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Formular DS-160 für die Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums

Ab dem 1. März müssen alle Personen, die in Deutschland ein Nichteinwanderungs­visum für die Vereinigten Staaten beantragen, das Antragsformular DS-160 online ausfüllen und einreichen. Das Formular finden Sie unter folgenden Links auf unserer Webseite: www.usembassy.de/visa/ (englische Version) und www.us-botschaft.de/visa/ (deutsche Version).

International Reisende, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten kommen und nicht im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (VWP) einreisen, benötigen ein Nichteinwanderungs­visum. Reisen in die Vereinigten Staaten, für die ein Visum erforderlich ist, können unter­schiedlicher Natur sein, etwa Geschäfts- oder Urlaubs­reisen, die länger als drei Monate dauern, ein Studium, eine journalistische Tätigkeit, eine medizinische Behandlung oder verschiedene Arten von befristeter Beschäftigung.

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Nichteinwanderungs­visa finden Sie unter: http://germany.usembassy.gov/visa/niv/ (englische Version) und http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/ (deutsche Version).

Informationen zum Programm für visumfreies Reisen finden Sie unter: http://germany.usembassy.gov/visa/vwp/ (englische Version) und http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/ (deutsche Version).

Warum wird das Antragsformular für US-Visa geändert?

Die US-Regierung hat entschieden, die Effizienz und Genauigkeit des Visabeantragungs­prozesses durch den Einsatz neuer Technologien zu steigern. Das Formular ersetzt die drei derzeitig verwendeten Formulare DS-156, DS-157 und DS-158 und reduziert die Umwelt­belastung, indem schrittweise ein papierloses Antrags­verfahren eingeführt wird.

Wie funktioniert das Ganze?

Jeder, der ein Nichteinwanderungsvisum beantragen will, muss unabhängig von der Art des Visums, das er beantragt, online dieses Formular ausfüllen, bevor er einen Termin für ein Visumgespräch vereinbart. Nachdem der Antrag­steller das neue Formular DS-160 ausgefüllt und ein Foto hochgeladen hat, reicht er den Antrag elektronisch ein und erhält eine einseitige Bestätigung, die ausgedruckt werden muss. Antrag­steller müssen diese Bestätigung, den Zahlungsbeleg für die Visum­gebühr, ihren Pass, ein Foto, das die auf unserer Webseite aufgeführten Bedingungen erfüllt und alle weiteren eventuell benötigten Dokumente, z. B. die Formulare DS-2019 oder I-20, zu ihrem Visumgespräch mitbringen.

Alle Fragen auf dem Formular DS-160 müssen vollständig und präzise auf Englisch beantwortet werden. Andernfalls können wir den Visum­antrag nicht am Tag des Visum­gesprächs bearbeiten und es muss möglicherweise ein neuer Termin vereinbart werden. Das Formular liegt in deutscher Über­setzung vor; den deutschen Text können Sie sehen, wenn Sie den Cursor auf den jeweiligen Textabschnitt im Formular führen.

Da das Antragsformular nicht online gespeichert werden kann, wird Antrag­stellern empfohlen, dieses regel­mäßig auf ihrem Computer zwischen­zuspeichern, falls sie ihre Arbeit daran unter­brechen müssen.

Funktioniert die Vereinbarung eines Visumgesprächs genauso?

Durch das Ausfüllen des Formulars DS-160 wird nicht automatisch ein Termin für ein Visumgespräch vereinbart. Es gibt weiterhin zwei Möglichkeiten zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs:

  • Online-Terminvereinbarung unter www.usvisa-germany.com. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 US-Dollar erhoben.
  • Terminvereinbarung über den Visa-Informationsdienst und Terminservice unter der Rufnummer 0900-1-85 00 55 (€ 1,86/Min.).

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR STUDENTEN UND TEILNEHMER AN AUSTAUSCHPROGRAMMEN:

Antragsteller in den Kategorien "J" (Teilnahme an einem Austauschprogramm), "F" (Hochschulstudium) und "M" (Berufsausbildung) müssen ihre SEVIS-Nummer sowie Informationen über ihre Ausbildungsstätte in das Online-Formular DS-160 eingeben. Organisationen, die den Antrag unterstützen, sollten den Schülern und Studenten Informationen über SEVIS-Nummern und Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.