Einwanderungsvisa
Hinterbliebenenansprüche von ausländischen Verwandten von Angehörigen des US-Militärs
Hinterbliebene Ehepartner, Kinder oder Eltern eines US-Staatsangehörigen und Mitglieder der Streitkräfte können unter Verwendung von Formular I-360 (pdf) selbst ein Einwanderungsgesuch in der Kategorie "unmittelbare Angehörige" in ihrem Namen einreichen, sofern
• der US-Staatsangehörige ehrenhaft aktiv gedient hat
• er infolge einer Verletzung oder Krankheit gestorben ist, die er sich im Kampf zuzog oder die hierdurch verschlimmert wurde.
Der Ehepartner muss zum Zeitpunkt des Todes des US-Staatsangehörigen mit ihm verheiratet gewesen sein und darf nicht offiziell von ihm getrennt gelebt haben. Für die Dauer der Ehe gibt es keine Vorschrift.
Das ausländische Kind wird als unmittelbarer Angehöriger eingestuft, auch wenn es verheiratet oder über 21 Jahre alt ist.
Die ausländischen Eltern werden unabhängig vom Alter des US-Staatsangehörigen zum Zeitpunkt des Todes als unmittelbare Angehörige eingestuft. Die Vorschrift, dass ein US-Staatsbürger mindestens 21 Jahre oder älter sein muss, um ein Gesuch für Eltern einzureichen, findet hier keine Anwendung.
Das Gesuch muss spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des US-Staatsangehörigen beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (United States Citizenship and Immigration Services - USCIS) eingereicht werden.
In Deutschland wohnhafte Antragsteller können das Gesuch beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten in Frankfurt (USCIS) einreichen.
In den Vereinigten Staaten wohnhafte Antragsteller erhalten weitere Informationen vom USCIS-Büro vor Ort.
• Was geschieht, wenn das Gesuch genehmigt wurde?



