jump over navigation bar
Mission SealUS Department of State
Diplomatische Vertretungen der USA in Deutschland flag graphic
Visainformationen

Nichteinwanderungs-visa

Austauschbesucher (J-Visum)

Austauschbesuchervisum - in die USA als Au-Pair, Austauschschüler, Praktikant oder für einen Ferienjob

Wenn Sie mit einem Austauschprogramm oder als Au-Pair in die Vereinigten Staaten reisen möchten, brauchen Sie ein Austauschbesuchervisum, da dies der einzig legale Weg ist, um in die USA einzureisen. Auch Praktikanten und Personen, die einen Ferienjob in den USA annehmen möchten, benötigen ein Austauschbesuchervisum.

Lassen Sie sich von Ihrer Austauschorganisation das Formblatt DS-2019 ausstellen (ehem. IAP-66) und zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie damit Ihren Visumsantrag stellen.

Ausnahmen:
Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahme.

Das Gesetz über Einwanderung und Staatsbürgerschaft sieht zwei Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für Teilnehmer eines Austauschprogramms in den USA vor. Das „J" Visum gilt für Austauschprogramme im Bereich Bildung und Kultur, die durch das Department of State, Bureau of Public Affairs bestimmt werden, während das „Q" Visum für internationale kulturelle Austauschprogramme vorgesehen ist, die durch die Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services - USCIS) genehmigt werden.

WAS IST EIN „J" VISUM?
Das „J" Besucherprogramm soll den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft fördern. Die Teilnahme ist möglich für Studenten aller akademischer Grade; Auszubildende, die eine Ausbildung in Firmen, Institutionen und Behörden erhalten; Lehrkräfte an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Sonderschulen; Professoren, die an einer Hochschule lehren oder Forschung betreiben möchten; Forschungswissenschaftler; Personen in der Ausbildung in medizinischen und damit verbundenen Bereichen und für internationale Besucher, die zu Reisezwecken, zur Beobachtung, Konsultation, Forschung, Weiterbildung, zur Weitergabe und Anwendung von spezialisierten Kenntnissen und Fähigkeiten in die USA kommen oder für Teilnehmer organisierter Programme mit direktem Personenaustausch.

WAS IST EIN „Q" VISUM?
Das „Q" Programm für den internationalen kulturellen Austausch ermöglicht eine praktische Ausbildung, die Arbeitsaufnahme, und es soll zur Weitergabe von Informationen in den USA beitragen über die Geschichte, Kultur und Traditionen im Herkunftsland des Teilnehmers.

FINANZIELLE MITTEL
Teilnehmer an einem „J" Programm müssen über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung aller anfallenden Kosten verfügen, oder die finanziellen Mittel müssen durch die Austauschorganisation in Form eines Stipendiums oder einer anderen Form der Unterstützung bereitgestellt werden. „Q" Austauschbesucher werden von ihren Arbeitgebern in gleicher Höhe bezahlt wie einheimische Arbeitskräfte in vergleichbaren Positionen.

SCHULISCHE VORBILDUNG
„J" Besucher müssen über eine ausreichende schulische Vorbildung, einschließlich englischer Sprachkenntnisse, verfügen, um an dem ausgewählten Programm teilnehmen zu können oder das Austauschprogramm muss so ausgelegt sein, dass Teilnehmer ohne Englischkenntnisse aufgenommen werden können. Der „Q" Austauschbesucher muss mindestens 18 Jahre alt sein und Informationen über kulturelle Besonderheiten seines Herkunftslandes vermitteln können.


MEDIZINISCHE AUSBILDUNG IN THEORIE UND PRAXIS
Austauschbesucher, die im Rahmen des „J" Programms für die theoretische und praktische medizinische Ausbildung in die Staaten kommen, müssen bestimmte Sonderauflagen erfüllen. Als Ausländer müssen sie den Aufnahmetest für das Hochschulstudium der Medizinischen Wissenschaften (Foreign Medical Graduate Examination on Medical Studies) ablegen, sie müssen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen und es gelten zeitliche Beschränkungen im Hinblick auf die Dauer ihres Programms. Ärzte in Austauschprogrammen, die zu Zwecken der Lehre, Beobachtung, Forschung oder Beratung, die keine oder kaum Patientenbetreuung beinhalten, in die USA kommen, sind nicht an obenstehende Bedingungen gebunden.

ANTRAGSFORMULARE
Teilnehmer an einem „J" Programm müssen ein Formblatt DS-2019 vorlegen, das durch eine anerkannte Austauschorganisation ausgestellt wird. Für Teilnehmer an einem „Q" Programm muss ein Formblatt I-129, Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus, bei der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services - USCIS) eingereicht und von dieser genehmigt werden. Die Bestätigung der Petition wird dem Sponsor auf dem Formblatt I-797 mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine genehmigte Petition nicht die Erteilung eines Visums garantiert, falls sich der Antragsteller nach dem Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetz nicht für ein Visum qualifiziert.


NICHT-QUALIFIZIERUNG - SONDERGENEHMIGUNGEN
Das Antragsformular DS-156 listet Personengruppen auf, die nach amerikanischem Recht nicht für Nichteinwanderungsvisa in Frage kommen. In manchen Fällen kann sich ein abgelehnter Antragsteller um die Aussetzung der Visa-Ablehnung bemühen und ein Visum erhalten, wenn die Genehmigung vorliegt.



VISABEANTRAGUNG
Für ein Visum müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

• bei deutschen Staatsbürgern den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein;

• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden;

• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen;

• alle Antragssteller für F, J und M Visa müssen zusätzlich das Formular DS-158 (Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund) einreichen;

• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;

• Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;

• weitere Unterlagen: für den „J"-Antragsteller das Formular DS-2019, für den „Q"-Antragsteller die Notice of Action/Approval I-797 (Original). Diese Unterlagen sind nicht bei den konsularischen Vertretungen erhältlich, sondern nur bei der jeweiligen Austauschorganisation bzw. dem Arbeitgeber anzufordern;

• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.

• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben).

Sowohl „J" als auch „Q" Antragsteller müssen nachweisen, dass sie eine feste Bindung an ihren Wohnsitz im Ausland haben und nur für eine befristete Zeit in die Vereinigten Staaten reisen werden. In welcher Form diese Nachweise zu erbringen sind, kann nicht allgemeingültig festgelegt werden, da sich Gründe und Umstände der Antragsteller von Fall zu Fall unterscheiden.

Das SEVIS-Programm
Das Ministerium für innere Sicherheit (DHS) hat eine SEVIS (Student and Exchange Visitor System) Gebühr eingeführt. Sie gilt für alle Antragsteller von F, J und M Visa mit I-20 oder DS-2019 Formularen, die am oder nach dem 1. September 2004 ausgestellt wurden.
SEVIS ist ein Internet-basiertes System, das F, M und J Visa-Teilnehmer (und ihre Familienangehörigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 oder das Formuar DS-2019) bis zum Abschluss/Verlassen der Schule oder Beenden des Austauschprogramms verfolgt.
Für die meisten Antragsteller wird eine SEVIS-Gebühr von $100 erhoben. Weitere Informationen, Formular I-901 und Zahlungsmodalitäten


VISAINTERVIEW
Alle Antragsteller von J-Visa (Austauschbesucher) müssen ihre Antragsunterlagen persönlich in Berlin, Frankfurt oder München einreichen.

Alle Visa-Antragsteller einen Termin mit unserem Visa Informationsdienst zur Beantragung des Visums, biometrischen Datensammlung und einem Visa-Interview mit dem Konsul vereinbaren.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7-20 Uhr, Montag-Freitag.


Wir verstehen die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe von Antragstellern. Häufig haben insbesondere diese Antragsteller wenig Zeit, um sich bei ihrem Austauschprogramm oder ihrer Schule zu melden. Um weitestgehend sicherzustellen, dass jeder Antragsteller seinen Einreisetermin einhalten kann, wird täglich eine grössere Anzahl von Terminen speziell für Antragsteller von J und F/M Visa reserviert. Wir werden den Terminplan genau beobachten, um Rückstände bei der Terminvergabe möglichst gering zu halten. Wir empfehlen jedoch allen Antragstellern, sich so früh wie möglich um einen Termin zu bemühen, da die Anzahl der Beantragungen uns nicht im Voraus bekannt ist.

Bearbeitungsdauer
Antragsteller aller hier aufgeführten Kategorien sollten erwarten, mehrere Stunden aufwenden zu müssen.
Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen. Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.

Wann sollte der Antrag gestellt werden
Aufgrund der beschriebenen Bearbeitungsdauer sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Das Amerikanische Gesetz sieht jedoch vor, dass F- und M-Visa frühestens 90 Tage vor Beginn des jeweiligen Studienbeginns ausgestellt werden können; dies betrifft jedoch nicht die Ausstellung von J-Visa. J-Visa sollten so bald wie möglich nach Erhalt des DS-2019 beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass Inhaber von F-, M- and J-Visa, gemäss der Bestimmungen der Einwanderungsbehörde (Department of Homeland Security), frühestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Studiums bzw. Austauschprogramms (massgebend sind die Daten in Ihrem I-20 bzw. DS-2019) einreisen dürfen.

Sicherheitshinweis für Visa-Antragsteller mit Interviewterminen
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass durch die Sicherheitsüberprüfungen keine Verzögerungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen keine elektronischen Geräte, einschliesslich Mobiltelefone, PDAs, Laptops, etc. in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden. Rucksäcke, Koffer, Aktenkoffer und Kinderwagen sind ebenfalls nicht erlaubt, jedoch kleine Hand- oder Brieftaschen. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren und konfisziert Waffen aller Art. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Gegenstände zu Hause oder in einem verschlossenen Auto zu lassen oder einem Freund oder Verwandten zu geben, der außerhalb des Geländes auf Sie wartet. Antragsteller sollten nur die Unterlagen mitbringen, die für die Visabeantragung benötigt werden. Ihre Kooperation unterstützt uns in unserem Bemühen, Sicherheit aller zu gewährleisten und Sie termingerecht interviewen zu können.

Visa-Antragsteller müssen alle Unterlagen in einer offenen, durchsichtigen Plastikmappe (z.B. Klarsichthülle) mitbringen. Unterlagen in verschlossenen oder undurchsichtigen Umschlägen oder Mappen dürfen nicht mit in die Konsularabteilung gebracht werden.


EINREISE
Ein Visum ist keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten. Die Abteilung für Grenzschutz in den USA (Bureau of Customs & Border Protection - CBP) kann die Einreise verweigern. Diese Behörde entscheidet über die Dauer des Auftenthalts, nicht der Konsularbeamte in Deutschland. Bei der Einreise vermerkt ein CBP-Beamter die Dauer des erlaubten Aufenthalts auf dem Formular I-94, Record of Arrival-Departure.


ZUSATZINFORMATIONEN

Arbeitsaufnahme
Die Arbeitsaufnahme für Personen mit „J" Status hängt von den Bedingungen des jeweiligen Programms ab. Teilnehmer an Programmen, die eine Ausbildung am Arbeitsplatz, eine Lehr- oder Forschungstätigkeit oder eine andere Beschäftigung vorsehen, die eine bezahlte Arbeit einschließen, dürfen eine solche Arbeit annehmen. Teilnehmer an Programmen, die keine Tätigkeit vorsehen, ist eine Arbeitsaufnahme außerhalb des jeweiligen Programms nicht gestattet. Das „Q" Programm für den internationalen kulturellen Austausch gestattet ausdrücklich die bezahlte Arbeit als Teil des Programms.


Auflage zur Rückkehr an den Wohnsitz im Ausland
Bestimmte „J" Austauschbesucher, die an Programmen teilnehmen, die ganz oder teilweise, direkt oder indirekt durch eine Behörde der amerikanischen Regierung oder der Regierung ihres eigenen Landes finanziert werden, oder die Staatsangehörige oder Bewohner eines Landes sind, in dem laut Feststellung durch das Department of State, Bureau of Public Affairs, ein Bedarf an Personen mit den Fähigkeiten der Austauschbesucher besteht, müssen nach Beendigung ihres Programms in den USA in ihr Heimatland oder das Land ihres festen Wohnsitzes zurückkehren und dort zwei Jahre wohnhaft sein, bevor sie ein Einwanderungsvisum, ein Verlobtenvisum oder ein Visum für vorübergehend Beschäftigte beantragen können. „Q" Austauschbesuchern ist die Teilnahme an einem anderen „Q" Programm nicht gestattet, bevor sie nicht ein Jahr außerhalb der USA wohnhaft waren.


Familienangehörige
Ehepartner und minderjährige Kinder von Teilnehmern an „J" Programmen können „J-2" Visa bei Vorlage einer Ausfertigung des Formblattes DS-2019 beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm in die USA zu folgen. Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, die zur Deckung aller in den Staaten anfallenden Kosten erforderlich sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können Familienangehörige bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde einen Antrag für eine Arbeitsaufnahme in den USA stellen. Ehepartner und Kinder eines „Q" Besuchers haben kein Anrecht auf ein Einreisevisum in Ableitung des „Q" Visums des Hauptantragstellers.


WEITERE ANFRAGEN
Fragen bezüglich der „J" Programme, des Formblattes DS-2019 und der Möglichkeit Austauschprogramme zu wechseln oder zu verlängern, beantwortet das Department of State, Bureau of Public Affairs, Exchange Visitor Program Office in Washington D.C. Fragen, die „Q" Programme betreffen sowie Qualifikationen für diverse Visa-Kategorien, Bedingungen und Beschränkungen in Hinsicht auf die Arbeitsaufnahme, sollten vom zukünftigen Arbeitgeber oder einem seiner Vertreter an das nächstgelegene USCIS-Büro gerichtet werden.

Visa-Informationsdienst
Zur der Vereinbarung eines Interviewtermins wenden Sie sich bitte an unseren Visa-Informationsdienst.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7-20 Uhr, Montag-Freitag.

Letzte Aktualisierung: September 2007


zurück nach oben ^


    Diese Website wird vom US-Außenministerium betreut.
    Externe Links zu anderen Internet-Sites sollten nicht als Unterstützung der darin enthaltenen Ansichten oder Datenschutzrichtlinien ausgelegt werden.


Diplomatische Vertretungen der USA