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Informationen zur SEVIS-Gebühr

Das Department of Homeland Security (DHS) hat eine SEVIS- (Student and Exchange Visitor System) Gebühr für alle Antragsteller eines F-, J- und M-Visums eingeführt (Formular I-901). Dies betrifft alle Antragsteller eines F-, J- und M-Visums, deren anfängliches / ursprüngliches I-20 bzw. DS-2019 Formular ab dem 1. September 2004 ausgestellt wurde.

Wer muss eine Gebühr bezahlen
Alle Hauptantragsteller eines F-, J- und M-Visums müssen die neue SEVIS-Gebühr (I-901) bezahlen. Teilnehmer eines von der U.S. Regierung geförderten Austauschprogramms sind von der Zahlung ausgenommen. Diese Austauschprogramme sind durch eine Programmnummer gekennzeichnet, welche mit “G-1”, “G-2” oder “G-3” beginnt. Familienangehörige des Hauptantragstellers (Ehepartner bzw. unverheiratete Kinder unter 21), welche ein F-2, J-2 oder M-2 Visum beantragen, müssen die Gebühr nicht bezahlen. Ein Student oder Austauschbesucher, der ein neues Visum beantragt, um dasselbe Programm weiterzuführen, muss die Gebühr im Allgemeinen nicht bezahlen.

Höhe der Gebühr
Die Höhe der Gebühr beträgt $100 für Vollzeit-Programme und $35 für die folgenden kürzeren Austauschprogramme: Aupairs, Summer Work / Travel sowie Camp Counselors.

Zahlung der Gebühr
Einige Organisationen von Austauschprogrammen bezahlen die Gebühr für ihre Teilnehmer direkt. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Organisation, bevor Sie die Gebühr individuell bezahlen.

Studenten und Austauschschüler können die Gebühr nicht direkt im Konsulat bezahlen. Antragsteller müssen das Formular I-901 benutzen (Antrag auf SEVIS-Gebühr), um die SEVIS-Gebühr zu entrichten. Dieses Formular ist auf der folgenden Website erhältlich: www.ice.gov/sevis.

Es kann sein, dass Sie das I-901 Formular bereits von Ihrer Schule / Universität oder Ihrem Austauschprogramm erhalten haben. Nachdem Sie das Formular I-901 ausgefüllt haben (online oder auf Papier), können Sie die Gebühr entweder online mit Kreditkarte (Visa, Mastercard oder American Express) oder per Post mit einem U.S. Dollar-Scheck oder einer internationalen Geldanweisung bezahlen. Anweisungen zu beiden Zahlungsarten finden Sie im Internet auf der folgenden Website: www.fmjfee.com.

Zahlungsnachweis
Aufgrund der SEVIS-Bestimmungen muss dem Konsulat der Zahlungsnachweis über die SEVIS-Gebühr vorliegen, bevor ein Visa-Antrag bearbeitet werden kann. Dies kann entweder direkt durch das SEVIS-System geschehen oder durch das Einreichen des SEVIS-Zahlungsnachweises beim Visa-Interview. Antragsteller erhalten einen Papierbeleg über die Zahlung der SEVIS-Gebühr entweder durch einen Ausdruck der Website, auf der die Gebühr bezahlt wurde oder per Post auf dem Formular I-797 vom Department of Homeland Security.

Wenn Sie die SEVIS-Gebühr bezahlen müssen, dieses aber noch nicht erledigt haben, wird Ihr Visa-Antrag solange abgelehnt, bis der Zahlungsnachweis vorliegt. Sobald dem Konsulat der Zahlungsnachweis vorliegt, wird die Bearbeitung Ihres Visa-Antrags fortgesetzt.


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