Einwanderungsvisa
Einwanderung zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses – Zweite Vorzugskategorie
Bevorzugte Arbeitnehmer
Die zweite Vorzugskategorie für die Einwanderung zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wird wie folgt unterteilt:
Angehörige akademischer Berufe
Hierzu zählen vor allem, aber nicht ausschließlich, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Ärzte, Chirurgen und Lehrer an Grund- oder Oberschulen, Hochschulen und Universitäten sowie Priesterseminaren. Darüber hinaus zählen hierzu alle Tätigkeiten, für die ein Bachelor-Abschluss einer amerikanischen Hochschule (oder ein international vergleichbarer Abschluss) Mindestvoraussetzung ist. Bei den Angehörigen akademischer Berufe bezieht sich weiterführender Abschluss auf jeden über den Bachelor-Abschluss hinausgehenden akademischen Abschluss oder Studienabschluss mit konkretem Berufsbezug (oder vergleichbaren ausländischen Abschluss). Ein Bachelor-Abschluss plus fünf Jahre fortlaufende Berufserfahrung in akademischen Berufen wird als Äquivalent zum Master-Abschluss betrachtet.
Ausländer mit besonderer Qualifikation auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft
Ein Ausländer kann in dieser Kategorie anerkannt werden, sofern er in die Vereinigten Staaten einreist, um auf seinem Gebiet tätig zu sein und die Einreise dieser Person einen nachhaltigen Vorteil für die nationalen wirtschaftlichen, kulturellen oder bildungsbezogenen Interessen oder das Gemeinwohl der Vereinigten Staaten mit sich bringt.
Besondere Qualifikation wird definiert als eine über dem üblichen oder gewöhnlichen Maß liegende Qualifikation oder als seltene oder ungewöhnliche Begabung oder einmalige oder besondere Qualifikation für einen Beruf, für den dieses Talent oder diese Kenntnisse erforderlich sind. Ein Abschluss, Diplom, Zertifikat oder eine vergleichbare Auszeichnung einer Schule, Fachhochschule, Universität oder einer anderen Bildungseinrichtung sowie eine Approbation oder Zertifizierung auf einem bestimmten Gebiet oder für einen Beruf wird nicht automatisch als ausreichender Nachweis für derartige besondere Qualifikationen anerkannt.



