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Einwanderungsvisa

Geistliche

Das US-Einwanderungsgesetz gewährt Geistlichen einen besondern Einwanderungsstatus.  Zur Anerkennung dieses Status benötigt der Antragsteller die Unterstützung einer anerkannten religiösen Organisation in den Vereinigten Staaten und muss außerdem folgende Anforderungen erfüllen:

• Der Antragsteller reist ausschließlich in die Vereinigten Staaten ein, um der Berufung zum Geistlichen einer religiösen Organisation zu folgen, in den Vereinigten Staaten einen religiösen Beruf oder eine Tätigkeit bei einer religiösen Organisation oder einer anerkannten, der Konfession angeschlossenen Organisation auszuüben.
• Die Kirche, bei der der Antragsteller tätig sein wird, muss eine anerkannte religiöse Organisation sein und nachweisen, dass die Dienste des Antragstellers benötigt werden und sie finanziell in der Lage ist, den Antragsteller und evtl. Angehörige zu unterstützen, ohne dass der Antragsteller einer anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen muss und
• der Antragsteller hat die Stellung eines Geistlichen oder den Beruf eines Angestellten einer Religionsgemeinschaft ununterbrochen in den letzten zwei Jahren vor Beantragung de Visums ausgeübt.

Wie stelle ich einen Antrag?

Als ersten Schritt zur Beantragung eines Einwanderungsvisums in dieser Kategorie muss die religiöse Organisation unter Verwendung von Formular I-360 (pdf) beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (U.S. Citizenship and Immigration Services – USCIS) ein Einwanderungsgesuch einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie bei USCIS

Was geschieht, wenn der Antrag genehmigt wurde?

 

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