Biometrische Erfassung von zehn Fingerabdrücken
Ab dem 10. Dezember 2007 werden bei der Beantragung der meisten Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa in Deutschland vom Antragsteller zehn Fingerabdrücke elektronisch erfasst. Die elektronische Abnahme der Fingerabdrücke erfolgt beim Visumgespräch. Das neue Verfahren ist sauber und findet ohne Verwendung von Tinte statt. Die Erfassung der zehn Abdrücke dauert im Durchschnitt nur ein bis zwei Minuten und damit nur unwesentlich länger als die bisher übliche Erfassung von zwei Fingerabdrücken.
Es gibt keine Änderungen bezüglich der Kategorien für Antragsteller, die bei dem Gesprächstermin Fingerabdrücke abgeben müssen. Wie bisher sind Personen, die ein diplomatisches oder offizielles Visum beantragen, Antragsteller, die jünger als 14 oder älter als 79 Jahre alt sind sowie medizinische Notfälle von der Regelung ausgenommen.
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| Zehn-Finger-Scanner |
Bitte beachten Sie: Antragsteller, die einen Fingerabdruck abgeben müssen und einen Schnitt, eine Blase oder eine andere vorübergehende Hautverletzung an ihren Fingern haben, bekommen möglicherweise kein Visum, bevor die Verletzung an ihren Fingern abgeheilt ist und die Abdrücke genommen werden können.
Die neue Regelung ermöglicht es dem US-Außenministerium und dem US-Ministerium für innere Sicherheit, die Fingerabdrücke von Visumantragstellern effektiver zu überprüfen und zuzuordnen und Antragsteller zu identifizieren, die aufgrund von Vorstrafen nicht für ein Visum in Frage kommen. Damit wird der Standard für die biometrische Überprüfung von ausländischen Staatsbürgern, die in die Vereinigten Staaten einreisen, umgesetzt, der am 7. Juni 2005 vom Rat für innere Sicherheit ratifiziert wurde. Weitere Informationen finden Sie unter: http://travel.state.gov/visa/immigrants/info/info_1336.html#easy1



