Skip Global Navigation to Main Content
Skip Breadcrumb Navigation
Visa

13. April 2012: Änderung Visa-Gebühren

Für die Beantragung am oder nach dem 13. April 2012 hat das US-Außenministerium (U.S. Department of State) neue Visumantragsgebühren festgelegt:

Die Antragsgebühr für die Visumkategorien B-1/B-2 (temporäre Geschäfts- und Besuchsreisen), J (Austauschprogrammteilnehmer und Au Pairs), F (Studenten), M (nichtakademische Studenten), I (Journalisten) and C-1/D (Transit and Crew-Mitglieder) beträgt $ 160 / 128 €.

Die Antragsgebühr für alle temporären, auf einer Arbeitsgenehmigung basierenden Arbeitsvisa (Visumkategorien H, L, O, P, Q und R) beträgt $ 190 / 152 €.

Die Antragsgebühr für K Visa (Verlobtenvisa) beträgt $ 240 / 192 €. Die Antragsgebühr für E-1 (Handelstreibende) und E-2 (Investoren), sowie für E-3 (australisches Fachpersonal) Visa beträgt $ 270 / 216 €.

Wichtige Mitteilung: Bei jenen Visumantragsgebühren, welche erhöht werden, wird der Einzahlungsbeleg noch weitere 90 Tage (bis zum 12. Juli 2012) zur Visumantragstellung akzeptiert, wenn die Einzahlung vor dem Stichtag (13. April 2012) stattgefunden hat.
Bei Visumantragsgebühren, welche gesenkt werden, gibt es keine Möglichkeit einer Erstattung, ungeachtet ob die höhere Antragsgebühr schon vor oder erst nach dem Stichtag eingezahlt wurde. In jedem Fall sind die Zahlungsbelege für ein Jahr vom Datum der Einzahlung gültig.

Nicht-Einwanderungs-Visa

Nicht-Einwanderungs-Visa werden von jedem Staatsbürger anderer Länder benötigt, der die USA zeitlich begrenzt besucht. Das Visum erlaubt die Anreise bis zu einem US-Einreisepunkt (wie z. B. Flughafen), um bei dem Einwanderungsbeamten des Department of Homeland Security die Einreise in die USA zu beantragen. Ein Visum bedeutet keine Garantie zur Einreise in die USA.

Internationale Besucher kommen aus verschiedenen Gründen in die USA, dazu gehören Tourismus, Studium, Handel, medizinische Behandlungen und verschiedene Arten von befristeter Arbeit.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Nicht-Einwanderungs-Visa finden Sie in den Visa-Kategorien.

Folgende Konsularabteilungen führen Visainterviews durch:

  • Berlin - bearbeitet alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa - außer K (Verlobten-), E-1- (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa.
  • Frankfurt - bearbeitet alle Anträge außer A, G, und NATO Visa. 
  • München - bearbeitet alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa - außer K (Verlobten-), E-1- (Handels-), E-2 (Investoren-), A, G, und NATO Visa.

Bitte lesen Sie die Kundenservice-Erklärung des US-Außenministeriums (auf Englisch). Wir sind der unbedingten Offenheit verpflichtet, für die die USA bekannt sind. Wir begrüßen und unterstützen Reisen in die USA.

Besucherinformationen