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Einwanderungsvisa

Wie lange ist die Bearbeitungszeit für ein Einwanderungsvisum?

Bearbeitungszeit für in den Vereinigten Staaten gestellte Anträge

Die Bearbeitungszeit ist von den individuellen Umständen eines jeden Antragsstellers abhängig. Sie variiert auch je nach Service Center des Büros für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (U.S. Citizenship and Immigration Services - USCIS) und kann einige Monate betragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Antragstellung von USCIS.

Falls Sie ein Einwanderungsgesuch für einen Ehepartner oder ein Kind in den Vereinigten Staaten eingereicht haben und nun ein K3/4-Nichteinwanderungsvisum beantragen möchten, folgen Sie bitte diesem Link. Bei Einreise mit einem K3/4-Visum kann der Ehepartner oder das Kind das Verfahren für die Bearbeitung der Daueraufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten abschließen. Weiterhin ist den in dieser Visa-Kategorie Einreisenden auch gestattet, während des Genehmigungsverfahrens eine Beschäftigung aufzunehmen. Dies gilt nur für in den Vereinigten Staaten eingereichte I-130-Gesuche!

Für die Bearbeitung eines Visumantrags nach Erhalt des genehmigten Formulars I-130 (pdf) vom National Visa Center sollten etwa fünf Monate gerechnet werden. Dies gilt auch für die Abteilung für Einwanderungsvisa, wenn das I-130 (pdf) beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (U.S. Citizenship and Immigration Services – USCIS) in Frankfurt eingereicht wurde.

Bearbeitungszeit für in Frankfurt gestellte Anträge

Die allgemeine Bearbeitungszeit für ein in Frankfurt beantragtes Einwanderungsvisum beträgt etwa fünf bis sechs Monate vom Tag der Antragstellung.

Der angegebene Zeitrahmen dient lediglich als allgemeine Richtlinie. Die Bearbeitung ist von den individuellen Umständen abhängig. Es ist wichtig, dass Sie die Ihnen zugesandten Anweisungen beachten und umgehend reagieren, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Sollten Sie gar nicht oder nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums reagieren, kann dies zur Folge haben, dass Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet wird.

Wir weisen jeden Antragsteller dringend darauf hin, keine festen Reisevorbereitungen zu treffen, die Arbeitsstelle nicht zu kündigen und Eigentum nicht zu veräußern bis das Visum ausgestellt wurde! 

Was ist der nächste Schritt? Welche Unterlagen benötige ich für mein Einwanderungsvisum?

 

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