Einwanderungsvisa
Einwanderung zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses – Erste Vorzugskategorie
Bevorzugte Arbeitnehmer
Die erste Vorzugskategorie für die Einwanderung zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wird wie folgt unterteilt:
• Ausländer mit besonderer Qualifikation
• Bedeutende Professoren und Forscher
• Bestimmte international tätige Führungskräfte und Manager
Ausländer mit besonderer Qualifikation
Personen mit besonderer Qualifikation zeichnen sich durch eine fachliche Kompetenz aus, aufgrund derer sie zu dem geringen Prozentsatz zählen, der an der Spitze des Tätigkeitsfeldes steht. Um als Person mit besonderer Qualifikation anerkannt zu werden, muss der Ausländer nationale oder internationale Anerkennung auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder des Sports erworben haben und umfangreiche Nachweise hierüber erbringen. Die Einreise in die Vereinigten Staaten muss mit der Absicht erfolgen, die Tätigkeit auf diesem Gebiet fortzusetzen, und sie muss aller Voraussicht nach eine wesentliche Bereicherung für die Vereinigten Staaten darstellen.
Ein Stellenangebot oder eine Arbeitsgenehmigung sind nicht erforderlich, aber der Antragsteller muss überzeugende Nachweise erbringen, dass er weiterhin im Fachgebiet tätig sein wird. Nachweise hierfür können Schreiben zukünftiger Arbeitgeber, vorgefertigte Vereinbarungen wie Verträge oder eine Erklärung des Bewerbers sein, dass er seine Tätigkeit in den Vereinigten Staaten fortsetzen wird.
Bedeutende Professoren und Forscher
Ein Ausländer gilt als bedeutender Professor oder Forscher, sofern er:
1. auf einem bestimmten wissenschaftlichen Gebiet international als herausragend anerkannt wird,
2. über eine mindestens dreijährige Lehr- oder Forschungserfahrung auf diesem wissenschaftlichen Gebiet verfügt und
3. das erforderliche Stellenangebot vorweisen kann.
Ausländer, die als bedeutende Professoren oder Forscher einreisen, benötigen keine Arbeitsgenehmigung. Folgende Unterlagen müssen allerdings vorgelegt werden:
1. ein Angebot zur Anstellung in einem Lehramt oder für eine Forschungsposition an einer amerikanischen Universität oder einem Institut der höheren Bildung auf seinem Fachgebiet oder
2. ein Stellenangebot eines privaten oder gemeinnützigen Arbeitgebers in einem Unternehmensbereich, Fachbereich oder an einem Institut in einer vergleichbaren Forschungsposition in seinem Fachgebiet. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er mindestens drei Personen Vollzeit beschäftigt und dass er auf diesem wissenschaftlichen Gebiet nachweisbare Forschungsergebnisse erzielt hat.
Bestimmte international tätige Führungskräfte und Manager
Ein Ausländer gilt als international tätige Führungskraft oder als Manager, sofern er:
1. in den letzten drei Jahren vor der Beantragung des Visums und der Einreise in die Vereinigten Staaten mindestens ein Jahr bei einem Unternehmen, einer Firma oder anderweitigen juristischen Person, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung angestellt war und
2. die Einreise mit der Absicht erfolgt, seine Beschäftigung in einer geschäftsführenden Eigenschaft bei dem gleichen Arbeitgeber oder einer Zweigstelle oder Tochtergesellschaft fortzusetzen.
3. Eine Arbeitsgenehmigung ist für diese Pesonengruppe nicht erforderlich. Der zukünftige Arbeitgeber muss allerdings ein Stellenangebot in Form einer schriftlichen Erklärung beibringen und darlegen, dass der Ausländer in den Vereinigten Staaten in einer geschäftsführenden Eigenschaft beschäftigt sein wird. Die Stellungnahme muss eine genaue Beschreibung der Arbeitsaufgaben beinhalten.



