Einwanderungsvisa
Das Visumgespräch
Antragsteller in der Kategorie "unmittelbare Angehörige" erhalten etwa vier bis acht Wochen nach Abschluss der Bearbeitung des Visumantrags durch die Abteilung für Einwanderungsvisa oder das National Visa Center einen Termin für das offizielle Visumgespräch.
Die Zahl der in der Einwanderungskategorie "Familiennachzug" oder "Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses" ausgestellten Visa ist für Einwanderer in die Vereinigten Staaten zahlenmäßig begrenzt. In diesen Fällen wird ein formeller Gesprächstermin erst vergeben, wenn Visanummern für den Antragsteller zur Verfügung stehen. Bitte entnehmen Sie den aktuellen Bearbeitungstermin (priority date) dem Visa Bulletin.
Bitte lesen Sie unseren Sicherheitshinweis zum Einlass in das Konsulat.
Wer muss zum Gesprächstermin erscheinen?
Jeder aufgeführte Antragsteller, auch Kinder, muss persönlich zu einem offiziellen Visumgespräch mit dem US-Konsularbeamten im Konsulat erscheinen.
Gebühren
Unabhängig vom Alter benötigt jeder Einwanderer ein Einwanderungsvisum. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 400 US-Dollar pro Person, beziehungsweise den entsprechenden Betrag in Euro. Antragsteller, deren Antrag im Konsulat in Frankfurt bearbeitet wird, müssen die Gebühr am Tag des Gesprächstermins begleichen. Antragsteller, deren Antrag vom National Visa Center (NVC) bearbeitet wird, zahlen die Gebühr im Regelfalls vor Bearbeitung durch das NVC.
Für die ärztliche Untersuchung fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Hinweis: Die Visabearbeitungsgebühr kann bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet werden.
Zahlungsweise
Das Konsulat akzeptiert die Barzahlung der Bearbeitungsgebühr (Dollar oder Euro), eine verbriefte, internationale Zahlungsanweisung sowie Zahlungen mit Kreditkarte - Visa, MasterCard, Diners Club oder American Express. Antragsteller, deren Antrag vom NVC bearbeitet wird, erhalten mit Übersendung von Formular DS-3032 einen Hinweis zur Zahlungsweise.
Wird das Visum am Tag des Gesprächstermins ausgestellt?
Bis zur Ausstellung des Visums vergehen etwa zehn Werktage, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden. Das Visum wird Ihnen per Einschreiben mit der Deutschen Post übersandt. Am Tag des Gesprächstermins müssen Sie Briefmarken für die Rücksendung Ihrer Unterlagen erwerben, wenn Ihr Visumverfahren abgeschlossen ist.
Anmerkung: Gemäß US-Visagesetz sind einige Personen dauerhaft von der Beantragung eines Einwanderungsvisums ausgeschlossen und dürfen daher nicht in die Vereinigten Staaten einreisen, solange ihnen keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
Dies betrifft auch Personen, die unter einer die öffentliche Gesundheit gefährdenden Krankheit leiden, insbesondere Personen, die HIV-positiv sind, Personen mit einer psychischen Störung, die mit gefährlichem Verhalten einhergeht, Drogenabhängige oder Personen, die Drogen missbraucht haben, sowie Personen mit Vorstrafen. Das Gesetz über die Rehabilitation von Straftätern (Rehabilitation of Offenders Act) gilt nicht für das US-Visagesetz. Sollten Sie je verhaftet und/oder verurteilt worden sein, müssen Sie dies, unabhängig von Art und Zeitpunkt der Straftat, angeben. Ob ein Antragsteller für ein Visum infrage kommt, kann nicht vor dem Tag des offiziellen Visumgesprächs entschieden werden. Falls der Antragsteller nicht für en Visum infrage kommt, wird der Konsularbeamte den Antragsteller beraten, ob er eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann und welche weiteren Schritte er zur Beantragung und Bearbeitung unternehmen muss.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie bitte die Hinweise zu den Ausschlusskriterien für die Visaerteilung und zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.



