Schritt 5: Antragsgebühr bezahlen
- Übersetzung:
- English version
| Visa-Bearbeitungsgebühr und Antragsverfahren | ||
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Jede Person, die in Deutschland ein Visum für die Reise in die Vereinigten Staaten beantragt, muss ein separated Online-Zahlungsbestätigungsformular ausfüllen, um einen sicheren Visa-Einzahlungsnachweis zu erhalten. Wichtig für das Visa-Interview: Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Visa-Einzahlungsnachweis zu Ihrem Interviewtermin als Zahlungsbeleg vorgelegt werden muss und nicht der Kontoauszug oder Kopien von Zahlscheinen! Der Online-Zahlungsbestätigungsservice wird von Roskos & Meier OHG angeboten, einer Tochtergesellschaft der Allianz.
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| Ausnahmen | ||
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Bei Zahlungen aus dem Ausland können zusätzliche Gebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Visaantragsgebühr in voller Höhe bei Roskos & Meier eingeht, da sonst kein Beleg ausgestellt werden kann. Notfalltermine: Antragsteller mit Notfallterminen erhalten mit der Terminbestätigung Informationen zur Zahlung der Visaantragsgebühr. |
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| Gebührenerstattung | ||
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Diese Gebühr kann nur in den seltensten Fällen erstattet werden. Die Erstattung ist nur dann möglich, wenn die Gebühr fälschlicherweise eingenommen wurde. |
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13. April 2012: Änderung Visa-Gebühren
Für die Beantragung am oder nach dem 13. April 2012 hat das US-Außenministerium (U.S. Department of State) neue Visumantragsgebühren festgelegt:
Die Antragsgebühr für die Visumkategorien B-1/B-2 (temporäre Geschäfts- und Besuchsreisen), J (Austauschprogrammteilnehmer und Au Pairs), F (Studenten), M (nichtakademische Studenten), I (Journalisten) and C-1/D (Transit and Crew-Mitglieder) beträgt $ 160 / 128 €.
Die Antragsgebühr für alle temporären, auf einer Arbeitsgenehmigung basierenden Arbeitsvisa (Visumkategorien H, L, O, P, Q und R) beträgt $ 190 / 152 €.
Die Antragsgebühr für K Visa (Verlobtenvisa) beträgt $ 240 / 192 €. Die Antragsgebühr für E-1 (Handelstreibende) und E-2 (Investoren), sowie für E-3 (australisches Fachpersonal) Visa beträgt $ 270 / 216 €.
Wichtige Mitteilung: Bei jenen Visumantragsgebühren, welche erhöht werden, wird der Einzahlungsbeleg noch weitere 90 Tage (bis zum 12. Juli 2012) zur Visumantragstellung akzeptiert, wenn die Einzahlung vor dem Stichtag (13. April 2012) stattgefunden hat.
Bei Visumantragsgebühren, welche gesenkt werden, gibt es keine Möglichkeit einer Erstattung, ungeachtet ob die höhere Antragsgebühr schon vor oder erst nach dem Stichtag eingezahlt wurde. In jedem Fall sind die Zahlungsbelege für ein Jahr vom Datum der Einzahlung gültig.