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Einwanderungsvisa


Visum für unmittelbare Angehörige

Als ersten Schritt zur Beantragung eines Einwanderungsvisums muss der US-Staatsangehörige unter Verwendung von Formular I-130 (pdf) beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (U.S. Citizenship and Immigration Services – USCIS) ein Einwanderungsgesuch für ausländische Verwandte (Petition for Alien Relative) einreichen. Für jede einwandernde Person muss ein separates Einwanderungsgesuch vorliegen.

In Deutschland wohnhafte US-Staatsangehörige können das Gesuch beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten in Frankfurt (USCIS) stellen.

In den Vereinigten Staaten wohnhafte US-Staatsangehörige sollten das USCIS-Büro vor Ort kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

In anderen Ländern wohnhafte US-Staatsangehörige sollten die US-Botschaft vor Ort kontaktieren, wenn sie weitere Informationen benötigen.

Anmerkung:
• Ein Einwanderungsgesuch für einen Ehepartner kann erst nach der Eheschließung eingereicht werden. Wie kann ich in Deutschland heiraten?

• Das leibliche Kind eines US-Staatsangehörigen hat möglicherweise Anspruch auf die US-Staatsangehörigkeit. Ein Einwanderungsgesuch kann erst eingereicht werden, wenn geklärt ist, ob das Kind US-Staatsangehöriger ist.

• Zur Beschleunigung des Verfahrens kann die Bearbeitung des Visumantrags bereits vor Genehmigung des Gesuchs erfolgen, sofern der US-Staatsangehörige und der Antragsteller in Deutschland leben und der US-Staatsbürger das Formular I-130 (pdf) beim USCIS in Frankfurt einreicht und es von der Abteilung für Einwanderungsvisa in Frankfurt bearbeitet wird.

Was geschieht, wenn der Antrag genehmigt wurde?

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