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Offizielle Reden & Texte

Die Rolle der US-Regierung bei der Restitution von Raubkunst

Rede von J. Christian Kennedy, Sondergesandter für Holocaustfragen

Potsdam
23. April 2007

Professor Schoeps, ich danke Ihnen für die Gelegenheit, hier bei dieser Konferenz sprechen zu dürfen und dabei Menschen kennenzulernen, die sich auf dem Gebiet der Restitution von Raubkunst stark engagieren. Es handelt sich um ein Thema, das in den letzten Jahren vermehrt öffentliche Aufmerksamkeit erfahren hat, da prominente Fälle gelöst wurden oder ein Stadium erreichten, das berichtenswert war. Der lebendige und aktive Kunstmarkt von heute hat dem Thema Raubkunst eine neue Dimension verliehen.

Die Verschleppung von Kulturgütern ist seit Jahrhunderten Teil von Kriegen, aber sie erreichte im Zweiten Weltkrieg, als massiv Kunstgegenstände gestohlen wurden, einen Höhepunkt. Die Alliierten waren sich dieser Plünderungen wohl bewusst, und im Januar 1943 behielten sich 18 Länder in der Erklärung von London das Recht vor, Eigentumsübertragungen in Deutschland und anderen Ländern, die die Nationalsozialisten während des Krieges besetzt hielten, für ungültig zu erklären. 

Viele von Ihnen beschäftigen sich mit Herkunftsfragen und wissen daher sehr gut, wie weit die Nationalsozialisten gingen, um einzelne Kunstwerke zu erwerben oder Kunst, die der Führung der Nationalsozialisten als entartet galt, zu verunglimpfen oder sogar zu zerstören. Das Ergebnis war die vollständige Zerschlagung europäischer Museen und privater Kunstsammlungen. Weitere Kunstwerke wurden während der Kampfhandlungen zerstört oder verschwanden in der folgenden Besatzungszeit. Es dauerte nach dem Krieg etwa fünf Jahre, bis Kunstgegenstände aufgefunden, sortiert, identifiziert und an die Länder, aus denen sie entwendet wurden, zurückgegeben werden konnten. Bis die einzelnen Länder die Kunstwerke ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben konnten, verging dann weitere Zeit.

Mit einigen Ausnahmen dauerte es noch bis zum Zusammenbruch des Kommunismus, bis ernsthafte Anstrengungen zur Identifizierung von Kunstgegenständen unternommen wurden, die noch nicht an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben worden waren. Mehr als 60 Jahre später versuchen wir also immer noch, die Puzzlestücke zusammenzusetzen und verzeichnen dabei unterschiedliche Erfolge.

Die Vereinigten Staaten wurden von den Verwüstungen des Krieges verschont, aber als eine der Alliierten Mächte spielten sie eine wichtige Rolle bei der Rückgabe der Kunstwerke, die nach dem Krieg in Salzbergwerken und anderen Aufbewahrungsorten gefunden worden waren. Diese Rolle wurde im Detail in einem relativ neuen Buch mit dem Titel "Rescuing DaVinci" von Robert Edsel beschrieben. Es handelt sich nicht um eine wissenschaftliche Studie, sondern vielmehr um eine populärwissenschaftliche Beschreibung der Arbeit einiger Experten in der unmittelbaren Nachkriegszeit, Kunstwerke an die Länder zurückzugeben, in denen sie sich vor dem Krieg befanden. Eine wissenschaftliche Studie der Konfiszierung von Kunstgegenständen und der Bemühungen der Alliierten, sie zurückzugeben, ist "Der Raub der Europa" von Lynn Nicholas, ein Werk, das Sie alle kennen. Das öffentliche Fernsehen in den Vereinigten Staaten strahlte vor kurzem einen ausgezeichneten Dokumentarfilm über die Recherchen von Dr. Nicholas und Robert Edsel aus.

1998 berief das US-Außenministerium die Konferenz von Washington über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust ein. Die Konferenz beschäftigte sich mit Eigentumsrückerstattung, Versicherungsfragen und unter anderem auch mit Nazigold, aber Schwerpunkt der Konferenz war die Beutekunst. Die Vertreter von 44 Staaten, die an der Konferenz teilnahmen, nahmen die Prinzipien der Washingtoner Konferenz bezüglich der von den Nationalsozialisten konfiszierten Kunst im Konsens an. Aus diesen sehr allgemeinen Prinzipien gingen weitere Dokumente hervor, die den internationalen Kunsthandel nun zusammen mit diesen Grundsätzen leiten. Potenzielle Käufer von Kunstgegenständen einer möglicherweise in Zusammenhang mit dem Holocaust stehenden Herkunft sind zum Großteil aufgrund dieser Prinzipien sehr vorsichtig geworden, und die angehenden Verkäufer dieser Werke haben sehr sorgfältig recherchiert um sicherzugehen, dass der betreffende Kunstgegenstand eine klare und saubere Geschichte hat.

Weil bei Ansprüchen auf Kunstwerke in den Vereinigten Staaten im Allgemeinen ein Anspruchsteller auf der einen Seite und eine private Institution oder ein privater Sammler auf der anderen Seite stehen, ist die Rolle der US-Regierung auf bestimmte Fälle beschränkt. Als Regierung drängen wir weiter darauf, dass ausländische Regierungen und Institutionen die Washingtoner Prinzipien einhalten und Kunstwerke an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben.

Die Washingtoner Prinzipien basieren auf der einfachen Annahme, dass in der Zeit von 1933 bis 1945 an einen anderen Ort verbrachte Kunstwerke an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden sollten. Aufgrund unserer Erfahrungen in der unmittelbaren Nachkriegszeit sind wir uns bewusst, dass es sich um ein sehr vielschichtiges Thema handelt, und es durchaus möglich ist, dass Experten in den einzelnen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Der den Prinzipien von Washington zugrunde liegende Gedanke war nicht die Einführung eines bestimmten Verfahrens oder Mechanismus, um das Ziel, Kunstgegenstände an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben zu erreichen, sondern vielmehr das Aufstellen von Leitlinien, die von allen Ländern gemäß des nationalen Rechts, der nationalen Verfahren und Praktiken angewandt werden können. Nichtsdestoweniger sind die Sanktionen beim Verstoß gegen die Prinzipien von Washington in der Tat sehr schwerwiegend, aber darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen.

Die Prinzipien drängen auf die Öffnung der Archive, die Bewilligung von Ressourcen zur Identifizierung und Veröffentlichung von von den Nationalsozialisten konfiszierter Kunst sowie die Einrichtung eines Verzeichnisses für derartige Informationen. Vor allem unterstützen die Prinzipien die Anwendung alternativer Streitschlichtungsmechanismen zur Beilegung eigentumsrechtlicher Fragen.

Das Geniale an den Prinzipien von Washington liegt genau in der Eigenschaft, für die sie kritisiert wurden - das Fehlen eines bestimmten Durchsetzungsmechanismus. Weil es keine Möglichkeit gibt, die Prinzipien durchzusetzen, haben sie eine moralische Autorität gewonnen, die wahrscheinlich effektiver ist als die Androhungen eines Zivil- oder Strafrechtsverfahrens. Und dies, meine Damen und Herren, ist die schwerwiegende Strafe, auf die ich vorhin angespielt habe. Die Schande vor den anderen auf dem Kunstmarkt Tätigen. Diejenigen, die auf dem internationalen Kunstmarkt kaufen oder verkaufen, haben kaum eine Wahl, sie müssen die Prinzipien in ihre Pläne einbeziehen, wenn sie glaubwürdig auf dem Markt handeln wollen. Die Strafe, wenn dies nicht auf angemessene Weise geschieht, ist der Verlust des guten Namens in der Kunstwelt. Und dies ist eine weitaus weitreichendere Strafe, ein weitaus schwerwiegenderes Urteil als die meisten Rechtsverfahren aussprechen könnten. 

Restitution von Raubkunst in den Vereinigten Staaten

Wie ich bereits erwähnte, sind an der Rückgabe von Kunstwerken in meinem Land meist Privatpersonen beteiligt, die einen Kunstgegenstand entdecken, der einst im Familienbesitz war und nun in einem Museum hängt oder Teil einer privaten Sammlung ist. Ein Anspruchsteller, der neu auf dem Gebiet der Kunst ist, muss sich womöglich an Experten wenden, die ihn bei diesem Verfahren unterstützen können. Auf der anderen Seite dieser Fälle steht der jetzige Besitzer der Kunstwerke, meistens ein Museum oder eine Sammlung. Dieser Besitzer hat vielleicht einige Recherchen zur Herkunft der Werke betrieben, ist sich manchmal aber nicht über die ganze Geschichte der einzelnen Kunstgegenstände im Klaren. Die beiden Parteien versuchen meist mithilfe ihrer Rechtsanwälte die Tatsachen des Falles zu klären und sich dann zu einigen. Häufig schließen die Parteien Vereinbarungen ohne Beschreitung des Gerichtsweges. Wenn die Gespräche scheitern oder gar nicht in Gang kommen, kann sich der Anspruchsteller an die Gerichte wenden.

Die meisten großen Museen in den Vereinigten Staaten haben auf ihrer Website die Herkunft der Bestände veröffentlicht, die ihres Wissens zwischen 1933 und 1945 in Europa den Besitzer gewechselt haben. Ein vom Amerikanischen Museumsverband (American Association of Museums) betriebenes Portal verlinkt diese Websites, so dass ein potenzieller Antragsteller alle beteiligten Museen nach einem bestimmten Werk durchsuchen kann, indem er die Daten zur Identifizierung auf dem Portal eingibt.

In diesem Portal sind mittlerweile 25.424 Kunstwerke in 155 Museen in den Vereinigten Staaten aufgelistet, darunter die National Gallery, das Metropolitan Museum in New York, das Getty Center in Los Angeles, das Chicago Art Institute und das Boston Museum of Fine Arts. Sie werden alle diese Namen als einige der wichtigsten Kunstmuseen in den Vereinigten Staaten kennen. Schätzungsweise 7.000 dieser Kunstwerke wurden seit Juli 2006 auf dem Portal hinzugefügt. Mit anderen Worten, das Projekt ist noch nicht fertig gestellt, aber meines Erachtens werden erhebliche Fortschritte gemacht. Es muss trotz allem noch mehr getan werden. Viele kleinere Museen, insbesondere Universitätsmuseen, haben keine Daten zu ihren Beständen geliefert. Sie führen an, dass die Kosten für die Herkunftserforschung höher sind, als ihr Haushalt erlaubt. Vollständige Kataloge ihrer Sammlungen sind nicht verfügbar, und ein großer Teil dieser Sammlungen wird nicht gezeigt. Das ist eine potenzielle Lücke in unserem System, die wir erkannt haben. Der Museumsverband arbeitet daran, diese Lücke zu schließen, und die US-Regierung unterstützt diese Bemühungen nachdrücklich.

Die Regierung kann Institutionen zwar auffordern, sich freiwillig an Programmen wie dem vom Museumsverband unterstützten zu beteiligen, hat aber kein Druckmittel, die Einhaltung zu erzwingen, und zwar aus einem einfachen Grund: Mit Ausnahme einiger weniger, bundeseigener und vom Bund betriebener Institutionen sind Museen in den Vereinigten Staaten meist in Privatbesitz und werden privat oder von den Behörden des Bundesstaates oder den Kommunalbehörden betrieben. Damit bleibt für die Bundesregierung keine bestimmte Rolle im Verfahren der Kunstrückgabe. Das ist der Hauptunterschied zwischen der Restitution von Raubkunst in den Vereinigten Staaten und Europa, wo die nationalen Regierungen oft die volle Verantwortung für die Mehrzahl der Museen tragen.

Die Prinzipien von Washington sehen keine Strafen vor, sondern sind als Leitlinien für Anspruchsteller und Besitzer von Kunststücken zweifelhafter Herkunft bei ihren Verhandlungen gedacht. Zudem üben die Prinzipien auf beide Parteien einen gewissen Druck aus, Ansprüche sorgfältig zu recherchieren und sich auf belegbare Tatsachen zu stützen, statt emotionale Debatten zu führen. Das führt beide Parteien zu einer objektiven Beurteilung ihrer jeweiligen Fälle, statt sie dazu zu verleiten, rechtliche Argumente vorzubringen, die sich oft ausschließlich mit verfahrensrechtlichen Fragen beschäftigen statt die Umstände anzusprechen, unter denen das fragliche Kunstwerk in dem während der Nazi-Zeit und unmittelbar nach dem Krieg in Europa herrschenden Durcheinander die Besitzer wechselte.

Unseres Erachtens ist dies die effektivste Art und Weise, die im Zeitraum 1933 bis 1945 begangenen Vergehen zu korrigieren. Dies hat auch eine unbeabsichtigte, aber nichtsdestoweniger sehr positive Auswirkung auf die gesamte Kunstgemeinde, der so ihr langfristiges Interesse an einem transparenten und offenen internationalen Kunstmarkt bewusst gemacht wird.

Kunstwerke, die womöglich von einzelnen amerikanischen Soldaten mitgenommen wurden, als sie in der Zeit nach dem Krieg Europa verließen und aus der Armee austraten, sind weitere potenzielle Quellen, aus denen Ansprüche hervorgehen könnten. Einige beachtenswerte Fälle wie die Quedlinburg-Sammlung haben im Laufe der Jahre die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erreicht, aber während diese und andere Fälle einigen Aufruhr verursachten, so waren es doch relativ wenige. Unseres Wissens gibt es momentan keine ähnlich prominenten Fälle, die in den letzten zehn Jahren ans Licht kamen. Es gibt jedoch Spekulationen, ob Erben von Veteranen des Zweiten Weltkriegs, die jetzt in den Achtzigerjahren sind und bald versterben könnten, Andenken und vielleicht wertvollere Stücke entdecken, die in den Vierzigerjahren aus Europa mitgenommen wurden. Wir können die Möglichkeit nicht ausschließen, dass die Familien der Veteranen bei der Regelung ihres Nachlasses einige – sowohl in finanzieller als auch kultureller Hinsicht - bedeutende Einzelstücke finden.

Ansprüche im Ausland

Ein Bereich, in dem wir involviert werden, ist bei Ansprüchen von amerikanischen Staatsbürgern - entweder Überlebende, Erben eines Überlebenden oder Opfer - im Ausland. Im Rahmen der internationalen Praxis kann ein Land eine formelle Klage gegen ein anderes Land nur dann erheben, wenn der betreffende Kunstgegenstand zum Zeitpunkt seiner Wegnahme Eigentum eines Staatsbürgers war. Holocaustopfer und –überlebende waren in den Dreißiger- und Vierzigerjahren, als die Kunstwerke gestohlen wurden, meist nicht amerikanische Staatsangehörige. Aber obwohl die Vereinigten Staaten ihre Staatsbürger in solchen Fällen nicht formell vertreten können, können und versuchen sie sicherzustellen, dass der heutige amerikanische Staatsbürger fair behandelt wird und die volle Unterstützung des ausländischen Rechts erhält.

Wir haben seit einigen Jahren einen solchen Fall. Der Antragsteller hat einen augenscheinlich gut belegten Anspruch auf ein bedeutendes Gemälde eines bekannten Künstlers. Sie müssen mir die vage Beschreibung nachsehen, aber dieser Fall ist noch anhängig, und ich kann daher keine Einzelheiten nennen. Der Antragsteller bemühte sich sehr, dem Besitzer des Gemäldes seinen Fall darzulegen, und das Außenministerium folgte mit Demarchen an die Institution, die im Besitz des Kunstwerks ist, sowie an die Regierung des Landes, in der sich die Institution befindet. Leider waren unsere Bemühungen nicht erfolgreich, und der Fall wird jetzt vor Gericht verhandelt.

In diesem einen Fall wäre es unseres Erachtens hilfreich gewesen, wenn die beiden Parteien im Sinne der Washingtoner Prinzipien vorgegangen wären. Stattdessen haben die Parteien hohe Prozesskosten, der Antragsteller muss mit erheblichen Verzögerungen rechnen, und die Institution, in der sich das Objekt befindet, geriet aufgrund ihrer mangelnden Bereitschaft, sich mit dem Antragsteller auseinanderzusetzen, erheblich in Verlegenheit. Wir werden die Parteien in diesem und anderen Fällen weiterhin drängen, ein Forum für die Beilegung von Konflikten zu finden. Dieser Fall dient jedenfalls als klassisches Beispiel für das, was geschieht, wenn ein Fall der Kunstrückgabe aus der Ära des Holocaust vor Gericht gelangt, anstatt über direkte Verhandlungen eine Lösung zu finden.

Russland

Ein konkreter Bereich, in dem wir beteiligt sind, sind Ansprüche, die wir im Namen amerikanischer Bürger im Rahmen des russischen Gesetzes über Ansprüche von Privatpersonen auf Kunstwerke eingereicht haben, die von der sowjetischen Roten Armee nach dem Krieg aus Europa verbracht wurden. Wie Sie alle wissen, sieht das russische Recht vor, dass das Land, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, derartige Fälle der Regierung der Russischen Föderation vorlegen muss. Nach eingehender Untersuchung durch das Kulturministerium wird jeder einzelne Fall endgültig von der Duma entschieden. Es gab einige prominente europäische Fälle im Rahmen dieses Gesetzes, wie beispielsweise die Rückgabe der Bücher aus der Sarospatak-Bibliothek an Ungarn, ein besonders gutes Beispiel.

Die Vereinigten Staaten haben an drei derartigen Fällen gearbeitet. Sie werden alle noch von russischen Regierungsbehörden untersucht, und ich denke, Sie werden verstehen, dass es nicht angemessen wäre, sie hier im Detail zu erörtern, während das Beurteilungsverfahren noch läuft. Wir sind trotz allem optimistisch, dass die Russische Föderation diese Fälle wohlwollend beurteilen wird.

UNESCO

Ich möchte ein letztes Thema im Zusammenhang mit der Restitution von Raubkunst ansprechen: die von der UNESCO vorgeschlagenen Prinzipien zur Rückgabe von Kunstwerken, die im Zweiten Weltkrieg verschleppt wurden. Gemeinsam mit Vertretern der meisten hier vertretenen Länder hat die Regierung der Vereinigten Staaten an diesen Prinzipien gearbeitet. Auf der UNESCO-Website finden Sie einen vom Sekretariat der UNESCO vorbereiteten Entwurf der Prinzipien. Im Juli 2006 und im März 2007 traf sich eine UNESCO-Gruppe, die Vorschläge zur Überarbeitung des Entwurfs machte. Der Exekutivrat der UNESCO erwog die Ergebnisse dieser Sitzungen Anfang des Monats. 

Obwohl dieser nach den Überlegungen des Exekutivrats der UNESCO überarbeitete Text noch nicht verfügbar ist und dies wahrscheinlich auch erst in einigen Wochen sein wird, ist die allgemeine Ausrichtung dieser Prinzipien eindeutig. Sie sind nicht bindend, und sie befassen sich hauptsächlich, wenn auch nicht ausschließlich, mit Ansprüchen zwischen Regierungen. Wenn diese Prinzipien in ihrer aktuellen Fassung bleiben, werden sie womöglich zur Klärung von zwischenstaatlichen Ansprüchen in Europa beitragen, wo die Streitigkeiten um das Eigentum an Kunstwerken hauptsächlich zwischen Regierungen auftreten. Bisher scheinen sie in den Vereinigten Staaten weniger anwendbar. In meinem Land entstehen Ansprüche, wie ich bereits erwähnte, üblicherweise zwischen Institutionen und Antragstellern, die beide Teil des Privatsektors sind. Die Bundesregierung spielt daher dabei keine unmittelbare Rolle.

Schlussbemerkung

Ich möchte Sie heute mit folgendem Gedanken verlassen. Die Rolle der US-Regierung bei der Restitution von Raubkunst unterscheidet sich maßgeblich von der Rolle vieler anderer europäischer Regierungen. Unsere Regierung war an Fällen, wie dem von der niederländischen Kunstrestitutionskommission behandelten, nicht beteiligt, noch war sie an direkten Verhandlungen mit anderen Staaten beteiligt, wie das in einigen europäischen Ländern der Fall ist. Wir fühlen uns im Bereich der Restitution von Raukunst jedoch dem Prinzip verpflichtet, Kunstgegenstände an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzuerstatten. Als Regierung nehmen wir jede Gelegenheit war, die Parteien bei Ansprüchen aus dem Zweiten Weltkrieg aufzufordern, sich so früh wie möglich fair und freundschaftlich zu einigen.

 

Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, die Herangehensweise meines Landes im Bereich Restitution von Raubkunst darlegen zu dürfen, und freue mich auf Ihre Fragen.