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Einwanderungsvisa

Einwanderung zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses – Dritte Vorzugskategorie

Facharbeiter, Akademiker und andere Arbeitnehmer

Die dritte Vorzugskategorie für die Einwanderung zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wird wie folgt unterteilt:

Akademiker

sind Angehörige von Berufsgruppen mit Hochschulabschluss. Hierzu zählen vor allem, aber nicht ausschließlich, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Ärzte, Chirurgen und Lehrer an Grund- oder Oberschulen, Colleges und Universitäten sowie Priesterseminaren. Darüber hinaus zählen hierzu alle Tätigkeiten, für die ein Bachelor-Abschluss einer amerikanischen Hochschule (oder ein international vergleichbarer Abschluss) Mindestvoraussetzung ist.

Facharbeiter

sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung qualifizierte Tätigkeiten ausführen, die eine Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder entsprechende Berufserfahrung erfordern. Die Tätigkeit darf weder temporär noch saisonal sein, und in den Vereinigten Staaten dürfen hierfür keine qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eine berufsbezogene Ausbildung nach Abschluss einer weiterführenden Schule kann als Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden.

Andere Arbeitnehmer

sind Personen, die ungelernte Tätigkeiten ausführen, die eine Ausbildung von weniger als zwei Jahre erfordern, aber weder temporär noch saisonal sind. In den Vereinigten Staaten dürfen hierfür keine qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Wie beantrage ich ein Visum in der dritten Vorzugskategorie für die Einwanderung zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses?

 

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