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Diplomatische Vertretungen der USA in Deutschland flag graphic
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Einwanderungsvisa

Ehepartner eines verstorbenen US-Staatsangehörigen

Der Witwer/die Witwe eines US-Staatsangehörigen kann unter Verwendung von Formular I-360 (pdf) selbst ein Einwanderungsgesuch in seinem/ihrem Namen in der Kategorie "unmittelbare Angehörige" einreichen, wenn er/sie zum Zeitpunkt des Todes des US-Staatsangehörigen mindestens zwei Jahre mit ihm verheiratet war, von ihm nicht offiziell getrennt lebte und nicht wieder geheiratet hat. Das Gesuch muss spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des US-Staatsangehörigen beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (United States Citizenship and Immigration Services - USCIS) eingereicht werden.

In Deutschland wohnhafte Antragsteller können das Gesuch beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten in Frankfurt (USCIS) einreichen.

In den Vereinigten Staaten wohnhafte Antragsteller erhalten weitere Informationen vom USCIS-Büro vor Ort.

Was geschieht, wenn der Antrag genehmigt wurde?

 

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