VISAINFORMATIONEN
Elektronisches System zur Anreisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization - ESTA)
| ESTA | ||
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alle Staatsangehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.
Weitere Informationen:
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| ESTA-Beantragung | ||
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Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen geplant wird, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ist allerdings so angelegt, dass es auch die Erfassung von Last-Minute- und aufgrund von Notfällen kurzfristig Reisenden erlaubt.
Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können Reisende diese Informationen auf der ESTA-Website einfach aktualisieren. |
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| Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt | ||
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Wenn einem ESTA-Antragsteller die Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms nicht erteilt wird, wird er an www.travel.state.gov verwiesen, wo er Informationen zur Beantragung eines Visums für die Vereinigten Staaten erhält. Dieser Vorgang ähnelt der derzeitigen Praxis, wonach VWP-Reisende, die an einer Einreisestelle in den Vereinigten Staaten eintreffen und vom US-Zoll- und Grenzschutzamt als nicht berechtigt für die Einreise gemäß dem VWP-Programm befunden werden, zur Beantragung eines Visums zur Einreise in die Vereinigten Staaten in ihr Herkunftsland zurückverwiesen werden. Es wird für die meisten Reisenden angenehmer sein, diese Nachricht schon vor dem Reiseantritt zu erhalten. Mehr Informationen: „Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt“. |
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| ESTA Advisory Statement | ||
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Die US-Regierung erhebt keine Gebühren für die Bereitstellung von Informationen, die Antragstellung oder die Einholung einer Reisegenehmigung über die ESTA-Website. VWP-Reisende sollten sich darüber im Klaren sein, dass nicht ordnungsgemäß zugelassene Drittanbieter Websites ins Internet stellen, die für Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von Anträgen im Namen von VWP-Reisenden eine Gebühr erheben. Diese Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) noch von der US-Regierung unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden.
Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA führt zu keiner Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung. |
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| Stärkung und Verbesserung des VWP durch ESTA | ||
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Das Programm für visumfreies Reisen (VWP) fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für innere Sicherheit. Es ermöglicht Reisenden aus am Programm teilnehmenden Ländern die visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger. Das Programm für visumfreies Reisen wurde 1986 als Pilotprojekt gestartet. 1988 wurden Japan und das Vereinigte Königreich als erste Mitgliedsländer in das Programm aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2007 reisten mehr als 15 Millionen Besucher aus VWP-Ländern in die Vereinigten Staaten. Da das elektronische Reisegenehmigungssystem Sicherheitsfragen klärt, die das VWP betreffen, kann das Programm gestärkt und erhalten und in Zukunft erweitert werden. |
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| Datenschutzrichtlinien | ||
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Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr, und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können. |
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