Grundsätzlich ist eine Arbeitsaufnahme in den USA - und sei der Zeitraum noch so kurz - nur mit einem Arbeitsvisum möglich.
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie bereits einen Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten gefunden haben. Ihr Arbeitgeber muss in den USA eine Petition auf eine Arbeitsgenehmigung für Sie einreichen. Sobald Sie die Bestätigung dieser Genehmigung erhalten, können Sie Ihren Visumantrag stellen. Die konsularischen Vertretungen der USA in Deutschland vermitteln KEINE Arbeitsstellen.
Auch eine Tätigkeit als Praktikant, Au-Pair oder im Rahmen eines Ferienjobs ist nur mit einem Visum möglich.
Hinweis: - Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahme.
Visa-Kategorien für vorübergehend Beschäftigte Jede Person, die für einen befristeten Zeitraum in den USA arbeiten möchte, benötigt ein entsprechendes Visum. Das Gesetz über Einwanderung und Staatsbürgerschaft sieht die folgenden Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für vorübergehend Beschäftigte vor. Einige Klassifikationen sind pro Jahr zahlenmässig beschränkt.
Die Klassifikation:H-1B ist vorgesehen für einen Fachberuf, der die theoretische und praktische Anwendung hochspezialisierter Kenntnisse beinhaltet und den Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung voraussetzt. Für diese Klassifikation ist eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich. Dieser Visatyp schliesst auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf Regierungsebene sowie kooperative Projekte unter der Leitung des Verteidigungsministeriums ein.
H-2A ist vorgesehen für die zeitlich befristete oder saisonale Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich.
H-2B ist vorgesehen für zeitlich befristete oder saisonal Beschäftigte ausserhalb des Landwirtschaftsbereichs. Diese Klassifikation verlangt eine befristete Arbeitserlaubnis, ausgestellt vom Arbeitsministerium.
H-3 ist vorgesehen für Auszubildende im nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich. Diese Klassifikation trifft auch für ein Praktikum im Rahmen der Erziehung behinderter Kinder zu.
L-1 ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des selben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird.
Für L-1 Visa wird eine Gebühr in Höhe von 500 Dollar erhoben für die Verhinderung und Aufdeckung von Fälschungen seitens Personen, die L-1-Visa mithilfe von "Rahmen"-Vorschriften im Ausland beantragen. mehr
O-1 ist vorgesehen für Personen mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Geschäftswesen oder Sport, oder für Personen mit überragenden Leistungen in der Filmindustrie.
0-2 ist vorgesehen für Personen, die den Inhaber eines O-1 Visums begleiten, um ihm bei einer künstlerischen oder sportlichen Darbietung anlässlich einer speziellen Veranstaltung oder Vorführung zu assistieren.
P-1 ist vorgesehen für einen einzelnen Athleten, ein Team von Athleten, oder Mitgliedern einer Gruppe von Unterhaltungskünstlern, die internationale Anerkennung geniessen.
P-2 ist vorgesehen für Künstler und Personen aus der Unterhaltungsbranche, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms an einer Aufführung mitwirken.
P-3 ist vorgesehen für Künstler oder Entertainer, die ein Programm darbieten, das als kulturell einmalig einzustufen ist.
Q-1 ist vorgesehen für Teilnehmer an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm, das eine praktische Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme ermöglicht. Ziel ist, dass die Teilnehmer Informationen über Geschichte, Kultur und Traditionen ihrer Heimatländer vermitteln.
PETITIONEN Um als Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum unter den oben beschriebenen Klassifikationen Berücksichtigung zu finden, muss dem Konsularbeamten das genehmigte Formblatt I-129, "Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus", von der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder das Formblatt I-797 ("Notice of Action/Approval") vorliegen. Eine solche Petition muss von dem zukünftigen Arbeitgeber oder Agenten des Antragstellers in den USA eingereicht werden. Das genehmigte Formblatt I-797 bekommt der Antragsteller von seinem Arbeitgeber dann aus den USA zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer solchen Petition an sich keine Garantie für die Ausstellung eines Visums darstellt, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller gewisse Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft nicht erfüllt.
NICHT-QUALIFIZIERUNG/VISABEFREIUNG Das Nichteinwanderungsformular DS-156 listet Personengruppen auf, die nach amerikanischem Recht für ein Visum nicht in Frage kommen. In einigen Fällen kann sich ein Antragsteller, der unter diese Kategorie fällt, aber ansonsten als vorübergehend Beschäftigter geeignet ist, um die Aussetzung der Ablehnung bemühen. Sobald diese in Kraft tritt, kann ein Visum ausgestellt werden.
VISABEANTRAGUNG Antragsteller für ein zeitlich begrenztes Arbeitsvisum sollten sich generell an die amerikanische Botschaft bzw. das Konsulat wenden, das für ihren Wohnsitz zuständig ist.
Interviewtermine Um einen Interviewtermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an unseren Visa-Informationsdienst:
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag-Freitag. • Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können: +49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
Erforderliche Unterlagen Für ein befristetes Arbeitsvisum müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• der bei deutschen Staatsbürgern mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültige Reisepass. Bei Staatsbürgern bestimmter Länder muss der Pass bei der Ausreise aus den USA noch mindestens sechs Monate gültig sein;
• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden
• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen;
• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller (egal welchen Alters);
• das Originalformblatt I-797 ("Notice of Action/Approval");
• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.
• ein adressierter, frankierter (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, gross genug für den Pass und alle Dokumente (bitte kein Einschreiben).
EINREISE Bitte beachten Sie, dass ein Visum die Einreise in die Vereinigten Staaten nicht garantiert. Die amerikanische Einwanderungsbehörde USCIS hat das Recht, die Einreise zu verweigern. Auch der Zeitraum, in dem sich der Besitzer eines befristeten Arbeitsvisums in den USA aufhalten darf, wird durch USCIS in den USA festgelegt, nicht im Konsulat. Der Einwanderungsbeamte vermerkt bei der Ankunft die genehmigte Aufenthaltsdauer auf dem Formblatt I-94 (Record of Arrival-Departure). Die Personen, die über die auf dem Formblatt angegebene Frist hinaus bleiben wollen, müssen sich mit USCIS in Verbindung setzen und das Formblatt I-539, Verlängerung des Aufenthaltes, anfordern. Die Entscheidung darüber, ob einem Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes stattgegeben wird, trifft allein USCIS.
ZUSATZINFORMATIONEN
Familienangehörige Mit Ausnahme der Teilnehmer an internationalen kulturellen Austauschprogrammen (Q-1) können Ehepartner und Kinder den Hauptantragsteller begleiten oder ihm in die USA folgen. Einer Person, die ein Visum als Ehepartner oder Kind eines vorübergehend Beschäftigten erhalten hat, ist die Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten nicht gestattet, Ausnahme Ehepartner von L-Visainhabern (firmeninterne Versetzung). Der Hauptantragsteller muss nachweisen können, dass er in der Lage ist, für den Unterhalt seiner Familie aufzukommen.
Zeitliche Begrenzungen Für alle oben aufgeführten Klassifikationen werden zeitliche Beschränkungen festgesetzt, innerhalb der die ausländische Arbeitskraft in den Vereinigten Staaten tätig sein darf. In einigen Fällen können diese Fristen von der USEinwanderungsbehörde verlängert werden, damit die Tätigkeit zum Abschluss gebracht werden kann. Danach muss die ausländische Arbeitskraft eine bestimmte festgelegte Zeit im Ausland verbringen, bevor sie als Arbeitnehmer erneut eine befristete Tätigkeit unter einer der aufgeführten Klassifikationen aufnehmen darf. Die US-Einwanderungsbehörde wird den Arbeitgeber, der die Petition einreicht, auf Formblatt I-797 benachrichtigen, wenn eine Petition, die Verlängerung einer Petition oder die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung unter einer der obigen Klassifikationen genehmigt wurde. Der ausländische Arbeitnehmer sollte das Formblatt I-797 (Original) zur Beantragung eines neuen Visums oder zur Verlängerung eines Visums während der Gültigkeitsdauer der Petition vorlegen. Die Genehmigung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis oder ein beantragtes Einwanderungsvisum für eine Vorzugskategorie darf nicht Grundlage für die Ablehnung eines Nichteinwanderungsvisums für einen Antragsteller der H-1 oder L Klassifikation sein.
WEITERE FRAGEN Weitere Anfragen über das Petitionsverfahren, die die Qualifikation für verschiedene Klassifikationen und die Bedingungen und Auflagen der Arbeitsaufnahme betreffen, sollten durch den zukünftigen Arbeitgeber oder Auftraggeber in den USA an die US-Einwanderungsbehörde gerichtet werden.
Visa-Informationsdienst Um einen Interviewtermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an unseren Visa-Informationsdienst: • Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). 7-20 Uhr, Montag-Freitag. • Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können: +49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7-20 Uhr, Montag-Freitag.
Letzte Aktualisierung: September 2007
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