten eine größere Anzahl von Visa erhalten; keine Visa erhalten die Staatsbürger von Ländern, aus denen in den vergangenen fünf Jahren über 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind. Innerhalb jeder Region darf pro Jahr kein Land mehr als sieben Prozent der verfügbaren Diversity Visas erhalten.
Staatsangehörige folgender Länder[1] können sich nicht für DV-2008 bewerben, weil aus diesen Ländern in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind: BRASILIEN, CHINA (auf dem Festland Geborene), DOMINIKANISCHE REPUBLIK, EL SALVADOR, HAITI, INDIEN, JAMAIKA, KANADA, KOLUMBIEN, MEXIKO, PAKISTAN, PERU, PHILIPPINEN, POLEN, RUSSLAND, SÜDKOREA, VEREINIGTES KÖNIGREICH (mit Ausnahme von Nordirland) und seine abhängigen Gebiete sowie VIETNAM. In der Sonderverwaltungsregion Hongkong, in der Sonderverwaltungsregion Macau und in Taiwan geborene Personen können teilnehmen.
TEILNAHMEBEDINGUNGENUm an der DV-Lotterie teilzunehmen, muss man Staatsbürger eines der aufgeführten Länder sein. Siehe "Liste der Länder, deren Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, nach Regionen", am Ende dieser Pressemitteilung.
Staatsangehörige eines Landes, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind: In den meisten Fällen bedeutet dies das Land, in dem Sie geboren wurden. Es gibt jedoch zwei weitere Möglichkeiten für die Teilnahmeberechtigung. Erstens, wenn Sie in einem Land geboren wurden, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber Ihr Ehegatte in einem Land geboren wurde, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, können Sie das Geburtsland Ihres Ehegatten geltend machen, vorausgesetzt, sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte stehen auf dem ausgewählten Formular, Ihnen werden Visa ausgestellt, und Sie reisen gleichzeitig in die Vereinigten Staaten ein. Zweitens, wenn Sie in einem Land geboren wurden, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber kein Elternteil dort geboren wurde oder zum Zeitpunkt Ihrer Geburt dort wohnte, könnten Sie eventuell die Staatsangehörigkeit des Geburtslands eines Elternteils geltend machen, wenn die Staatsangehörigen dieses Landes zur Teilnahme am DV-2008-Programm berechtigt sind.
Um an der Lotterie teilzunehmen, müssen Sie entweder die Anforderung des DV-Programms zur Bildung oder zur Berufserfahrung erfüllen. Bildung oder Berufserfahrung: Sie müssen ENTWEDER eine Ausbildung an einer High School oder einer entsprechenden Schule erhalten haben, die als erfolgreicher Abschluss einer 12-jährigen Grund- und Sekundarschulbildung definiert wird; ODER während der letzten fünf Jahre zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf vorweisen, für dessen Ausübung mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erforderlich sind. Zur Bewertung der Berufserfahrung wird die Datenbank O*Net OnLine des US-Arbeitsministeriums eingesetzt. Weitere Informationen über Berufserfahrung, die Sie zur Teilnahme berechtigt, finden Sie unter Häufig gestellte Frage Nr. 13.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollten Sie KEINEN Antrag für das DV-Programm einreichen.
VERFAHREN ZUR EINREICHUNG EINES TEILNAHMEFORMULARS FÜR DV-2008Das Außenministerium akzeptiert nur ausgefüllte Electronic Diversity Visa Entry Forms, die während des Registrierungszeitraums elektronisch unter www.dvlottery.state.gov eingereicht wurden.
Unabhängig davon, wer den Antrag eingereicht hat, werden alle Anträge einer Person von dem Verfahren ausgeschlossen, wenn mehr als EIN Antrag von dieser Person eingeht. Sie können Ihren eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von einer anderen Person einreichen lassen.
Wurde der Antrag erfolgreich eingereicht, zeigt der Bildschirm Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, das Land, dem Ihr Antrag zugeordnet wird, sowie Eingangsdatum und -zeit an. Sie können diese Bestätigung über die Druckfunktion Ihres Browsers für Ihre Unterlagen ausdrucken.
In Papierform eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert.
Ihr Antrag wird abgelehnt, wenn nicht alle erforderlichen Fotos eingereicht werden. Aktuelle Fotos der folgenden Personen müssen elektronisch mit dem Electronic Diversity Visa Entry Form eingereicht werden:
• Ihr Foto • Foto Ihres Ehegatten • Fotos aller unverheirateten Kinder unter 21 Jahren, einschließlich aller leiblichen sowie rechtmäßig adoptierten Kinder und Stiefkinder, selbst wenn die Kinder nicht mehr bei Ihnen wohnen oder sie nicht die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms mit Ihnen einzuwandern.
Für Kinder, die bereits US-Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind, muss kein Foto eingereicht werden.
Gruppen- oder Familienfotos werden nicht akzeptiert; für jeden Familienangehörigen muss ein separates Foto eingereicht werden. Falls die erforderlichen Fotos Ihres Ehegatten und jedes Kindes nicht beigefügt werden, stellt dies einen unvollständigen Antrag für das elektronische Diversity-Visa-System dar. Der Antrag wird nicht akzeptiert und muss erneut eingereicht werden. Falls nicht die richtigen Fotos für jede im Antrag aufgeführte Person in das elektronische DV-System eingegeben werden, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt.
Mit dem E-DV-Teilnahmeformular muss online ein digitales Foto (Bild) von Ihnen, Ihrem Ehegatten und jedem Kind eingereicht werden. Die Bilddatei kann erstellt werden, indem man entweder ein neues digitales Foto macht oder einen Fotoabzug mit einem digitalen Scanner einscannt.
Falls die Fotos nicht aktuell sind, manipuliert wurden oder die unten aufgeführten Anforderungen nicht erfüllen, können die Teilnahme - und Visaanträge abgewiesen werden.
Anleitung für das Einreichen eines digitalen Fotos (Bild)
Die Bilddatei muss den folgenden kompositorischen und technischen Anforderungen gerecht werden und kann wie folgt hergestellt werden:
• Aufnahme eines neuen digitalen Bildes. • Nutzung eines digitalen Scanners zum Scannen eines eingereichten Fotos.
Kompositorische Anforderungen: Das eingereichte digitale Bild muss den folgenden kompositorischen Anforderungen entsprechen, andernfalls wird der Antrag abgelehnt.
Kopfhaltung Die fotografierte Person muss direkt in die Kamera blicken. Der Kopf sollte nicht nach oben, unten oder zur Seite geneigt sein. Der Kopf sollte ungefähr 50 Prozent der Bildfläche ausmachen.
Hintergrund Die Person sollte vor einem neutralen, hellen Hintergrund aufgenommen werden. Dunkle oder gemusterte Hintergründe werden nicht akzeptiert.
Schärfe Die Fotos müssen scharf sein.
Modische Accessoires Fotos, auf denen die fotografierte Person eine Sonnenbrille oder andere vom Gesicht ablenkende Accessoires trägt, werden nicht akzeptiert.
Kopfbedeckungen und Hüte Fotos von Personen, die eine Kopfbedeckung oder einen Hut tragen, werden nur akzeptiert, wenn sie Ausdruck der religiösen Überzeugung sind und dürfen selbst dann keinen Teil des Gesichts des Antragstellers verdecken.
Fotos von Personen mit stammestypischem oder anderem Kopfschmuck, der nicht ausdrücklich religiöser Natur ist, werden nicht akzeptiert.
Fotos von Angehörigen des Militärs, Flugpersonal und anderen Angestellten mit Mütze werden nicht akzeptiert.
Technische Anforderungen Farbfotos mit einer Farbtiefe von 24 Bit werden Schwarz-Weiß-Fotos oder Fotos im Graustufenmodus in 24-Bit-Farbtiefe vorgezogen. Fotos können von einer Kamera in eine Datei auf dem Computer gespeichert oder in eine Datei auf dem Computer eingescannt werden. Wenn Sie einen Scanner benutzen, müssen die Einstellungen auf Echtfarbdarstellung oder auf 24 Bit im Farbmodus stehen. Farbfotos oder Schwarz-Weiß-Fotos (oder Graustufenmodus) müssen für das DV-Programm mit dieser Einstellung gescannt werden. Für Schwarz-Weiß-Fotos oder Fotos im Graustufenmodus, die im 24-Bit-Farmodus gescannt werden, werden nur drei Farben oder Bildfrequenzbereiche benutzt, daher ist das Endergebnis immer noch schwarz, weiß und grau. Weitere Anforderungen zum Einscannen finden Sie unten.
Technische Anforderungen: Wenn die eingereichten digitalen Bilder die folgenden Anforderungen nicht erfüllen, weist das System das elektronische DV-Teilnahmeformular automatisch zurück, und der Absender wird benachrichtigt.
Aufnahme eines neuen digitalen Fotos: Wenn ein neues digitales Foto aufgenommen wird, muss es folgende Anforderungen erfüllen:
• Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts Group (JPEG) haben. • Größe der Bilddatei: Die maximale akzeptierte Bildgröße ist 62.500 Bytes. • Bildauflösung: 320 Pixel hoch x 240 Pixel breit. • Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit Farbtiefe [Anmerkung: Farbfotos werden vorgezogen. Falls Schwarz-Weiß-Fotos oder Fotos im Graustufenmodus verwendet werden, müssen sie im 24 Bit Farbmodus eingescannt werden. Monochrome Fotos (Farbtiefe von 2 Bit), Fotos mit 8 Bit Farbtiefe und 8 Bit Graustufenmodus werden nicht akzeptiert.]
Scannen eines eingereichten Fotos: Bevor ein Fotoabzug gescannt wird, muss er folgenden Anforderungen entsprechen:
• Größe des Abzugs: 50mm x 50mm. • Farbe des Abzugs: Ein Farbabzug wird für das DV-Programm vorgezogen. Ein Schwarz-Weiß-Foto oder Foto im Graustufenmodus darf allerdings nur mit der Einstellung 24 Bit Farbtiefe verwendet werden.
Auch der Fotoabzug muss den kompositorischen Anforderungen entsprechen. Wenn der Abzug den Anforderungen an Größe, Farbe und Komposition entspricht, kann er folgendermaßen eingescannt werden.
• Auflösung des Scanners: Der Abzug muss mit einer Auflösung von 150 dpi gescannt werden. • Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts Group (JPEG) haben. • Größe der Bilddatei: Die maximale akzeptierte Bildgröße ist 62.500 Bytes. • Auflösung der Bilddatei: 300 x 300 Pixel. • Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit Farbtiefe [Anmerkung: Schwarz-Weiß-Fotos oder Fotos im Graustufenmodus dürfen nur mit 24 Bit Farbtiefe verwendet werden. Monochrome Fotos (Farbtiefe von 2 Bit), Fotos mit 8 Bit Farbtiefe und im 8 Bit Graustufenmodus werden nicht akzeptiert.]
DER ANTRAGEs gibt nur eine Möglichkeit der Teilnahme an der DV-2008-Lotterie. Sie müssen ein Electronic Diversity Visa Entry Form (E-DV-Teilnahmeformular) ausfüllen, das nur unter www.dvlottery.state.gov abgerufen werden kann. Bei Unvollständigkeit des Formulars werden Sie von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Antragsteller werden gebeten, folgende Informationen auf dem E-DV-Teilnahmeformular anzugeben:
1. VOLLSTÄNDIGER NAME - Nachname/Familienname, Vornamen
2. GEBURTSDATUM - Tag, Monat, Jahr
3. GESCHLECHT - männlich oder weiblich
4. GEBURTSORT
5. GEBURTSLAND - Der Name des Geburtslandes sollte dem derzeit gebräuchlichen Namen für das Land entsprechen, in dem Sie geboren wurden.
6. LAND FÜR DAS SIE TEILNAHMEBERECHTIGT SIND ODER DEM SIE FÜR DAS DV-PROGRAMM ZUGEORDNET WERDEN - Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind ist normalerweise Ihr Geburtsland. Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, hat nichts mit dem Land zu tun, in dem Sie leben. Wenn Sie in einem Land geboren wurden, das nicht zur Teilnahme am DV-Programm berechtigt ist, lesen Sie bitte sorgfältig die Anleitung, um herauszufinden, ob Sie eventuell die Möglichkeit haben, einem anderen Land zugeordnet zu werden. Weitere Informationen zur Zuordnung finden Sie unter Häufig gestellte Frage Nr. 1 in dieser Anleitung.
7. EINZUREICHENDE FOTOS – siehe Informationen zu den technischen Anforderungen an die Fotos. Versichern Sie sich, dass – falls zutreffend - Fotos Ihres Ehegatten und aller Kinder beigefügt sind. Siehe Häufig gestellte Frage Nr. 11
8. POSTANSCHRIFT – zu Händen, Adresse Zeile 1, Adresse Zeile 2, Stadt, Bezirk/Landkreis/Provinz/Bundesstaat, Postleitzahl, Land
9. LAND, IN DEM SIE HEUTE LEBEN
10. TELEFONNUMMER (freiwillig)
11. E-MAIL-ADRESSE (freiwillig)
12. HÖCHSTER BILDUNGSABSCHLUSS, DEN SIE BIS HEUTE ERREICHT HABEN Bitte geben Sie an, welcher der folgenden Abschlüsse Ihrem eigenen höchsten Bildungsabschluss entspricht: (1) nur Grundschule, (2) High-School (weiterführende Schule), ohne Abschluss, (3) High-School-Abschluss, (4) Berufsschule, (5) Universitätsstudium ohne Abschluss, (6) Universitätsabschluss, (7) Masterkurse ohne Abschluss, (8) Masterabschluss, (9) Kurse für eine Promotion belegt, (10) Doktorgrad
13. FAMILIENSTAND – ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, offiziell getrennt
14. ZAHL DER KINDER: Die Angaben müssen den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort Ihres Ehegatten und sowie aller unverheirateten und unter 21 Jahre alten leiblichen, rechtmäßig adoptierten und Stiefkinder enthalten, (mit Ausnahme der Kinder, die bereits amerikanische Staatsbürger oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind), selbst wenn Sie nicht mehr rechtmäßig mit dem Elternteil des Kindes verheiratet sind, und selbst wenn der Ehegatte oder das Kind zurzeit nicht bei Ihnen wohnt und/oder nicht mit Ihnen einwandern möchte. Beachten Sie, dass verheiratete Kinder und Kinder ab 21 Jahren nicht für das DV-Programm infrage kommen. Falls nicht alle teilnahmeberechtigten Kinder aufgeführt werden, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert, und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt. Siehe Häufig gestellte Frage Nr. 11.
15. ANGABEN ZUM EHEGATTEN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsland, Foto. Sollten Sie Ihren Ehegatten nicht aufführen, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert, und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt.
16. ANGABEN ZU DEN KINDERN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsland, Foto: Bitte alle Kinder aufführen, die in Frage Nr. 14 oben erwähnt werden.
AUSWAHL DER TEILNEHMERDer Computer wählt Personen nach dem Zufallsprinzip aus allen gültigen Anträgen aus. Diese Personen werden zwischen Mai und Juli 2007 per Post benachrichtigt und erhalten zusätzliche Anweisungen, darunter Informationen über die im Zusammenhang mit der Einwanderung in die Vereinigten Staaten entstehenden Gebühren. Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Personen werden NICHT per E-Mail benachrichtigt. NICHT ausgewählte Personen erhalten KEINE Benachrichtigung. Die Botschaften und Konsulate der Vereinigten Staaten stellen keine Liste der ausgewählten Teilnehmer zur Verfügung. Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von erfolgreichen Teilnehmern können ebenfalls ein Visum beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm nachzufolgen. Die DV-2008-Visa werden zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2008 erteilt.
Um ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten zu erhalten, müssen die bei der nach dem Zufallsprinzip erfolgten Ziehung ausgewählten Teilnehmer ALLE nach amerikanischem Recht geforderten Auswahlkriterien erfüllen. Die Bearbeitung der Anträge und Ausstellung der DV-Visa an erfolgreiche Antragsteller und ihre antragsberechtigten Familienangehörigen MUSS bis Mitternacht am 30. September 2008 erfolgen. Unter keinen Umständen können nach diesem Datum noch Diversity Visa erteilt oder Änderungen genehmigt werden; nach diesem Datum erhalten auch Familienangehörige kein Visum zur Familienzusammenführung mit dem Antragsteller in den Vereinigten Staaten mehr.
Wichtiger Hinweis Für die elektronische Teilnahme am jährlichen DV-Programm wird keine Gebühr erhoben. Die Regierung der Vereinigten Staaten bedient sich zur Durchführung des DV-Programms keiner Berater von außen und keiner privaten Dienstleistungen. Vermittler oder andere, die den Antragstellern ihre Unterstützung bei der Vorbereitung der DV-Unterlagen anbieten, tun dies ohne die Genehmigung oder Zustimmung der US-Regierung. Die Entscheidung, ob ein Vermittler von außen oder anderweitige Unterstützung zur Vorbereitung der Teilnahme an der DV in Anspruch genommen wird, obliegt dem Teilnehmer.
Ein berechtigter Antrag, der vom Antragsteller direkt elektronisch eingereicht wird, hat eine ebenso große Chance, vom Computer im Kentucky Consular Center ausgewählt zu werden wie ein Antrag, der elektronisch über einen bezahlten Vermittler eingereicht wird, der das Teilnahmeformular für den Antragsteller ausfüllt. Alle in der Registrierungsfrist eingegangenen Anträge haben die gleiche Chance, innerhalb ihrer Region ausgewählt zu werden. Wenn allerdings mehr als ein Antrag pro Person eingeht, wird diese Person von der Registrierung ausgeschlossen – unabhängig davon, von wem der Antrag eingereicht wird.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN1. WAS BEDEUTEN DIE BEGRIFFE "TEILNAHMEBERECHTIGT", "STAATSANGEHÖRIGER", UND "ZUORDNUNG"? GIBT ES FÄLLE, IN DENEN PERSONEN, DIE NICHT IN EINEM TEILNAHMEBERECHTIGTEN LAND GEBOREN WURDEN, EINEN ANTRAG STELLEN KÖNNEN? Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, ist normalerweise das Land, in dem Sie geboren wurden. Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, hat nichts mit dem Land zu tun, in dem Sie leben. Unter einem Staatsangehörigen versteht man für gewöhnlich eine in einem bestimmten Land geborene Person, unabhängig vom derzeitigen Wohnort oder der derzeitigen Nationalität dieser Person. Für Einwanderungszwecke kann man unter einem "Staatsangehörigen" auch eine Person verstehen, die das Recht hat, gemäß der Vorschriften von Paragraf 202 (b) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes einem anderen Land als demjenigen "zugeordnet" zu werden, in dem sie geboren wurde.
Wenn Sie beispielsweise in einem nicht für das diesjährige DV-Programm teilnahmeberechtigten Land geboren wurden, können Sie die "Zuordnung" zu einem Land geltend machen, in dem Ihr diesen Anspruch begründender Ehegatte geboren wurde. Ihnen wird jedoch kein DV-1 erteilt, es sei denn, Ihr Ehegatte hat ebenfalls Anspruch auf ein DV-2, das ihm erteilt wird. Sie müssen gemeinsam im Rahmen der DVs in die Vereinigten Staaten einreisen. In gleicher Weise kann ein minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden.
Und schließlich können Sie, falls Sie in einem für das diesjährige DV-Programm nicht antragsberechtigten Land geboren wurden, dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden, so lange kein Elternteil zum Zeitpunkt Ihrer Geburt in dem nicht teilnahmeberechtigten Land wohnhaft war. Im Allgemeinen werden Personen nicht als Einwohner eines Landes angesehen, in dem sie nicht geboren oder in das sie nicht rechtmäßig eingebürgert wurden, wenn sie das Land nur vorübergehend besuchen, vorübergehend dort studieren oder sich aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen für ein Unternehmen oder die Regierung in dem Land aufhalten.
Wenn Sie eine alternative Zuordnung wünschen, müssen Sie diese Information auf dem elektronischen DV-Teilnahmeformular unter Frage Nr. 6 angeben. Die Aufführung eines falschen teilnahmeberechtigten oder zuordnungsberechtigten Landes (beispielsweise ein Land, für das Sie Ihren Anspruch nicht nachweisen können) kann zur Disqualifizierung ihres Antrags führen.
2. GIBT ES BEI DEM BEWERBUNGSVERFAHREN FÜR DIESE DV-REGISTRIERUNG IRGENDWELCHE ÄNDERUNGEN ODER NEUE BESTIMMUNGEN? Alle Anträge für die DV-2008-Lotterie müssen im Registrierungszeitraum elektronisch unter www.dvlottery.state.gov eingereicht werden. In Papierform eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert.
Für die DV-2008 wurden einige Fragen und Antwortmöglichkeiten hinzugefügt, um zusätzliche Informationen zu erhalten.
LAND, IN DEM SIE HEUTE LEBEN?
HÖCHSTER BILDUNGSABSCHLUSS, DEN SIE BIS HEUTE ERREICHT HABEN? Bei der Angabe Ihres höchsten Bildungsabschlusses müssen sie sich für eine der 10 Antwortmöglichkeiten entscheiden. (1) nur Grundschule, (2) High-School (weiterführende Schule) ohne Abschluss, (3) High-School-Abschluss, (4) Berufsschule, (5) Universitätsstudium ohne Abschluss, (6) Universitätsabschluss, (7) Masterkurse ohne Abschluss, (8) Masterabschluss, (9) Kurse für eine Promotion belegt, (10) Doktorgrad Der Begriff "getrennt lebend", der in vorherigen DV-Programmen unter der Frage nach dem Familienstand verwendet wurde, wird durch den Begriff "offiziell getrennt lebend" ersetzt. Offiziell getrennt lebend bedeutet, dass ein Gericht formell erklärt hat, dass Sie und Ihr Ehegatte offiziell getrennt leben. Falls Sie offiziell getrennt leben, kann Ihr Ehegatte, der seinen Anspruch auf Sie gründet, nicht mit einwandern.
3. SIND UNTERSCHRIFTEN UND FOTOS FÜR JEDES FAMILIENMITGLIED ERFORDERLICH ODER NUR FÜR DEN HAUPTANTRAGSTELLER? Unterschriften sind auf dem Electronic Diversity Visa Entry Form nicht erforderlich. Es sind aktuelle und separate Fotos von Ihnen, Ihrem Ehegatten und allen Kindern unter 21 Jahren erforderlich. Familien- oder Gruppenfotos werden nicht akzeptiert. Lesen Sie bitte die Informationen bezüglich der Angaben zu Fotos auf Seite 2 dieser Mitteilung. 4. WARUM KÖNNEN STAATSANGEHÖRIGE BESTIMMTER LÄNDER NICHT AM DV-PROGRAMM TEILNEHMEN? Diversity Visas sind dafür gedacht, Personen aus anderen Ländern als denjenigen eine Einwanderungsmöglichkeit zu bieten, aus denen eine große Zahl von Personen in die Vereinigten Staaten auswandert. Laut Gesetz werden Staatsangehörige von Ländern mit "high admission" keine Diversity Visas erteilt. Laut Gesetz versteht man darunter Länder, aus denen in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 50.000 Personen im Rahmen der Visakategorie zur Förderung von Familienzusammenführung und Beschäftigung in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind. Jedes Jahr addiert das Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS) die Zahlen der Personen, die im Rahmen des Programms zur Familienzusammenführung und Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren zugelassen wurden. Danach werden die Länder festgelegt, deren Staatsangehörige von der jährlichen Diversity Lottery ausgeschlossen werden müssen. Da vor jedem jährlichen DV-Zulassungsverfahren eine erneute Festlegung stattfindet, kann sich die Liste der Länder, deren Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, von Jahr zu Jahr ändern.
5. IST DIE ANZAHL DER VISA, DIE IM RAHMEN DER DV-2008 ERTEILT WERDEN, BEGRENZT? Laut Gesetz werden im Rahmen des Diversity Immigration Program maximal 55.000 Daueraufenthaltsgenehmigungen pro Jahr an den antragsberechtigten Personenkreis erteilt. Allerdings bestimmt das im November 1997 vom Kongress verabschiedete Nicaraguan Adjustment and Central America Relief Act (NACARA), dass mit Beginn des DV-1999 und solange erforderlich bis zu 5.000 der 55.000 jährlich erteilten Diversity Visas im Rahmen des NACARA-Programms zu erteilen sind. Die tatsächliche Absenkung der Obergrenze um bis zu 5.000 begann mit DV-2000 und bleibt für das DV-2008-Programm gültig.
WELCHE REGIONALEN OBERGRENZEN GIBT ES FÜR DIE ERTEILUNG DER REGIONAL DIVERSITY VISA IM RAHMEN VON DV-2008? Das Büro für Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsangelegenheiten legt jedes Jahr gemäß Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes die regionalen Obergrenzen für das DV-Programm fest. Sobald USCIS die Berechnungen abgeschlossen hat, werden die regionalen Visaobergrenzen bekannt gegeben.
7. AB WANN WERDEN ANTRÄGE FÜR DAS DV-2008-PROGRAMM ENTGEGENGENOMMEN? Anträge für DV-2008 werden im Antragszeitraum entgegengenommen. Jedes Jahr bewerben sich in der Registrierungsfrist Millionen von Menschen für das Programm. Die hohe Zahl der Anträge führt zu einer enormen Arbeitslast bei der Auswahl und Bearbeitung der erfolgreichen Teilnehmer. Die Festlegung des Registrierungszeitraums auf Oktober, November und Dezember gewährleistet die rechtzeitige Benachrichtigung der erfolgreichen Antragsteller und gibt ihnen sowie unseren Botschaften und Konsulaten Zeit, die Anträge auf Erteilung der Visa vorzubereiten und auszufüllen. Es ist ratsam, die Anträge möglichst zu Beginn der Registrierungsfrist einzureichen. Wenn zu viele Anträge gegen Ende der Frist eingehen, könnte das zur Verlangsamung des Systems führen. Nach 12.00 Uhr Ostküstenzeit am 3. Dezember 2006 werden keine Anträge mehr angenommen.
8. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN AUFHALTEN, FÜR DAS PROGRAMM BEWERBEN? Ja, Antragsteller können sich in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land aufhalten, und der Antrag kann aus den Vereinigten Staaten oder aus dem Ausland gestellt werden.
9. KANN JEDER ANTRAGSTELLER WÄHREND DER JÄHRLICHEN E-DV-REGISTRIERUNGSFRIST NUR EINEN ANTRAG EINREICHEN? Ja, das Gesetz erlaubt lediglich einen Antrag pro Person pro Registrierungszeitraum. Personen, für die mehr als ein Antrag eingereicht wird, werden disqualifiziert. Das Außenministerium setzt modernste Technologien und andere Methoden ein, um Personen auszumachen, die während des Registrierungszeitraums mehrere Anträge einreichen. Wer mehr als einen Antrag einreicht, wird disqualifiziert, und das Außenministerium verwahrt hierüber einen dauerhaften elektronischen Nachweis. Während der regulären Registrierungsperiode kann man sich jedes Jahr für das Programm bewerben. 10. DÜRFEN EHEPARTNER SEPARATE BEWERBUNGEN EINREICHEN? Ja, wenn beide teilnahmeberechtigt sind, können beide Ehepartner jeweils einen Antrag stellen. Sollte ein Partner ausgewählt werden, wird der Anspruch des anderen aus seinem Status als Ehepartner abgeleitet.
11. WELCHE FAMILIENMITGLIEDER MUSS ICH IN MEINEM ELEKTRONISCHEN DV-ANTRAG AUFFÜHREN? Im Antrag müssen der Ehegatte, also Ehemann oder Ehefrau, sowie alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren aufgeführt sein, sofern die Kinder nicht amerikanische Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Staaten sind. Der Ehegatte muss auch aufgeführt werden, wenn Sie zurzeit getrennt leben, es sei denn, Sie leben offiziell getrennt (d.h., es gibt eine gerichtlich anerkannte schriftliche Vereinbarung oder einen Gerichtsbeschluss). Wenn Sie allerdings offiziell getrennt oder rechtskräftig geschieden sind, muss der ehemalige Ehegatte nicht aufgeführt werden. ALLE unverheirateten Kinder unter 21 Jahren, auch nicht leibliche Kinder sowie die Kinder des Ehegatten oder rechtmäßig im Einklang mit den Gesetzen Ihres Landes adoptierte Kinder müssen aufgeführt werden, es sei denn, sie sind bereits US-Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung. Es müssen alle Kinder unter 21 Jahren aufgeführt werden, selbst wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen oder nicht die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms einzuwandern.
Die Tatsache, dass Familienmitglieder im Antrag aufgeführt sind, verpflichtet diese später nicht, mit einzureisen. Sie können sich dagegen entscheiden. Wenn auf dem Visumantrag allerdings eine teilnahmeberechtigte Person aufgeführt wird, die im ursprünglichen Antrag nicht genannt war, werden Sie disqualifiziert. (Dies betrifft lediglich Personen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags Familienmitglieder waren, nicht zu einem späteren Zeitpunkt zur Familie hinzugekommene.) Ihr Ehegatte kann zusätzlich einen unabhängigen Antrag einreichen, auch wenn er bereits auf Ihrem Antrag aufgeführt ist, solange beide Anträge die Personaldaten aller Unterhaltsberechtigten der Familie enthalten. Siehe Frage 10 oben.
12. MUSS JEDER SEINEN EIGENEN ANTRAG STELLEN ODER KANN EIN ANDERER IM NAMEN EINES ANTRAGSTELLERS HANDELN? Man kann seinen eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von einer anderen Person einreichen lassen. Unabhängig davon, ob ein Antrag direkt vom Antragsteller eingereicht wird oder ob ein Rechtsanwalt, Freund, Verwandter etc. dabei behilflich ist, kann unter dem Namen einer Person nur ein Antrag eingereicht werden. Sollte der Antrag ausgewählt werden, wird die Benachrichtigung lediglich an die auf dem Antrag angegebene Postanschrift geschickt.
13. WELCHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN GIBT ES BEZÜGLICH AUSBILDUNG UND BERUFSERFAHRUNG? Gemäß den Gesetzen und Verordnungen muss jeder Teilnehmer zumindest einen High-School-Abschluss oder einen entsprechenden Abschluss vorweisen oder in den letzten fünf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf erworben haben, für den zumindest zwei Jahre Ausbildung oder Erfahrung erforderlich sind. Eine "High-School- oder entsprechende Ausbildung" wird definiert als erfolgreicher Abschluss einer zwölfjährigen Grund- und Sekundarschulbildung in den Vereinigten Staaten oder als der erfolgreiche Abschluss einer offiziellen, mit der High-School-Ausbildung in den Vereinigten Staaten vergleichbaren Grund- und Sekundarschulbildung in einem anderen Land. Nachweise über Schulbildung oder Berufserfahrung müssen dem Konsularbeamten beim Gespräch über den Visumantrag vorgelegt werden. Zur Beurteilung der Teilnahmeberechtigung aufgrund der Berufserfahrung werden Definitionen der Datenbank O*Net OnLine des Arbeitsministeriums herangezogen.
Welche Berufe berechtigen zur Teilnahme am Diversity-Visa-Programm?
Die Datenbank des US-Arbeitsministeriums O*Net Online Database teilt die Berufserfahrung in fünf "Berufskategorien" ein. Obwohl auf der Website des Arbeitsministeriums viele Berufe aufgeführt werden, qualifizieren nur bestimmte Berufe zur Teilnahme am Diversity-Visa-Programm. Um sich auf der Grundlage der Berufserfahrung für ein Diversity Visa zu qualifizieren, muss man mindestens zwei Jahre Erfahrung in einem Beruf vorweisen, der in Berufskategorie 4 oder 5 fällt sowie eine Berufsvorbereitung (Specific Vocational Preparation - SVP) der Klassifizierung 7.0 oder höher.
Wie finde ich die zur Teilnahme berechtigenden Berufe auf der Website des Arbeitsministeriums?
Zur Teilnahme an der DV berechtigende Berufe sind in der Datenband des Arbeitsministeriums O*Net Online Database aufgeführt. Folgen Sie diesen Anweisungen, um herauszufinden, ob Ihr Beruf zur Teilnahme berechtigt: Wählen Sie "Find Occupations" und dann eine bestimmte "Job Family" aus. Wählen Sie beispielsweise Architektur und Ingenieurwesen und klicken Sie auf "GO". Dann klicken Sie auf den Link für den konkreten Beruf. Klicken Sie, bei diesem Beispiel bleibend, auf Luftfahrttechnik. Nach der Auswahl des Links für den konkreten Beruf, gehen Sie zur Überschrift "Job Zone", um die Berufskategorie und die Berufsvorbereitungsbewertung (SVP) einzusehen.
14. WIE WERDEN DIE ERFOLGREICHEN TEILNEHMER AUSGEWÄHLT? Im Kentucky Consular Center werden alle Eingänge aus den jeweiligen Regionen einzeln nummeriert. Nach Ablauf der Registrierungsfrist wählt ein Computer nach dem Zufallsprinzip Anträge aus allen Eingängen aus jeder geografischen Region aus. Innerhalb jeder Region wird der erste nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Antrag der erste registrierte Antrag, der zweite ausgewählte Antrag der zweite registrierte Antrag und so weiter. Alle in der Registrierungsfrist eingegangenen Anträge haben die gleiche Chance, innerhalb ihrer Region ausgewählt zu werden. Wenn ein Antrag ausgewählt wurde, erhält der Teilnehmer per Brief eine Benachrichtigung mit Anweisungen zur Beantragung des Visums beim Kentucky Consular Center. Das Kentucky Consular Center bearbeitet den Antrag weiter, bis die als Visaantragsteller ausgewählten Personen angewiesen werden, zum Gesprächstermin ein US-Konsulat aufzusuchen oder bis diejenigen, die dazu berechtigt sind, in einem Büro des USCIS in den Vereinigten Staaten die Änderung ihres Aufenthaltsstatus beantragen. Wichtige Anmerkung: Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Personen werden NICHT per E-Mail benachrichtigt. Sollten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung über Ihre Auswahl für die elektronische DV erhalten, handelt es sich nicht um eine rechtmäßige Benachrichtigung.
15. KÖNNEN DIE AUSGEWÄHLTEN PERSONEN IHREN AUFENTHALTSSTATUS BEI USCIS ÄNDERN? Ja, falls sie im Übrigen berechtigt sind, ihren Aufenthaltsstatus im Einklang mit Paragraf 245 des INA zu ändern, können ausgewählte Personen, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, bei USCIS die Änderung ihres Aufenthaltsstatus in den eines Einwohners mit Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass USCIS ihren Fall – einschließlich im Ausland lebender Unterhaltsberechtigter - vor dem 30. September 2008 abschließend bearbeiten kann, da an diesem Tag die Registrierungsfrist für das DV-2008-Programm abläuft. Nach 24.00 Uhr am 30. September 2008 werden unter keinen Umständen weitere Visanummern für das DV-2008-Programm vergeben.
16. WERDEN NICHT AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER INFORMIERT? Nein, nicht ausgewählte Teilnehmer erhalten auf ihren Antrag keine Antwort. Nur die ausgewählten Personen werden informiert. Alle Benachrichtigungsschreiben werden innerhalb von fünf bis sieben Monaten nach Ende der Antragsfrist an die auf dem Antrag angegebene Adresse gesandt. Da nicht ausgewählte Antragsteller keine Antwort auf ihren Antrag erhalten, kann jeder Antragsteller, der innerhalb von fünf bis sieben Monaten nach Ablauf der Registrierungsfrist keinen Brief erhält, davon ausgehen, dass sein Antrag nicht ausgewählt wurde.
17. WIE VIELE PERSONEN WERDEN AUSGEWÄHLT? Für das DV-2008 stehen 50.000 Visa zur Verfügung, aber es werden mehr als 50.000 Personen ausgewählt. Da wahrscheinlich einige der ersten 50.000 ausgewählten Personen keinen Anspruch auf ein Visum haben oder ihren Antrag nicht bis zur Visaerteilung verfolgen, werden vom Kentucky Consular Center mehr als 50.000 Anträge ausgewählt. So wird gewährleistet, dass alle verfügbaren DV-Visa ausgestellt werden. Allerdings bedeutet das auch, dass nicht genügend Visa für alle ursprünglich Ausgewählten zur Verfügung stehen. Alle ausgewählten Antragsteller werden unverzüglich über ihren Platz auf der Liste informiert. Gespräche für das DV-2008-Programm beginnen Anfang Oktober 2007. Das Kentucky Consular Center lässt den ausgewählten Antragstellern vier bis sechs Wochen vor den Gesprächsterminen mit den US-Konsularbeamten in den Auslandsvertretungen ein Benachrichtigungsschreiben zukommen. Jeden Monat werden, soweit die Anzahl der Visa es zulässt, Visa an die Antragsteller erteilt, deren Antrag in dem Monat abschließend bearbeitet wurde. Sobald alle 50.000 DV-Visa ausgestellt wurden, ist das Programm für dieses Jahr beendet. Im Prinzip könnte die Anzahl der zu vergebenden Visa vor September 2008 erschöpft sein. Ausgewählte Antragsteller, die ein Visum erhalten möchten, sollten also unverzüglich reagieren. Die zufällige Auswahl durch den Computer des Kentucky Consular Center ist noch keine Garantie für die Erteilung eines Visums.
GIBT ES EIN MINDESTALTER FÜR DIE TEILNAHME AM ELEKTRONISCHEN DV-PROGRAMM? Es gibt kein Mindestalter für die Teilnahme am Programm, aber da eine High-School-Ausbildung oder Berufserfahrung für jeden Hauptantragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Voraussetzung ist, werden sich die meisten Personen unter 18 Jahren nicht für die Teilnahme qualifizieren.
19. ENTSTEHEN GEBÜHREN DURCH DAS ELEKTRONISCHE DV-PROGRAMM? Für die Einreichung eines elektronischen Teilnahmeformulars entstehen keine Gebühren. Die Antragsteller müssen alle vorgeschriebenen Visumsgebühren direkt bei der Zahlstelle der US-Botschaft oder des Konsulats bezahlen, wenn sie den Visumsantrag stellen. Weitere Informationen zu den Gebühren für Diversity Visa und Einwanderungsvisa erhalten die ausgewählten Antragsteller zusammen mit den Anweisungen vom Kentucky Consular Center. 20. KÖNNEN DV-ANTRAGSTELLER AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN ERHALTEN, FALLS ES GRÜNDE FÜR DIE NICHTERTEILUNG EINES VISUMS GIBT ODER GIBT ES FÜR SIE EIN SPEZIELLES VERFAHREN FÜR EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG? Nein. Die Antragsteller unterliegen allen im Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz dargelegten Bestimmungen für die Nichterteilung von Einwanderungsvisa. Es gibt abgesehen von den gesetzlich festgelegten weder Sonderregelungen für Ausnahmen von Bestimmungen für die Nichterteilung eines Visums noch besondere Verfahren für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
21. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE BEREITS FÜR EIN EINWANDERUNGSVISUM UNTER EINER ANDEREN KATEGORIE REGISTRIERT SIND, AM DV-PROGRAMM BETEILIGEN? Ja, diese Personen können sich am DV-Programm beteiligen.
22. WIE LANGE BLEIBT DER ANSPRUCH AUF BEANTRAGUNG EINES VISUMS IN DER DV-KATEGORIE FÜR AUSGEWÄHLTE ANTRAGSTELLER ERHALTEN? Personen, die im Rahmen der DV-2008 ausgewählt wurden, können nur im Haushaltsjahr 2008 einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen, also vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2008. Die Antragsteller müssen ihr DV-Visum oder die Änderungen ihres Aufenthaltsstatus bis zum Ende des Haushaltsjahrs erhalten haben. Ausgewählte Personen, die ihr Visum nicht im Haushaltsjahr 2008 erhalten, können ihre Ansprüche aus dem DV-Programm nicht in das nächste Jahr übertragen. Außerdem können Ehegatten und Kinder, die ihren Aufenthaltsstatus aus einer Registrierung für DV-2008 ableiten, nur zwischen Oktober 2007 und September 2008 Visa aus der DV-Kategorie erhalten. Antragsteller aus dem Ausland erhalten vier bis sechs Wochen vor ihrem Gesprächstermin ein Benachrichtigungsschreiben vom Kentucky Consular Center.
23. WAS GESCHIEHT MIT EINEM DV-ANTRAG, WENN DER AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER STIRBT? Der Tod einer ausgewählten Person führt zur automatischen Aufhebung seines Antrags. Teilnahmeberechtigte Ehegatten oder Kinder haben keinen Anspruch mehr auf ein aus diesem Antrag begründeten Visum.
24. WANN STEHT E-DV ONLINE ZUR VERFÜGUNG? Die Online-Teilnahme ist während des Registrierungszeitraums von 12.00 Uhr Ostküstensommerzeit (GMT-4) am 4. Oktober 2006 bis 12.00 Uhr Ostküstenzeit (GMT-5) am 3. Dezember 2006 möglich.
25. KANN ICH DAS E-DV-ANTRAGSFORMULAR HERUNTERLADEN UND IN EINEM MICROSOFT-WORD-PROGRAMM (ODER EINEM ANDEREN GEEIGNETEN PROGRAMM) SPEICHERN UND DANN AUSFÜLLEN? Nein, Sie können das Formular nicht in einem anderen Programm zum Ausfüllen speichern und später übermitteln. Das E-DV-Antragsformular ist ein reines Web-Formular. Dadurch ist es "universeller" als ein anwendereigenes Textverarbeitungsformat. Darüber hinaus müssen die Informationen online eingegeben und weitergeleitet werden.
26. WENN ICH KEINEN SCANNER BESITZE, KANN ICH DANN FOTOS ZU MEINEN VERWANDTEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN SCHICKEN, DIE SIE EINSCANNEN, AUF EINER DISKETTE SICHERN UND DIE DISKETTE FÜR MEINEN ANTRAG AN MICH ZURÜCKSCHICKEN? Ja, das ist möglich, solange das Foto die Anforderungen bezüglich der Angaben zu den Fotos in der Anleitung erfüllt und das Foto elektronisch und gleichzeitig mit dem E-DV-Onlineformular übermittelt wird. Die Antragsteller müssen bereits im Besitz der eingescannten Fotodatei sein, wenn sie den Antrag online stellen. Das Foto kann nicht getrennt von dem Online-Antrag übermittelt werden. Von oder für jede Person kann nur ein Online-Antrag eingereicht werden. Mehrfachanträge disqualifizieren diese Person für DV-2008. Der gesamte Antrag (Foto und Antrag zusammen) kann von den Vereinigten Staaten oder vom Ausland aus elektronisch übermittelt werden.
27. KANN ICH DAS FORMULAR ONLINE SICHERN, SO DASS ICH ZUNÄCHST NUR EINEN TEIL UND SPÄTER DEN REST AUSFÜLLEN KANN? Nein, das ist nicht möglich. Das elektronische DV-Teilnahmeformular muss ausgefüllt und direkt danach übermittelt werden. Weil das Formular aus zwei Teilen besteht und wegen möglicher Netzwerkstörungen und –verzögerungen ist das E-DV-System jedoch so ausgelegt, dass sechzig (60) Minuten zwischen dem Herunterladen des Formulars und dem Eingang des Formulars auf der E-DV-Website nach der Online-Übermittlung vergehen können. Vergehen mehr als 60 Minuten bis zum Eingang des elektronischen Antrags werden die bisher eingegebenen Informationen gelöscht. Damit wird die Möglichkeit ausgeschlossen, dass ein vollständiger Eintrag aus Versehen als Duplikat eines vorherigen Teileintrags angesehen wird. Angenommen, ein Bewerber mit Frau und Kind übermittelt das ausgefüllte E-DV-Antragsformular Teil I und erhält dann Formular Teil II, sendet aber Teil II erst etwas später, weil er die Datei mit dem Foto des Kindes suchen muss. Wenn der ausgefüllte Teil II innerhalb von 60 (sechzig) Minuten vom Antragsteller geschickt wird und auf der E-DV-Website eingeht, besteht kein Problem. Wenn Teil II des Formulars allerdings erst eintrifft, nachdem 60 Minuten bereits verstrichen sind, wird der Antragsteller informiert, dass er den gesamten Vorgang von Anfang an wiederholen muss. In der Anleitung zu DV-2008 wird klar und ausführlich erläutert, welche Informationen zum Ausfüllen des Formulars benötigt werden. So können Sie sich gut vorbereiten und sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Informationen zur Verfügung haben, bevor Sie anfangen, das Formular online auszufüllen.
28. WENN DIE EINGEREICHTEN DIGITALEN BILDER DIE ANFORDERUNGEN NICHT ERFÜLLEN, SIEHT DAS VERFAHREN VOR, DASS DAS SYSTEM DAS E-DV-TEILNAHMEFORMULAR AUTOMATISCH ABWEIST UND DEN ABSENDER INFORMIERT. HEISST DAS, ICH KANN MEINE EINGABE WIEDERHOLEN? Ja, die Eingabe kann wiederholt werden. Da die Eingabe automatisch abgewiesen wurde, wird sie nicht als zur E-DV-Website übermittelt angesehen. Sie zählt nicht als übermittelte E-DV-Eingabe, und es wird keine Eingangsbestätigung gesendet. Sollte es Probleme mit dem gesendeten digitalen Foto geben, weil es nicht den Anforderungen entspricht, wird es automatisch von der E-DV-Website abgewiesen. Aufgrund der technischen Eigenschaften des Internets kann man nicht vorhersagen, wie lange es dauert, bis die Nachricht über die Abweisung den Absender erreicht. Wenn der Teilnehmer das Problem lösen kann und Formular Teil I oder II innerhalb von sechzig (60) Minuten erneut sendet, gibt es kein Problem. Ansonsten muss der Eingabeprozess von Neuem begonnen werden. Ein Teilnehmer kann einen Antrag so oft wie nötig eingeben, bis ein vollständiger Antrag eingegangen und eine Empfangsbestätigung gesendet worden ist.
29. WIRD DIE ELEKTRONISCHE EMPFANGSBESTÄTIGUNG ÜBER DEN EINGANG DES AUSGEFÜLLTEN E-DV-TEILNAHMEFORMULARS IM ONLINE-SYSTEM AUTOMATISCH NACH DER EINGABE GESENDET? Die Antwort von der E-DV-Website mit der Bestätigung über den Eingang eines akzeptablen elektronischen DV-Formulars wird von der E-DV-Website unverzüglich versandt. Aufgrund der technischen Eigenschaften des Internets ist es jedoch nicht möglich vorherzusagen, wie lange es dauert, bis die Nachricht den Absender erreicht. Wenn mehrere Minuten seit dem Drücken der Schaltfläche "Submit" vergangen sind, kann man die Schaltfläche "Submit" problemlos ein zweites Mal anklicken. Es stört das E-DV-System nicht, wenn die Schaltfläche "Submit" ein zweites Mal angeklickt wird, weil keine Empfangsbestätigung gesendet wurde. Ein Teilnehmer kann einen Antrag so oft wie nötig eingeben, bis ein vollständiger Antrag eingegangen und eine Empfangsbestätigung gesendet worden ist.
30. WOHER WEISS ICH, DASS DIE AUSWAHLBENACHRICHTIGUNG, DIE ICH ERHALTEN HABE, AUTHENTISCH IST? WIE KANN ICH FESTSTELLEN, OB ICH TATSÄCHLICH DURCH DIE ZUFÄLLIGE DV-LOTTERIE AUSGEWÄHLT WURDE? Nachdem die Personen zufällig unter den qualifizierten Eingängen durch das Computerprogramm der E-DV-Lotterie des US-Außenministeriums ausgewählt wurden, werden sie nicht per E-Mail benachrichtigt. Die ausgewählten Personen werden zwischen Mai und Juli 2007 lediglich per Post einen Brief an die auf ihrem elektronischen DV-Teilnahmeformular angegebene Adresse erhalten. Nur die zufällig ausgewählten Personen werden benachrichtigt. Nicht ausgewählte Personen erhalten KEINE Benachrichtigung. Die Botschaften und Konsulate der Vereinigten Staaten stellen keine Liste der für das Visaverfahren ausgewählten Teilnehmer zur Verfügung. Kentucky Consular Center (KCC) wird die Benachrichtigung an die ausgewählten Personen übersenden. Diese Briefe enthalten die Anleitung für das Visaantragsverfahren. Aus der Anleitung geht hervor, dass die ausgewählten Antragsteller alle Gebühren für die DV- und Einwanderungsvisa nur persönlich während des Gesprächstermins bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat bezahlen können. Die Zahlstelle oder der Konsularbeamte überreicht dem Antragsteller unverzüglich eine Quittung der US-Regierung. Geld oder DV-Gebühren sollten nie per Post, über Western Union oder über andere Lieferdienste geschickt werden.
Die Teilnahme für die E-DV-Lotterie erfolgt über das Internet auf der offiziellen E-DV-Website der US-Regierung unter www.dvlottery.state.gov. KCC übersendet den ausgewählten Antragstellern ausschließlich Briefe. KCC, Konsularabteilungen oder die US-Regierung haben die ausgewählten Personen nie per E-Mail benachrichtigt, und es bestehen keine Pläne E-Mails zu diesem Zweck für das DV-Programm 2008 zu benutzen. Die Visaabteilung des US-Außenministeriums weist darauf hin, dass es sich nur bei Internetsites mit dem Kürzel ".gov" um offizielle Websites der Regierung handelt. Viele andere nichtstaatliche Websites (beispielsweise mit den Endungen ".com", ".org" oder ".net") bieten nützliche Informationen und Dienstleistungen zu Einwanderung und Visabeantragung. Unabhängig vom Inhalt der nichtstaatlichen Websites befürwortet, empfiehlt oder unterstützt das Außenministerium Informationen oder Materialien auf anderen Websites nicht. Einige Websites versuchen womöglich, Kunden und andere zu der Annahme zu verleiten, dass es sich um offizielle Websites handelt und kontaktieren Sie womöglich per E-Mail, um ihre Angebote anzubieten. Diese Websites könnten versuchen, Gebühren für Dienstleistungen wie Formulare und Informationen über Einwanderungsverfahren zu verlangen, die auf der Website für Visadienste des US-Außenministeriums oder im Ausland über die Websites der Konsularabteilungen gebührenfrei angeboten werden. Zudem könnten diese Websites Gebühren für Dienstleistungen verlangen, die Sie nicht erhalten, darunter oft auch für die Teilnahme an der DV-Lotterie und für die Beantragung von Visa. Dies sind unverblümte Versuche, Ihr Geld zu stehlen. Wenn Sie diesen Betrügern Geld überweisen, werden Sie es nie wieder sehen. Sie sollten auch vorsichtig bei der Übersendung von persönlichen Informationen sein, die von diesen Websites für betrügerische Absichten verwendet werden könnte.
31. WIE MELDE ICH BETRUG IM INTERNET ODER UNERWÜNSCHTE E-MAILS?
Wenn Sie einen Betrugsfall im Internet zur Anzeige bringen wollen, können Sie dies über die econsumer.gov-Website des Ausschusses zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs tun. Unter http://www.econsumer.gov/english/ sind hier Verbraucherschutzorganisationen aus 17 Ländern zusammengeschlossen. Alternativ können Sie sich an das Internetbeschwerdezentrum (Internet Crime Complaint Center - IC3) des FBI wenden. Wegen Beschwerden über unerwünschte E-Mails wenden Sie sich bitte an das US-Justizministerium.
LISTE DER LÄNDER NACH REGIONEN, DEREN STAATSANGEHÖRIGE FÜR DV-2008 TEILNAHMEBERECHTIGT SINDDie folgenden Listen weisen die Länder aus, deren Staatsangehörige innerhalb der jeweiligen geografischen Regionen berechtigt sind, am Diversity Program 2008 teilzunehmen. Die Bestimmung der Länder jeder Region beruht auf vom Geografen des Außenministeriums zur Verfügung gestellten Informationen. Länder, deren Staatsangehörige sich nicht für das DV-2008-Programm qualifizieren, wurden nach der Formel in Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS) bestimmt. Abhängige Gebiete im Ausland fallen unter die Region des regierenden Landes. Die Länder, deren Staatsangehörige sich NICHT für das Diversity Program qualifizieren (weil dies die Länder sind, aus denen die meisten Einwanderungen aus Familienzusammenführungs- und Beschäftigungsgründen stattfinden oder aus denen eine große Zahl von Personen in die Vereinigten Staaten auswandern) sind hinter den jeweiligen regionalen Listen erwähnt.
AFRIKA Algerien Angola Benin Botsuana Burkina Faso Burundi Kamerun Kap Verde Zentralafrikanische Republik Tschad Komoren Kongo Kongo – Demokratische Republik Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) Dschibuti Ägypten Äquatorialguinea Eritrea Äthiopien Gabun Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Kenia Lesotho Liberia Libyen Madagaskar Malawi Mali Mauretanien Mauritius Marokko Mosambik Namibia Niger Nigeria Ruanda Sao Tomé und Príncipe Senegal Seychellen Sierra Leone Somalia Südafrika Sudan Swasiland Tansania Togo Tunesien Uganda Sambia Simbabwe
ASIEN Afghanistan Bahrain Bangladesch Bhutan Brunei Burma Kambodscha Osttimor Hongkong – Sonderverwaltungsregion Indonesien Iran Irak Israel Japan Jordanien Kuwait Laos Libanon Malaysia Malediven Mongolei Nepal Nordkorea Oman Katar Saudi-Arabien Singapur Sri Lanka Syrien Taiwan Thailand Vereinigte Arabische Emirate Jemen
Staatsangehörige der folgenden asiatischen Länder sind nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program: (China [auf dem Festland Geborene], Indien, Pakistan, Südkorea, die Philippinen und Vietnam.) Die Sonderverwaltungsregion Hongkong und Taiwan sind teilnahmeberechtigt und oben angeführt. Die Sonderverwaltungsregion Macau ist ebenfalls teilnahmeberechtigt und unten angeführt.
EUROPA Albanien Andorra Armenien Österreich Aserbaidschan Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Kroatien Zypern Tschechische Republik Dänemark (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland) Estland Finnland Frankreich (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland) Georgien Deutschland Griechenland Ungarn Island Irland Italien Kasachstan Kirgisistan Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Macau - Sonderverwaltungsregion Mazedonien - ehemalige jugoslawische Republik Malta Moldau Monaco Montenegro Niederlande (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland) Nordirland Norwegen Portugal (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland) Rumänien San Marino Serbien Slowakei Slowenien Spanien Schweden Schweiz Tadschikistan Türkei Turkmenistan Ukraine Usbekistan Vatikanstadt
Staatsangehörige der folgenden europäischen Länder sind nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program: Großbritannien, Polen und Russland. Zu Großbritannien (Vereinigtes Königreich) zählen die folgenden abhängigen Gebiete: Anguilla, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairn, St. Helena, Turks- und Caicos-Inseln. Anmerkung: Nordirland wird nur für die Zwecke des Diversity Program getrennt aufgeführt, Nordirland ist teilnahmeberechtigt und unter den qualifizierten Regionen aufgelistet.
NORDAMERIKA Bahamas
In Nordamerika sind die Staatsbürger Kanadas und Mexikos für das diesjährige Diversity Program nicht teilnahmeberechtigt.
OZEANIEN Australien (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland) Fidschi Kiribati Marshallinseln Mikronesien - Föderierte Staaten von Nauru Neuseeland (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland) Palau Papua-Neuguinea Solomoninseln Tonga Tuvalu Vanuatu Samoa
SÜDAMERIKA, ZENTRALAMERIKA UND DIE KARIBIK Antigua und Barbuda Argentinien Barbados Belize Bolivien Chile Costa Rica Kuba Dominica Ecuador Grenada Guatemala Guyana Honduras Nicaragua Panama Paraguay Saint Kitts und Nevis Saint Lucia Saint Vincent und die Grenadinen Suriname Trinidad und Tobago Uruguay Venezuela
Länder in dieser Region, deren Staatsangehörige für das diesjährige Diversity Program nicht teilnahmeberechtigt sind: Brasilien, Dominikanische Republik, El Salvador, Haiti, Jamaika, Kolumbien, Mexiko und Peru. ________________________________________
* [1] Unter den Begriff "Land" in dieser Bekanntmachung fallen alle am Anfang von Seite 13 aufgelisteten Länder, Volkswirtschaften und andere Zuständigkeitsbereiche.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2006
|