Einwanderungsvisa
Unmittelbare Angehörige
Folgende nahe Verwandte von US-Staatsangehörigen sind einwanderungsberechtigt im Rahmen dieser Einwanderungskategorie:
• Ehepartner oder minderjährige Kinder eines US-Staatsangehörigen
Ein Einwanderungsvisum für ein Kind kann nur bearbeitet werden, wenn es KEINEN Anspruch auf US-Staatsangehörigkeit hat.
• Eltern eines US-Staatsangehörigen
Der US-Staatsbürger muss älter als 21 Jahre sein.
• Stiefeltern oder -kinder eines US-Staatsangehörigen
Das Verwandtschaftsverhältnis muss vor Erreichen des 18. Geburtstags des Kindes entstanden sein.
• Ehepartner eines verstorbenen US-Staatsangehörigen
Ehepartner eines US-Staatsangehörigen müssen zum Zeitpunkt des Todes des US-Staatsbürgers mindestens zwei Jahre verheiratet gewesen sein und dürfen vom US-Staatsbürger nicht offiziell getrennt gelebt haben. Das Einwanderungsgesuch muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des US-Staatsangehörigen gestellt werden.
• Ehepartner, Kinder oder Eltern von US-Staatsbürgern, die Angehörige der US-Streitkräfte sind
Anmerkung: Großeltern, Tanten, Onkel, Schwiegereltern und Cousins können den Einwanderungsantrag eines Verwandten nicht unterstützen.



