Es gilt das versprochene Wort.
Oberbürgermeister Hartl,
Herr Blevins,
vielen Dank für die Einladung nach Rothenburg. Im Namen der Botschaft und des Generalkonsulats München möchte ich Ihnen und allen Mitglieder der Deutsch-Amerikanischen Gesellschaft Westmittelfranken für ihr Engagement für unsere bilaterale Partnerschaft danken.
Es ist eine Ehre, in der wunderschönen Reichsstadthalle zu Ihnen zu sprechen. Soviel ich weiß, wurde sie 1699 erbaut. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, wie Vergangenheit und Zukunft einander ergänzen können.
Ursprünglich hatten wir vor, am 17. September nach Rothenburg zu kommen - das ist der Tag der Verfassung in den Vereinigten Staaten. Wie diese wunderschöne Halle ist auch die amerikanische Verfassung ein Beispiel dafür, wie die Geschichte Gegenwart und Zukunft ergänzen kann.
Der Mut der ersten amerikanischen Politiker brachte uns 1776 die Unabhängigkeitserklärung. Elf Jahre später brachten ihre Geduld und ihre Weisheit uns die Verfassung. Im Sommer 1787 trafen sich die Delegierten in Philadelphia, um "eine perfektere Union" zu schaffen und ein Rahmendokument zu erarbeiten, das Amtsgewalt und Freiheiten, Bundesinteressen und die Befugnisse der Einzelstaaten, persönliche Rechte und nationale Einheit miteinander in Einklang bringen würde.
Die amerikanische Verfassung und ihre ersten zehn Zusätze, der Grundrechtekatalog (Bill of Rights), diente zunächst nur als Richtschnur für knapp vier Millionen Menschen. Sie hat den Prüfungen der Zeit standgehalten.
Die Verfassung hat sich als dauerhaft genug erwiesen, um uns von den einfachen frühen Jahren der amerikanischen Geschichte in das komplexe Land zu tragen, das wir heute sind, in eine Zeit des Internets und des Humangenoms, in dem tausend unterschiedliche Kulturen gemeinsam in einem Land leben. Sie hat unser Land und das, was die Amerikaner 2007 als Volk darstellen, geprägt, alle 300 Millionen von uns.
Die Verfassung ist auch das bedeutendste Exportgut der Vereinigten Staaten. Thomas Jefferson sah die Verfassung als dauerhaftes Modell für andere Länder. "Es ist unmöglich", schrieb er, "nicht zu [fühlen], dass wir für die gesamte Menschheit handeln." Die Autoren der amerikanischen Verfassung ersannen Antworten, die in Verfassungen auf der ganzen Welt wiedergefunden werden können - Gewaltenteilung, eine Auflistung von Befugnissen, die gegenseitige Kontrolle der Gewalten, besonderer Schutz für die Bill of Rights. Es existiert ein Entwurf der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte mit handschriftlichen Änderungen von Jefferson am Rand.
Die Umgestaltung der Besatzungszonen in Deutschland am Ende des Zweiten Weltkriegs in einen erfolgreichen demokratischen Staat war ein großartiger Augenblick in der Geschichte der transatlantischen Partnerschaft. Die friedliche Wiedervereinigung der zwei Zonen schließlich war eine Erfolgsgeschichte der modernen Diplomatie. Auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde ein parlamentarisches Regierungssystem errichtet, das viele Merkmale des britischen Systems übernahm. Allerdings schaffte das Grundgesetz auch ein föderales System, das mehr dem der Vereinigten Staaten ähnelt. Aber die größte Ähnlichkeit zwischen dem Grundgesetz und der Verfassung der Vereinigten Staaten ist die formelle Erklärung der Menschenrechte.
Viele vergleichen die Situation im Nahen Osten heute mit den Erfahrungen im Nachkriegsdeutschland - insbesondere im Irak und in Afghanistan, beides Länder, die vor kurzem neue Verfassungen erarbeitet haben. Die Situation ist natürlich eine ganz andere. Es gibt allerdings einige ermutigende Richtlinien. Voraussetzung für eine erfolgreiche demokratische Regierung ist zunächst die Herstellung von Recht und Ordnung. Zweitens muss der Aufbau der Demokratie zuallererst in der Verantwortung der Bürger eines Landes liegen. Und was vielleicht am wichtigsten ist: Die Umsetzung von Demokratie muss von unten nach oben und nicht von oben nach unten geschehen. Wenn wir uns fragen, wie lange die jungen Demokratien in Afghanistan und im Irak unsere Unterstützung benötigen werden, sollten wir nicht die elf Jahre vergessen, die die Gründungsväter der Vereinigten Staaten benötigten, um von einer Unabhängigkeitserklärung zu einer dauerhaften Verfassung zu gelangen, oder auch den langen Weg Nachkriegsdeutschlands von der Besatzung zu einer erfolgreichen Demokratie. Wir sollten uns auch vor Augen führen, dass die Gründungsväter der Vereinigten Staaten große Erfahrung bei der Erarbeitung von Verfassungen hatten.
Vorigen Monat hatte ich die Ehre, an den Gesprächen zwischen Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Bush auf der Ranch des Präsidenten in Crawford (Texas) teilzunehmen. Beim Abendessen am ersten Tag und während des Mittagessens am Tag darauf konzentrierte sich das Gespräch auf die Regierungsinstitutionen, die in den Jahren nach dem Krieg in Deutschland und Europa aufgebaut wurden, sowie auf ihre Relevanz für die Zukunft. Ich würde dieses Gespräch mit Ihnen hier heute Abend in Rothenburg gerne im Kontext der demokratischen Prinzipien fortsetzen, die das Völkerrecht in den letzen 60 Jahren geprägt haben.
Die Welt von heute birgt viele Herausforderungen, vom transnationalen Terrorismus bis zu den gegenseitigen ökonomischen Abhängigkeiten, von der Erderwärmung bis zu AIDS und möglichen zukünftigen Pandemien und vor allem bis zum andauernden Streben nach der Würde und Freiheit des Menschen. Gemeinsames Handeln und das Völkerrecht sind nach Ansicht der Vereinigten Staaten wesentlich dafür die Vorgehensweise der internationalen Gemeinschaft bei diesen tief greifenden und schwerwiegenden Problemen zu koordinieren.
Das Völkerrecht ist für die Vereinigten Staaten heute ebenso wichtig wie vor 60 Jahren. Die Vereinigten Staaten helfen, es zu entwickeln, verlassen sich darauf und halten sich daran. Wenn wir internationale Verpflichtungen übernehmen, nehmen wir sie ernst und versuchen, sie zu erfüllen. Wo Völkerrecht Anwendung findet, setzen es alle Zweige der US-Regierung durch. Unsere umsichtige Herangehensweise bei Vertragsverhandlungen und der Annahme von Verträgen spiegelt unseren Respekt vor dem Völkerrecht wider. Unsere Verfassung erklärt, dass Verträge das "oberste Recht des Landes" darstellen. Sie überträgt dem Präsidenten die Verantwortung dafür, darauf zu achten, dass die Gesetze wortgetreu ausgeführt und eingehalten werden.
Wir machen allerdings einen Unterschied zwischen Verträgen, die unmittelbar Anwendung finden und in unser Rechtssystem inkorporiert werden können, und Verträgen, bei denen die Exekutive und der Kongress weitere Maßnahmen zur Verabschiedung eines Gesetzes ergreifen müssen. Unsere Verfassung verlangt in der Tat, dass gewisse Dinge über vom Kongress verabschiedete Gesetze geregelt werden und nicht über Verträge. Wenn wir also darüber nachdenken, neue Vertragsverpflichtungen zu übernehmen, müssen wir eine Reihe von Faktoren sehr ernsthaft erwägen: Welche Probleme soll der Vertrag lösen? Handelt es sich um ein Problem, das mit einem Vertrag gelöst werden könnte? Werden wir in der Lage sein, den Vertrag umzusetzen, oder wird es aufgrund unseres Rechts Komplikationen geben?
Während der Verhandlungen versuchen wir, Zweideutigkeiten zu eliminieren und Grundsatzfragen zu klären. Damit wird es schwerer, Differenzen zu übertünchen und manchmal zugegebenermaßen auch schwerer, zu einem Konsens zu finden. Wir tun das nicht, um zu blockieren. Wir wollen vielmehr, dass die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen so eindeutig wie möglich sind. Damit versuchen wir zum Teil, Kontroversen zu verhindern und die Vertragserfüllung zu fördern, aber es ist auch eine Reflektion der Wirklichkeit, in der wir arbeiten. Wir müssen unserem Senat genau erklären, welche Verpflichtungen wir eingehen und was genau die Folgen sind, wenn wir einen bestimmten Vertrag abschließen. Wichtig ist auch, was geschieht, nachdem wir einem Vertrag beitreten. Mehr als fast jedes andere Land sehen wir uns umfassender und strenger Überwachung durch Privatklagen, durch den prüfenden Blick der Presse, durch die Zivilgesellschaft und die internationale Gemeinschaft ausgesetzt. Wenn wir die Formulierung im Vertrag nicht genau richtig hinbekommen, müssen wir uns den Konsequenzen stellen.
Diese Rechenschaftspflicht erklärt gemeinsam mit der Ernsthaftigkeit, mit der wir unsere Verpflichtungen umsetzen, warum wir so umsichtig vorgehen. Wir schließen Verträge nicht leichtfertig ab, als Geste des guten Willens oder anstelle ernsthafter Maßnahmen.
Zudem hat unser Oberster Gerichtshof deutlich gemacht, dass unsere Verfassung bestimmte Grundrechte schützt, darunter das Recht auf eine faire Gerichtsverhandlung, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie den gleichberechtigten Schutz der Gesetze vor Verstößen durch jeden Rechtsakt, einschließlich internationaler Regelungen. Unser höchstes Gericht hat das letzte Wort, wenn es um den Schutz der in unserer Verfassung verankerten Grundrechte geht.
Eine der kontroversesten völkerrechtlichen Fragen, mit der wir uns vor kurzem konfrontiert sahen, ist unsere Haftpolitik in Bezug auf festgenommene Mitglieder der Al Kaida und der Taliban. Welche Rechtsvorschriften sind auf sie anzuwenden? Diese Terrorismusverdächtigen passen nicht genau in bestehende Rechtsvorschriften - sei es inländisches Strafrecht oder das Kriegsrecht. Die Mehrheit dieser Personen wurde in Afghanistan oder Pakistan während des bewaffneten internationalen Konflikts in Afghanistan 2001 und 2002 gefangen genommen oder an US-Truppen übergeben. Die meisten dieser Personen konnten in den Vereinigten Staaten nicht vor Gericht gestellt werden, da sich die amerikanischen Gesetze nicht auf ihre Taten in Afghanistan erstrecken, mit Ausnahme derer natürlich, die konkrete Kriegsverbrechen verübt haben. Es ist eine ganz andere Situation als die der Terrorverdächtigen in Europa in den Achtzigerjahren und auch heute, in der die Gerichte der jeweiligen europäischen Länder inländische Verfahren gegen Mitglieder der IRA, der Roten Brigade, der Roten Armee Fraktion und jetzt gegen islamische Extremisten in London und Madrid leiten. Diese Häftlinge können aber auch nicht als Kriegsgefangene im Rahmen der Genfer Konventionen behandelt werden, die einen besonderen Schutz nur für Personen vorsehen, die sich offen als Mitglieder der Streitkräfte eines Landes zu erkennen geben.
Die Regierung Bush hat hart gearbeitet, um internationale Bestimmungen zu finden und umzusetzen, die sich auf diese Terrorverdächtigen anwenden lassen. Wir haben bestehendes Völkerrecht weder ignoriert, noch geändert oder neu ausgelegt. Mitglieder der Al Kaida, die außerhalb unseres eigenen Staatsgebiets gefangen genommen werden, lassen sich nicht fein säuberlich unter die traditionellen Strafrechtsvorschriften oder die Genfer Konvention subsumieren. Aber unsere Verfassung leitet uns noch immer. Letztes Jahr hat unser Oberster Gerichtshof entschieden, dass die eine Bestimmung der Genfer Konventionen, die angewendet werden kann, auch wenn die Konventionen als Ganzes keine Anwendung finden, der Gemeinsame Artikel 3 ist. Der Gemeinsame Artikel 3 verbietet Mord, grausame Behandlung und Folter von Personen wie Zivilisten oder gefangen genommenen oder verwundeten Kombattanten, die nicht aktiv an den feindlichen Auseinandersetzungen während eines nichtinternationalen bewaffneten Konflikts beteiligt waren. Damit entsteht ein allerhöchstens unvollständiger Rechtsrahmen. Deshalb musste die Regierung mit dem Kongress die Lücken füllen. Wir haben dies auf eine Art und Weise getan, die mit unseren Verpflichtungen gemäß dem Gemeinsamen Artikel 3 im Einklang steht und teils darüber hinaus geht.
Als Folge vieler Diskussionen mit europäischen Regierungen gibt es ein zunehmendes Bewusstsein für diese Lücke im Völkerrechtssystem. Wir arbeiten weiterhin eng mit Deutschland und anderen Partnern bei der Entwicklung internationaler Rechtsprinzipien zusammen, durch die einige der Herausforderungen durch den heutigen internationalen Terrorismus effektiver bewältigt werden können. Vorige Woche traf sich unser Minister für innere Sicherheit, Michael Chertoff, mit Innenminister Schäuble und fünf weiteren Innenministern, um über die Anpassung völkerrechtlicher Prinzipien an die asymmetrische Ausprägung und den internationalen Charakter des Terrorismus im 21. Jahrhundert zu sprechen. Sie erörterten die Auswirkungen traditioneller völkerrechtlicher Unterscheidungen wie beispielsweise die Unterscheidung zwischen Völkerrecht in Friedenszeiten und Kriegszeiten, zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten. Unser andauernder Dialog zielt auf die Angleichung völkerrechtlicher Normen an unsere jeweilige nationale Gesetzgebung ab, damit wir die gemeinsame Bedrohung durch den internationalen Terrorismus besser meistern können.
In diesem und anderen Fällen haben die Vereinigten Staaten hart daran gearbeitet, das Völkerrecht aufrecht zu erhalten und an den Idealen unserer Gründungsurkunden festzuhalten. Über zwei Jahrhunderte lang haben diese Urkunden die Ziele der Vereinigten Staaten auf der Welt definiert. Wir verstecken uns nicht hinter unserer Verfassung, wie einige andeuten. Die Verfassung hat die Vereinigten Staaten durch Krieg und Frieden geleitet, durch wirtschaftlichen Aufschwung und Rezessionen, durch Zeiten, in der die Amerikaner geschlossen zusammen standen und in denen sie gespalten waren. Die Rechte des Bundes gegenüber den Rechten der Einzelstaaten, die Freiheiten von Einzelpersonen gegenüber dem Bedürfnis nach Ordnung in der Gesellschaft, Kriegserklärungen und friedliche Diplomatie, die Aufhebung der Rassentrennung und Frauenrechte - dies sind einige der Verfassungsdramen, die sich im Laufe der amerikanischen Geschichte abgespielt haben. Es ist eine andauernde Geschichte - an die sich die Amerikaner an jedem Jahrestag der Unterzeichnung der Verfassung mit besonderem Respekt erinnern.
Einen Punkt, den ich besonders hervorheben möchte, ist, dass die Bürger der Vereinigten Staaten entgegen der in Leitartikeln der deutschen Presse geäußerten Meinung in ihrem Glauben an Rechtsstaatlichkeit und moralische Autorität keinem anderen Land nachstehen. Das hat die Geschichte bewiesen, es gilt heute und wird auch bestätigt werden, wenn die Geschichte der Zukunft geschrieben ist.
Vielen Dank.


