Skip Global Navigation to Main Content
Skip Breadcrumb Navigation
Schritt 5: Antragsgebühr bezahlen
 
Visa-Bearbeitungsgebühr und Antragsverfahren

Jede Person, die in Deutschland ein Visum für die Reise in die Vereinigten Staaten beantragt, muss ein separated Online-Zahlungsbestätigungsformular ausfüllen, um einen sicheren Visa-Einzahlungsnachweis zu erhalten.

Wichtig für das Visa-Interview: Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Visa-Einzahlungsnachweis zu Ihrem Interviewtermin als Zahlungsbeleg vorgelegt werden muss und nicht der Kontoauszug oder Kopien von Zahlscheinen!

Der Online-Zahlungsbestätigungsservice wird von Roskos & Meier OHG angeboten, einer Tochtergesellschaft der Allianz.

Schritt 1: Bestimmen Sie, welche Visa-Gebühr Sie zahlen müssen.

Schritt 2: Füllen Sie das Zahlungsbestätigungsformular anweisungsgemäß aus und schicken es ab.

Schritt 3: Wenn die Zahlung auf dem entsprechenden persönlichen Konto eingegangen ist, erhält jede Person eine auf den Namen der Person ausgestellte Bestätigung von Roskos & Meier OHG. Sie erhalten automatisch einen auf Ihren Namen ausgestellten, digital signierten Nachweis. Ein Ausdruck des Nachweises muss von jedem Antragsteller beim Visa-Interview als Zahlungsbeleg vorlegt werden.

Hinweis: Aufgrund des für die Ausführung der Banküberweisung benötigten Zeitraums kann es mehrere Werktage dauern, bis der Antragsteller den Zahlungsnachweis erhält. Im Allgemeinen sollten Antragsteller ausreichend Zeit haben, den Zahlungsnachweis vor ihrem Visainterview zu erhalten.

Ausnahmen

Bei Zahlungen aus dem Ausland können zusätzliche Gebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Visaantragsgebühr in voller Höhe bei Roskos & Meier eingeht, da sonst kein Beleg ausgestellt werden kann. 

Notfalltermine: Antragsteller mit Notfallterminen erhalten mit der Terminbestätigung Informationen zur Zahlung der Visaantragsgebühr.

Gebührenerstattung

Diese Gebühr kann nur in den seltensten Fällen erstattet werden. Die Erstattung ist nur dann möglich, wenn die Gebühr fälschlicherweise eingenommen wurde.

Im Falle der Ablehnung eines Antrags oder für den Fall, dass die Bearbeitungsgebühr versehentlich zweimal gezahlt wurde, kann keiner Rückerstattung entsprochen werden.

Anfragen bezüglich einer Erstattung der Visabearbeitungsgebühr sollten ausschließlich an den Leiter der Konsularabteilung in Berlin, Clayallee 170, 14195 Berlin, gerichtet werden.