jump over navigation bar
Mission SealUS Department of State
Diplomatische Vertretungen der USA in Deutschland flag graphic
Visainformationen
 
  Visabeantragung Nichteinwanderungs-visa Besucher (B-Visum) Austauschbesucher (J-Visum) Studentenvisum (F/M-Visa) Schülervisum für den Besuch öffentlich finanzierter Schulen Journalisten/Medien (I-Visum) Handels- oder Investorenvisum (E-Visum) Vorübergehend Beschäftigte (H/L/O/P/Q-Visum) Crew-Mitglieder (C1/D-Visa) Arbeitserlaubnis für Ehepartner von Haltern von E und L-Visa Unbegrenzte Visa Diplomaten, Regierungsbeamte, internationale Organisationen Einwanderungsvisa Green Card Lotterie (DV-Program) Green Card Verlängerung & Ersatz

Nichteinwanderungs-visa 

US-Visa für Diplomaten, Regierungsbeamte und Angestellte von internationalen Organisationen

In der Bundesrepublik Deutschland werden alle diplomatischen/dienstlichen Visa in der US-Botschaft, Clayallee 170, 14195 Berlin-Dahlem, bearbeitet. Anträge für Dienstreisen für die Vereinigten Staaten können montags bis freitags, von 8.00 bis 12.00 Uhr, außer an amerikanischen und deutschen Feiertagen, bei der Visaabteilung in Berlin abgegeben werden. Diplomaten, die z.B. Besuchervisa beantragen möchten, bekommen in der Regel einen Vorzugs-Besuchstermin um 14.00 Uhr für eine persönliche Vorsprache.

Bitte schicken Sie eine E-Mail an DiplomaticVisaBerlin@state.gov, um einen Termin für die Abgabe von Anträgen für Dienstreisen oder für ein diplomatisches Besuchervisum zu vereinbaren.

Hinweis: Für Dienstreisen ist keine persönliche Vorsprache notwendig. Für Antragsteller diplomatischer Besuchervisa ist jedoch eine persönliche Vorsprache bei einem Konsularbeamten mit Abgabe von biometrischen Fingerabdrücken erforderlich.

Visa-Kategorien für Diplomaten und Regierungsbeamte

Diplomaten/Regierungsbeamte: Um sich für ein "A"-Visum zu qualifizieren, muss die Person im Auftrag von seiner/ihrer nationalen Regierung (Bundesregierung) für amtliche Zwecke in die Vereinigten Staaten reisen. Die Tatsache, dass die Reise im Interesse oder unter der Kontrolle der Regierung stattfindet, ist nicht der entscheidende Faktor zur Feststellung, ob sich der Antragsteller/die Antragstellerin für ein A-Visum qualifiziert. Die Dienstleistungen die zu erbringen sind, müssen eindeutig bundesstaatlichen Charakter haben. Lokale Regierungsbeamte, die ihr Bundesland, Provinz, Stadt oder lokale politische Vertretung repräsentieren, qualifizieren sich nicht für den A-Status und benötigen normalerweise ein B1/B2 Visum.

Wichtiger Hinweis: Ausländische Beamte, die Dienstreisen in die Vereinigten Staaten unternehmen, benötigen ein "A"-Visum für die Einreise. Sie können nicht mit einem Touristenvisum oder visafrei unter dem Visa Waiver Program einreisen.

Regierungsbeamte, die nicht dienstlich in die Vereinigten Staaten reisen möchten oder als Touristen reisen, benötigen ein "B"- Visum oder können, falls qualifiziert, visafrei unter dem Visa Waiver Program einreisen.

Internationale Organisationen

Um sich für ein "G" Visum zu qualifizieren, muss die bestimmte Person zum dienstlichen Zweck in die Vereinigten Staaten einreisen. Mitglieder einer ständigen Vertretung einer anerkannten Regierung bei einer internationalen Organisation qualifizieren sich für ein G-1 Visum. Vertreter einer anerkannten Regierung, die in die Vereinigten Staaten vorübergehend einreisen, um an einem Treffen einer designierten internationalen Organisation teilzunehmen, qualifizieren sich für ein G-2 Visum. Vertreter von nicht anerkannten Regierungen oder Regierungen, die Nicht-Mitglied sind, qualifizieren sich für ein G-3 Visum. G-4 Visa werden für Personen ausgestellt, die in die Vereinigten Staaten reisen, um eine Stelle bei einer designierten internationalen Organisation, einschließlich der Vereinten Nationen, anzutreten.

G-1, G-2 und G-3 Visaanträge müssen zusammen mit einer Verbalnote der nationalen Regierung des Antragstellers eingereicht werden. G-4 Visaanträge müssen zusammen mit einem offiziellen Ersuchen der entsprechenden internationalen Organisation eingereicht werden.

NATO-Visa

Eine Einzelperson wird für die Beantragung eines Visums unter dem NATO-Symbol eingeordnet, falls er oder sie in die Vereinigten Staaten einreisen möchte gemäß der maßgeblichen Verordnung des „Agreement on the Status of the North Atlantic Treaty Organization, National Representatives and International Staff". Jedoch sind viele Mitarbeiter der Streitkräfte von der Pass- und Visumpflicht befreit, wenn sie entweder dem NATO Allied Headquarters in den Vereinigten Staaten angehören und dienstlich reisen oder unter einem „NATO Status of Forces Agreement" in die Vereinigten Staaten einreisen. Im letzteren Falle müssen sie den offiziellen militärischen Ausweis und den NATO-Marschbefehl mit sich führen.

Unmittelbare Familienmitglieder von Diplomaten/Beamten, NATO-Mitgliedern
- sind definiert als der Ehepartner/die Ehepartnerin und unverheiratete Söhne und Töchter jeglichen Alters, die Mitglieder des Haushalts des Hauptantragstellers sind. Sie sind berechtigt, ein ableitendes Visum zu erhalten. Unverheiratete Lebenspartner, die von der entsendenden Regierung als Familienmitglied des Hauptantragstellers anerkannt werden, qualifizieren sich nicht für ein ableitendes Visa, können jedoch ein B/B2 Visa beantragen, wenn anderweitig qualifiziert.

Hausangestellte von Personen, die diplomatische/dienstliche/NATO-Visa besitzen, können unter bestimmten Bedingungen A-3, G-5 oder NATO-7 Visa erhalten.

Wie stellt man einen Antrag

Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visaantragsformular DS-156 in elektronischer Ausfertigung ist für den Visaantragsteller/die Visaantragstellerin erforderlich. Die Bedingung, dass männliche Antragsteller, die zwischen 16 und 45 Jahre alt sind, das Zusatzformular DS-157 ausfüllen müssen, trifft nicht auf Antragsteller zu, die A-1, A-2, G-1, G-2, G-4 oder NATO-Visa beantragen. Der Visaantrag muss bei der Botschaft zusammen mit einem gültigen Reisepass, einem farbigen Passbild, das nicht älter als 6 Monate sein darf, einer Verbalnote und einer Kopie des Protokollausweises für Diplomaten/Beamte, die in der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert sind, eingereicht werden. Die Verbalnote muss die Namen der Reisenden und ihre Titel oder den dienstlichen Status beinhalten. Die Verbalnote muss ebenfalls das Abfahrtsdatum, den Zweck der Reise, das Reiseziel und die Aufenthaltsdauer beinhalten.

Ein persönliches Gespräch mit einem Konsularbeamten und biometrische Fingerabdrücke sind erforderlich für Hausangestellte für A-3, G-5 und NATO-7 Visa, wie auch für B1/B2 Visa- Antragsteller als Lebenspartner/innen von Diplomaten/Beamten.

Visaantrags- und Visaausstellungsgebühr

Personen mit diplomatischen Pässen sind von Gebühren für alle Visakategorien befreit. Personen mit Dienstpässen müssen für Dienstvisa keine Gebühr bezahlen, aber müssen für nicht-amtliche Visa die Visaantrags- und Visaausstellungsgebühr, falls zutreffend, bezahlen.

- US-Vertretungen -
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Leipzig
München

Tools:

 Druckversion



 
 

    Diese Website wird vom US-Außenministerium betreut.
    Externe Links zu anderen Internet-Sites sollten nicht als Unterstützung der darin enthaltenen Ansichten oder Datenschutzrichtlinien ausgelegt werden.


Diplomatische Vertretungen der USA