Einwanderungsvisa
Visum für unmittelbare Angehörige
Als ersten Schritt zur Beantragung eines Einwanderungsvisums muss der US-Staatsangehörige unter Verwendung von Formular I-130 (pdf) beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (U.S. Citizenship and Immigration Services – USCIS) ein Einwanderungsgesuch für ausländische Verwandte (Petition for Alien Relative) einreichen. Für jede einwandernde Person muss ein separates Einwanderungsgesuch vorliegen.
In Deutschland wohnhafte US-Staatsangehörige können das Gesuch beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten in Frankfurt (USCIS) stellen.
In den Vereinigten Staaten wohnhafte US-Staatsangehörige sollten das USCIS-Büro vor Ort kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
In anderen Ländern wohnhafte US-Staatsangehörige sollten die US-Botschaft vor Ort kontaktieren, wenn sie weitere Informationen benötigen.
Anmerkung:
• Ein Einwanderungsgesuch für einen Ehepartner kann erst nach der Eheschließung eingereicht werden. Wie kann ich in Deutschland heiraten?
• Das leibliche Kind eines US-Staatsangehörigen hat möglicherweise Anspruch auf die US-Staatsangehörigkeit. Ein Einwanderungsgesuch kann erst eingereicht werden, wenn geklärt ist, ob das Kind US-Staatsangehöriger ist.
• Zur Beschleunigung des Verfahrens kann die Bearbeitung des Visumantrags bereits vor Genehmigung des Gesuchs erfolgen, sofern der US-Staatsangehörige und der Antragsteller in Deutschland leben und der US-Staatsbürger das Formular I-130 (pdf) beim USCIS in Frankfurt einreicht und es von der Abteilung für Einwanderungsvisa in Frankfurt bearbeitet wird.



