Länderberichte zu Menschenhandel 2009
Deutschland (KATEGORIE 1)
Deutschland ist Transit- und Zielland für Frauen, Männer und Kinder, die Opfer des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft werden. Opfer wurden aus anderen Teilen Europas, Afrika (vorwiegend Nigeria), Asien und der westlichen Hemisphäre nach Deutschland gehandelt. Etwa ein Viertel der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung waren Deutsche, die innerhalb des Landes gehandelt wurden. Im Jahr 2007, dem letzten Jahr, für das statistische Daten vorliegen, wurde ein Rückgang der Zahlen tschechischer, rumänischer und polnischer Opfer und ein Anstieg der Zahlen bulgarischer, ungarischer und nigerianischer Opfer beobachtet. Zwölf Prozent der Opfer von Menschenhandel waren unter 18 Jahre alt. Die Mehrheit der registrierten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wurde in Bars und Bordellen ausgebeutet. Fälle zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurden hauptsächlich im Gaststättengewerbe sowie im Bereich Hausarbeit und in der Landwirtschaft gemeldet.
Die deutsche Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Abschaffung des Menschenhandels vollständig. Deutschland hat im Berichtszeitraum die Zahl der registrierten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und die Anzahl der Ermittlungen im Bereich Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft erhöht. Die Ermittlungen im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nahmen auch zu, aber die vorliegenden Zahlen legen nahe, dass nur 30 Prozent der Menschenhändler, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, keine Bewährungsstrafen erhielten. Die Statistiken besagen, dass 2007 drei Personen, die Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft betrieben, Freiheitsstrafen auf Bewährung erhielten. Fünf weitere Personen, die des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft verurteilt wurden, erhielten Geldstrafen oder Zuchtmittel. Allerdings werden in Fällen, in denen Täter mehrerer Straftaten für schuldig befunden wurden, in den Statistiken nur die Verurteilungen für den Anklagepunkt mit dem höchsten Strafmaß aufgeführt. Daher spiegeln die erhältlichen Statistiken kein vollständiges Bild der Verurteilungen und Strafen für Menschenhandel in Deutschland wider.
Empfehlungen für Deutschland: Innerhalb der Parameter des deutschen Justizsystems nach Möglichkeiten zu suchen, die Anzahl der verurteilten Menschenhändler zu erhöhen, die eine Freiheitsstrafe in einem Gefängnis verbüßen müssen; weiterhin die Bestrebungen zu verbessern, Fälle von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft aufzudecken und sie zu bekämpfen; zu gewährleisten, dass Opfer von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft und Kinder Zugang zu Hilfs- und Schutzangeboten haben; Maßnahmen im Bereich der Opferhilfe und die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft in den 16 Bundesländern zu standardisieren sowie Aufklärungskampagnen zu stärken, die Nutznießer von Zwangsarbeit und Kunden in der Sexindustrie ansprechen, insbesondere in den am stärksten frequentierten Rotlichtbezirken.
Strafverfolgung
Die deutschen Behörden zeigten im Berichtszeitraum angemessene Strafverfolgungsmaßnahmen. Deutschland verbietet alle Formen des Menschenhandels. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung steht laut Paragraf 232 des Strafgesetzbuches (StGB) und Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft laut Paragraf 233 unter Strafe. Die verhängten Strafmaße reichen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe und sind ausreichend streng und im Einklang mit Strafen, die für andere schwere Straftaten verhängt werden. Es ist gängige Praxis unter Richtern, Freiheitsstrafen von zwei Jahren oder weniger bei allen Straftaten, einschließlich Menschenhandel, zur Bewährung auszusetzen. Richter verurteilen Ersttäter, die sich des Menschenhandels schuldig gemacht haben, oft zu Bewährungsstrafen. Die deutschen Behörden brachten 2007 454 Ermittlungen in Fällen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zum Abschluss, was einer Steigerung von 29 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006 entspricht, und nahmen 92 Ermittlungen im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft auf, eine Zunahme um 18 Prozent seit 2006.
Im Jahr 2007, dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen, verfolgten die Behörden 155 Personen gemäß Paragraf 232 und 13 Personen gemäß Paragraf 233, was insgesamt 168 Fällen entspricht, verglichen mit insgesamt 193 strafrechtlichen Verfolgungen im Jahr 2006. Die staatlichen Stellen registrierten 133 Verurteilungen in Fällen von Menschenhandel, was einem leichten Rückgang im Vergleich zu 150 Fällen im Jahr 2006 entspricht. In den Fällen, in denen Straftaten in Verbindung mit Menschenhandel die höchsten Strafen zur Folge hatten, erhielten nur 30 Prozent der zu Freiheitsstrafen verurteilten Personen keine Bewährungsstrafe, verglichen mit 38 Prozent im Jahr 2006. Von den acht 2007 gemäß Paragraf 233 StGB, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, verurteilten Straftätern musste keiner eine Freiheitsstrafe antreten; fünf erhielten Geldstrafen oder Zuchtmittel, drei eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
2008 wurden zwei männliche Deutsche vom Landgericht Verden (Niedersachsen) der Entführung, Geiselnahme, Vergewaltigung und des Menschenhandels an zwei deutschen Frauen und einer bulgarischen Studentin schuldig gesprochen und zu zwölfeinhalb und 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In einem anderen Fall wurde ein polnisches Paar zu fünfeinhalb bzw. drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil es unter Vorspiegelung falscher Tatsachen junge Polinnen nach Deutschland gelockt und diese dort zur Prostitution gezwungen hatte. Während des Berichtszeitraums organisierten Polizei und Nichtregierungsorganisationen gemeinsam spezielle Seminare für mit den Ermittlungen betraute Polizisten, Opferschutzbeamte und Staatsanwälte sowie Workshops in Ursprungs- und Transitländern.
Schutz
Die deutschen Behörden haben ihre Opferhilfe im vergangenen Jahr fortgesetzt. Die Landesregierungen stellten finanzielle Mittel für Dutzende Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung, die Opfern von Menschenhandel Unterkunft boten, sie unterstützten und den Opferschutz förderten. Das Bundesfamilienministerium finanziert den Dachverband, in dem 36 Nichtregierungsorganisationen und Beratungszentren für Opfer des Menschenhandels vertreten sind, vollständig. Die große Mehrheit dieser Nichtregierungsorganisationen konzentrierte sich auf erwachsene, weibliche Opfer. In 12 der 16 Bundesländer existierten formale Kooperationsvereinbarungen zu Unterstützung von Opfern. Im Jahr 2007 registrierten staatliche Stellen 689 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, im Gegensatz zu 775 im Jahr 2006; 101 Menschen waren 2007 Opfer zur Ausbeutung der Arbeitskraft geworden, im Gegensatz zu 83 im Vorjahr.
Obwohl staatliche Stellen die Opfer ermutigten, ihre Ermittlungen zum Menschenhandel zu unterstützen, erklärten viele Opfer ihre Bereitschaft zur Kooperation mit den Behörden aufgrund von Drohungen und Beeinflussungen durch die Menschenhändler als eingeschränkt. Opfern wird eine 30-tägige Bedenkfrist eingeräumt.
Die Regierung hat für Opfer, denen bei Abschiebung in andere Länder Not oder Vergeltung drohen, rechtliche Alternativen angeboten. Zu diesen Maßnahmen gehören die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Verfahrens und die langfristige Aufenthaltserlaubnis für Opfer in bestimmten Umständen, z. B. wenn deren Rückkehr ins Ursprungsland eine ernsthafte Gefahr für sie bedeuten würde. Die Staatsanwaltschaften haben das Recht, Schutzmaßnahmen wie Polizeischutz anzuordnen, solange das Verfahren andauert. Auch die Landesregierungen unterstützten die Opfer zusätzlich; so stellte die Landesregierung Baden-Württemberg 2008 etwa 126.000 US-Dollar für Opfer von Zwangsprostitution bereit. Anfang 2009 veröffentlichte das Bundeskriminalamt für Polizei, Richter, Staatsanwälte und andere Beamte einen Leitfaden zur professionellen Unterstützung von Opfern des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung.
Prävention
Die Regierung setzte über das Jahr kontinuierlich ihre Bestrebungen fort, Menschenhandel zu verhindern. Sie unterstützte weiterhin finanziell Aufklärungsprogramme von Nichtregierungsorganisationen in Deutschland und im Ausland im Rahmen von Internetseiten, Postkarten, Telefon-Hotlines, Broschüren und Flyern. Eine größtenteils vom Berliner Senat finanzierte Berliner Nichtregierungsorganisation betrieb an Kunden der Sexindustrie gerichtete Internetseiten zur Aufklärung. Über gezielte Aufklärungskampagnen für mögliche Kunden in Deutschlands bekanntesten Rotlichtvierteln, z.B. in Hamburg, gibt es keine Erkenntnisse. 2008 begann das Ministerium für Arbeit und Soziales mit der Entwicklung eines Pilotprojekts, um professionelle Gruppen für die Unterstützung im Kampf gegen die Zwangsarbeit auszubilden. Die deutsche Regierung gab einen öffentlichen Bericht über den Menschenhandel in Deutschland einschließlich detaillierter Statistiken über Opfer und Ermittlungen aus dem Jahr 2007 heraus. Das Landgericht Kiel verurteilte im Juli 2008 einen deutschen Staatsbürger, der in Kambodscha festgenommen worden war, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Thailand, Vietnam, Kambodscha und die Philippinen sind die wichtigsten Destinationen für deutsche Sextouristen, deren Opfer Kinder sind. Die deutsche Regierung ließ Befehlshaber deutscher Militäreinheiten in internationalen Friedensmissionen darin schulen, wie sie ihre Untergebenen für das Thema Menschenhandel sensibilisieren können.
Originaltext: TIP Report Germany (Tier 1)



